Hallo
bin in einer etwas verzwickten Situation und habe bei meiner Google-Recherche nichts finden können, das meinen Fall beschreibt:
-ich arbeite aushilfsmäßig (300 € im Monat) in einem Restaurant (mit Lohnsteuerkarte)
-im Septemeber beginnt meine Ausbildung (brutto ca. 780 €)
-ich hätte die Möglichkeit einen Ferienjob für mindestens 6 Wochen anzunehmen..
Nun meine Fragen:
wegen meinen anderen Beschäftigungen, weiss ich nicht, ob ich den Ferienjob ohne Sozialversicherungsabgaben (hoffe das stimmt so) für bis zu 50 Tage annehmen darf. Oder habe ich dann für diese Arbeit ebenfalls Abgaben zu leisten? wenn ja wie lange dann arbeiten, bzw. überhaupt den Ferienjob annehmen? Oder gibt das gar Probleme, da es dann ein Minijob wäre.
Und ganz wichtig wie sehen die Regelungen bezüglich Kindergeld aus?
Fragen über Fragen, wär echt dankbar wenn sich da jemand auskennt in meinem heiklen Fall... bin mit meinem Latein am Ende
danke schonmal und gruß! (hoffe alle angaben wurden gemacht)
Ferienarbeit nach Schule und vor Ausbildung
... unter einem 'heiklen fall' verstehe ich etwas anderes.
wenn du in einem job auf lstk arbeitest, kannst du einen zweiten job als minijob ohne weiteres hinzunehmen. luft ist da genug. du könntest auch in deinem ersten job als minijobber arbeiten und hättest noch 100 euro luft, den minijob aufzustocken.
- was ist denn am minijob so schlimm? abgaben sind immer zu leisten. die frage ist nur, wer sie trägt. auch im minijob trägt üblicherweise der AG die nebenkosten, was wegen der geringen pauschale durchaus interessant ist. -
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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Das Kindergeld muß ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 7680,-€ (abzüglich Werbungskostenpauschale) für das ganze Jahr zurückgezahlt werden.
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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quote:
-ich arbeite aushilfsmäßig (300 € im Monat) in einem Restaurant (mit Lohnsteuerkarte)
Der wird dann zum 400 Euro Job ohne Lohnsteuerkarte
quote:
Und ganz wichtig wie sehen die Regelungen bezüglich Kindergeld aus?
Dazu fehlt ja der Verdienst des Ferienjobs. Aber das kannst du wohl im Netz finden.
Du solltest auf jeden Fall nen Lohnsteuerjahresausgleich machen, falls Steuern anfallen gibt die vermutlich zurück.!!
K.
P.S. Respekt für den Fleiß
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