nun steht wieder ein nicht bundeseinheitlicher Feiertag, der 01.11. an. Wir hier in Bayern hätten normalerweise Feiertag. Unser Chef hat gemeint, wir im Support sollen arbeiten. Nun meine Frage
1. Kann er uns zwingen zu arbeiten?
2. welche Zuschläge stehen uns zu?
3. Kann er z.B. sagen, ihr von der Produktion bleibt daheimn, der Support muss arbeiten.
Danke
-----------------
""
Feiertagsarbeit - welche Zuschläge stehen uns zu?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In Ostdeutschland gibt es Regionen, da wird am 1.11 gearbeitet, dafür haben die am 30.10 frei.
Somit ist das kein Bundeseinheitlicher Feiertag,
Haben also Kunden aus diesem Bereich Support Verträge mit euch, wird er diesen Support auch gewährleisten müßen.
Produzieren wird an diesem Tag wohl nicht müßen.
Ist kein Zuschlag vereinbart und auch im Tarifvertrag nicht vorgesehen, wird er auch keinen Zahlen müßen.
Ganz ehrlich, ich würde solche Feiertagen nur noch Mitarbeitern gewähren, die auch bei einer Kirche angemeldet sind. Aber das ist meine persönliche Meinung.
-----------------
" "
Auf Zuschlag besteht nur Anspruch, wenn dieser vereinbart ist oder in einem Tarifvertrag steht. Aber wenigstens:
Arbeitszeitgesetz
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
....
(3)....
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
1. Kann er uns zwingen zu arbeiten?
Die Frage ist eher, ob der AG arbeiten lassen darf, weil er für den Bereich XYZ oder die ganze Firma eine Feiertagsgenehmigung hat.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten