Feiertagsarbeit - welche Zuschläge stehen uns zu?

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
Feiertagsarbeit - welche Zuschläge stehen uns zu?

nun steht wieder ein nicht bundeseinheitlicher Feiertag, der 01.11. an. Wir hier in Bayern hätten normalerweise Feiertag. Unser Chef hat gemeint, wir im Support sollen arbeiten. Nun meine Frage
1. Kann er uns zwingen zu arbeiten?
2. welche Zuschläge stehen uns zu?
3. Kann er z.B. sagen, ihr von der Produktion bleibt daheimn, der Support muss arbeiten.
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

In Ostdeutschland gibt es Regionen, da wird am 1.11 gearbeitet, dafür haben die am 30.10 frei.
Somit ist das kein Bundeseinheitlicher Feiertag,

Haben also Kunden aus diesem Bereich Support Verträge mit euch, wird er diesen Support auch gewährleisten müßen.
Produzieren wird an diesem Tag wohl nicht müßen.

Ist kein Zuschlag vereinbart und auch im Tarifvertrag nicht vorgesehen, wird er auch keinen Zahlen müßen.

Ganz ehrlich, ich würde solche Feiertagen nur noch Mitarbeitern gewähren, die auch bei einer Kirche angemeldet sind. Aber das ist meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Auf Zuschlag besteht nur Anspruch, wenn dieser vereinbart ist oder in einem Tarifvertrag steht. Aber wenigstens:
Arbeitszeitgesetz
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
....
(3)....
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
1. Kann er uns zwingen zu arbeiten?


Die Frage ist eher, ob der AG arbeiten lassen darf, weil er für den Bereich XYZ oder die ganze Firma eine Feiertagsgenehmigung hat.

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