Feiertage unbezahlt

15. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Primavera89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Feiertage unbezahlt

Schon während meines Studiums habe ich regelmäßig am Wochenende als Aushilfskraft bei einem großen deutschen Unternehmen als Brief- und Paketzustellerin gearbeitet. Nun habe ich nach Abschluss meines Studiums einen befristeten Vertrag vom 1. April bis 13. Juli, da ich ab 1. August eine andere Stelle gefunden habe. Nun fallen in diese Zeit bei uns in NRW ja sechs Feiertage und genau um diese "streite" ich mich gerade mit unserem Personalchef. Er ist der Meinung, dass er mir diese Tage nicht bezahlen muss, da ich ja nach Stunden bezahlt werde und ich an den Feiertagen halt nicht gearbeitet habe. Ich rief darauf hin die Personal-Service-Hotline an und die Frau am anderen Ende der Leitung war entsetzt, wie ich denn auf die Idee kommen würde, dass ich diese Tage bezahlt bekommen würde, ich würde ja schließlich auch nicht arbeiten. Nun kenne ich ja die Gesetze (anscheinend besser als die Personaler bei uns) und weiß, was dort drin steht. Normalerweise habe ich ja nun das Recht darauf, dass mir diese Tage bezahlt werden. So steht es ja in §2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Nun bin ich mir leider unsicher, ob evtl. der Tarifvertrag das ganze irgendwie aushebeln könnte? Ich habe im Internet schon geschaut, habe dort aber leider nichts passendes gefunden. Auch der Tarifvertrag liegt mir leider nicht vor. Aber ich möchte nun gerne wissen, ob es möglich wäre, dass in dem Tarifvertrag steht, dass ich die Feiertage nicht bezahlt bekomme. Steht in diesem Fall der Tarifvertrag über dem Gesetz oder andersrum?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten?
Solltest du in Teilzeit arbeiten und sollte dein Arbeitgeber deine Einsätze immer so organisieren, dass du an den Feiertagen unter der Woche nicht zum Einsatz kommst, wäre das in der Tat rechtsmissbräuchlich.

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#2
 Von 
Primavera89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eine 38,5 Stunden Woche. Arbeite 5 Tage die Woche, aber auch samstags. Habe dafür aber einen festen anderen Tag in der Woche frei (eine Woche z.B. Dienstag, in der nächsten Woche dann Mittwoch, dann Donnerstag usw.). Mein freier Tag viel nie auf einen Feiertag, ich hätte also arbeiten müssen, wenn kein Feiertag gewesen wäre. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass mir die Bezahlung der Feiertage zusteht. Ich werde nach Stunden bezahlt, mir fehlen also eben diese jeweils ca. 8 Stunden der Feiertage im April und Mai. §2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sieht dies doch vor.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er ist der Meinung, dass er mir diese Tage nicht bezahlen muss, da ich ja nach Stunden bezahlt werde und ich an den Feiertagen halt nicht gearbeitet habe. <hr size=1 noshade>


Eine bestechende Logik, trotzdem völlig absurd. Dann wird es bei Krankheit und Urlaub vermutlich auch kein Geld geben. :sweat:

quote:<hr size=1 noshade>Mein freier Tag viel nie auf einen Feiertag, ich hätte also arbeiten müssen, wenn kein Feiertag gewesen wäre. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass mir die Bezahlung der Feiertage zusteht. <hr size=1 noshade>


Dann steht Dir ohne wenn und aber die Entgeltfortzahlung an den Feiertagen zu.

Es gibt zwar einige gesetzliche Regelungen, die durch Tarifverträge auch zum Nachteil der AN unterlaufen werden können. Der § 2 des EntgFG gehört meines Wissens nicht dazu.

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#4
 Von 
Leonardoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Freundin arbeitet in einem der großen Drogerieketten mit einem 30h-Vertrag, 5 Tage die Woche inkl. Samstags mit jeweils einem unterschiedlich gelegenen freien Tag pro Woche.
Bei ihr ist es so, dass sie die 30 h pro Woche arbeiten muss, egal ob da Feiertage drin liegen oder nicht. Wenn bspw. auf Montag + Dienstag je ein Feiertag liegt, muss sie die Stunden eben in den restlichen Tagen liefern bzw. in den darauf folgenden Wochen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Konzern hier gegen Rechte verstößt. Liegt es daran, dass sie mit 30h/Woche nicht vollzeit beschäftigt ist?

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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Konzern hier gegen Rechte verstößt

:devil:
darauf setzen die doch... "wo kein kläger da kein..."

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