Feiertage und Freie Tage

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Elite Killer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertage und Freie Tage

Ich bin als Teilzeitkraft für 6 Tage die Woche a 4 Stunden Vertraglich eingestellt. Tatsächlich arbeite ich aber, nach mündlicher absprache mit meinem Chef, 4 Tage die Woche a 10 Stunden(40 Stunden Woche als Teilzeitkraft und jeden Tag nur eine halbe stunde Pause!). Eine Arbeitskollegin von mir ist für 3 Tage die Woche a 6 Stunden eingestellt, wir sind beide als Teilzeitkraft eingestellt und werden NICHT nach Tarifvertrag, sondern nach Stunden bezahlt.Jetzt haben wir eine neue Regelung Schriftlich niedergeschrieben bekommen die besagt " wenn ein Feiertag in der Woche ist, bekommt KEINER einen anderen freien tag, außer diesen einen Feiertag in der Woche frei".Meine frage ist jetzt, ob diese Regelung vom Chef wirklich Rechtskräftig ist? Und warum meine Kollegin nur Ihre vereinbahrten 3 Tage die Woche arbeiten muss, Ich aber 5 Tage die Woche? Dann bin Ich ja Ungleichberechtigt und der Chef muss für Gleichberechtigung sorgen oder?.

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7 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zur Pause:
Arbeitszeitgesetz
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

"Gleichberechtigung" oder wahrscheinlich meinen Sie eher "Gleichbehandlung" gibt es in dem von Ihnen beschriebenen Zusammenhang nicht.

Weshalb sind Sie als Teilzeitkraft angestellt, wenn Sie Vollzeit arbeiten?


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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// ... wenn ein Feiertag in der Woche ist, bekommt KEINER einen anderen freien tag, außer diesen einen Feiertag in der Woche frei

wenn ich den satz richtig verstehe, besagt er, dass ein feiertag unter der woche nach sich ziehen soll, dass niemand z.b. einen brückentag nutzen kann, um plusstunden abzubauen. und dergleichen mehr. streng genommen (wenn man den satz so absolut nimmt) dürfte auch niemand über pfingsten urlaub nehmen wollen.

zunächst einmal ist das sozuagen nur eine ansage, eine willenserklärung. sie dürfte sofort hinfällig werden, wenn jemand von euch den freien tag unvermeidlich braucht, z.b. wegen der beerdigung eines nahen angehörigen. spannend dürfte auch werden, wenn jemand urlaub beantragt. der kann nur verweigert werden, wenn wenn dienstliche gründe dagegen sprechen. folglich könnte jemand den urlaub auch vor gericht erstreiten, wenn es keine solchen gründe gibt.

also: gemach, gemach. vielleicht gilt auch hier, dass nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird.

anmerkungen:
1. hamburgerin hat schon darauf hingewiesen, dass dein pausenmodell nicht gesetzeskonform ist: du hast bei mehr als 9h arbeitszeit unbedingt anspruch auf 45 min pause.
2. du beschwerst dich über "ungleichbehandlung" hinsichtlich der arbeitstage und -stunden im vergleich zu deiner kollegin. das irritiert doch, weil du eingangs davon sprichst, dass deine arbeitseinteilung nach mündlicher absprache stattfindet. also absprache oder nicht? es bleibt dir ja auch unbenommen darauf hinzuwirken, dass du vertragsgemäß arbeitest.
3. dass du und deine kollegin als tz-kräfte eingestellt seid, ist eine sache. schräg ist aber, dass ihr nicht nach tarifvertrag, sondern nach stunden bezahlt würdet. wenn euer AG einem Tv unterliegt, müsst ihr auch danach bezahlt werden. wenn kein Tv vorliegt, müsste man sich anschauen, wie euer lohn sozusagen in die landschaft passt.

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#3
 Von 
Elite Killer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin fest für 4 tage a 10 Stunden eingestellt, bekomme aber wenn ein Feiertag in der Woche ist nur diesen Feiertag und Sonntag frei, das heißt für mich 5 tage anstatt meiner festgelegten 4 tage die woche zu arbeiten.Ist diese Regelung so Rechtens? und warum muss dann meine Arbeitskollegin die den selben Teilzeitvertrag hat nur Ihre 3 tage a 6 Stunden arbeiten? Und ja es darf niemand 1 Woche vor und 1 Woche nach Pfingsten oder sonstige feiertage Urlaub nehmen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

ich hab's noch immer nicht richtig kapiert. nehmen wir diese woche mit chr. himmelfahrt am donnerstag und (unterstrichen) vier arbeitstagen:

mo - die - mit- [color=red]do[/color] - fr - sa

den donnerstag hast du frei, weil feiertag. wenn du doch arbeiten musst, bekommst du einen ersatztag frei. es geht nicht an und wäre rechtsmissbräuchlich, wegen des feiertages deine arbeitszeit zu verschieben.
wieso also hast du in einer solchen woche 5 tage arbeit?

die sache mit deiner kollegin lass bitte mal außen vor - wenn sie vertragsgemäß beschäftigt wird, sollte es o.k. sein.

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#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)


1. verstehe ich nicht, wieso Sie mit einer 40-Std-Wochenarbeitszeit teilzeitbeschäftigt sind? Es ist doch offensichtlich eine (mündliche)Vertragsänderung bezüglich Ihrer Arbeitszeit erfolgt? Vorher 6 x 4 Std. = 24 Std./Woche, jetzt 4 x 10 Std. = 40 Std./Woche (TZ -> VZ?)

2. sind 30 Min. Pause, bei einer 10-stündigen Arbeitszeit zu wenig! (Wurde aber in einem vorherigen Kommentar schon erläutert)

3. kommt es wohl drauf an, wie Ihre vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich verteilt ist!
Sind ihre 4 Arbeitstage pro Woche feststehend? D.h. arbeiten Sie beispielsweise immer von Mo – Do?

4. Gleichberechtigung gibbet im Arbeitsrecht so nicht! Sie schließen einen individuellen (Arbeits)vertag mit ihrem Arbeitgeber ab. Ob daneben gesetzliche oder tarifvertragliche Mindestbedingungen auf diesen Vertag zutreffen, ist jeweils zu prüfen, aber der Chef muss nicht für „Gleichberechtigung" sorgen! Gleichbehandlungen können gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer durch Tarifverträge erstreiten, aber unorganisierte Trittbrettfahrer nicht verlangen!


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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

anmerkung:
'teilzeit' heißt ja lediglich: nicht vollzeit. das kann in der praxis alles unter vollzeit sein - von -1h über 50% bis stundenweise beschäftigung. alles andere als ein brauchbarer begriff. und rechtlich bedeutet tz ggü vollzeit auch keine benachteiligung.

und wie schon gesagt: wenn der schriftliche vertrag von 6*4 h mündlich auf 4*10 h einvernehmlich abgeändert wurde, gilt das durchaus. wenngleich gerade in arbeitsvertraglichen fragen die schriftliche fixierung immer anzuraten ist, nicht zu reden davon, dass das nachweisgesetz auch gilt.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

noch einmal nachgefragt: trifft es zu, dass dein Ag die AZ in wochen mit feiertag so (ver)legt, dass der feiertag ausgespart wird, obwohl du sonst regelmäßig arbeitest z.b. am donnerstag (wie jetzt himmelfahrt) oder montags (pfingst-/ostermontag, gegebenenfalls 2. weihnachtstag)?
das wäre rechtsmissbräuchlich.

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