Feiertagsregelung bei flexiblen Arbeitswochen

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
123Arbeiten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertagsregelung bei flexiblen Arbeitswochen

Hallo,

laut Arbeitsvertrag muss ich 40h arbeiten. Berufsbedingt arbeite ich am Wochenende, sowie an Feiertagen. Dies ist auch vertraglich festgelegt . Ich arbeite 5 Tage und habe 2 Tage die Woche frei. Welche 2 Tage das sind, ist von Woche zu Woche unterschiedlich. Ich bekomme ein Festgehalt. Überstunden werden notiert und ausgeglichen und Minusstunden müssen nachgearbeitet werden zb.durch einen verlängerten Arbeitstag. Gibt es in einer Woche einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, so bekomme ich diesen nur frei,wenn einer meiner 2 freien Tage auf diesen gelegt wird. Wenn ich 3 freie Tage in einer Woche mit Feiertag habe möchte, dann muss ich diesen zusätzlich freien Tag nachholen, da ich statt 40h nur 32h gearbeitet habe. Ist dies erlaubt? Gilt ein Feiertag nicht als zusätzlich freier Tag für den AN und macht aus einer 40h eine 32h Woche?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Richtig. Feiertage, die in die Woche fallen und an denen du arbeiten müsstest, sind zu vergüten.
Lies das Entgeltfortzahlungsgesetz.

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#2
 Von 
123Arbeiten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. D.h. Feiertage müssen bezahlt werden, auch wenn man nicht arbeitet?
Die Frage war ja ob mir in einer Woche mit Feiertag dann ein zusätzlich freier Tag neben meinen 2 freien Tage zusteht, der bezahlt werden muss. Kompliziert ich weiss aber bei Berufsgruppen mit Arbeit an den Wochenenden ist es immer schwierig .

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Richtig schwierig ist ganz einfach hier, dass Sie anscheinend immer an verschiedenen Wochentagen frei haben. Denn nur deshalb lassen sich ja die zu bezahlenden Feiertage nicht feststellen. Müssten Sie z.B. immer Montag arbeiten, dann ist klar, die ausgefallenen Stunden am Ostermontag sind zu bezahlen.
Nein, es gibt nicht einfach einen 3. freien Tag dazu. Der 3. Tag hätte eben einer sein müssen, an dem Sie sonst hätten arbeiten müssen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
123Arbeiten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. man hat einfach Pech gehabt,wenn man auch am we arbeiten muss? Man hat einen Nachteil denen gegenüber, die Mo-Fr arbeiten am Wochenende frei haben und einen zusätzlich freien Tag durch einen Feiertag, der auch noch bezahlt wird.

-- Editiert von 123Arbeiten am 17.03.2018 11:20

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Welche 2 Tage das sind, ist von Woche zu Woche unterschiedlich.

Unterschiedlich - okay. Aber doch nicht regellos,oder? Du bist so zu stellen, wie du sonst betriebsüblich oder nach Einsatzplan arbeiten würdest. So einen Feiertag resp. die Woche mit so einem Feiertag dann einfach anders zu planen, wäre nicht in Ordnung.

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#6
 Von 
123Arbeiten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So ist es aber leider, jede Woche sieht anders aus. Beispiel: eine Woche mit Ostermontag, in der ich Samstag und Sonntag mal frei habe und meiner Kollegin den Ostermontag gebe, damit sie auch mal in den Genuss eines doppelt bezahlten Tages kommt... das heisst für mich, dass ich da ich 3 Tage frei habe, dann nur 32h gearbeitet habe und entweder auf den freien Tag am Samstag oder Sonntag verzichte oder eben den Minustag nacharbeite durch Überstunden etc.. Will ich also Ostermontag frei haben, muss ich entweder meine freien Tag auf diesen verlegen oder 3 Tage frei nehmen und nacharbeiten. So sieht es leider aus.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ihr Problem ist doch, dass die freien Tage keiner Regelung unterliegen.

2 Tage von 7 sind frei, welche bestimmt der Arbeitgeber.

Berry

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#8
 Von 
123Arbeiten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch Einfluss habe ich schon. Jede Woche neu. Fakt ist, dass ich auch gerne den Vorteil eines zusätzlich freien Tages nutzen würde. 3 Tage frei hätte in einer Woche mit Feiertag, wovon einer bezahlt ist, wie jeder andere AN auch, der nur Montag- Freitag arbeiten muss und dann Feiertagen immer frei hat ohne diesen nacharbeiten zu müssen.

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