Hallo alle zusammen. Ich bin im Moment wirklich verzweifelt. Heute kam ein Brief vom meinem Arbeitgeber
in dem steht, dass Sie mich ab sofort nicht mehr als Ferienarbeiter beschäftigen können. Ich hatte ein Vertrag für 3 Monate unterschrieben. Am 01.08 hatte ich meinen Arbeitsantritt.
Folgendes ist geschehen, vor zwei Wochen hatte ich starke Schmerzen im Darmbereich und wurde vom meinem Arzt für 2 Wochen Arbeitsunfähig erklärt. Dies habe ich dann der Firma mitgeteilt und die Arbeitsunfähigkeits Bescheinigung abgegeben. Zuvor habe ich noch bei meinem AG angerufen und ihm mitgeteilt das ich nicht kommen kann, nach der Diagnose habe ich ebenfalls den AG angerufen und ihm mitgeteilt, dass zwei Wochen Krank bin. Nachdem ich meine Medikamente genommen habe, bekam ich einen allergischen Schock davon und wurde für zwei weitere Wochen krank geschrieben. Nachdem ich dies meinem AG mitgeteilt habe bekam ich promt den Kündigungsschreiben.
Nun ist meine Frage darf der AG mich kündigen weil ich krank bin und kann ich etwas dagegen unternehmen?
Kann ich auch gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten?
Ferienarbeit wurde vom Arbeitgeber gekündigt.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht denn in deinem Vertrag?ZitatIch hatte ein Vertrag für 3 Monate unterschrieben. :
Heute kam ein Brief vom meinem Arbeitgeber in dem steht, dass Sie mich ab sofort nicht mehr als Ferienarbeiter beschäftigen können. D. h., fristlose Entlassung? Das dürfte kaum rechtmäßig sein: Insofern sollte am Arbeitsgericht dagegen geklagt werden.
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Sie haben einen befristeten Vertrag unterschrieben. Steht irgendetwas in dem Vertrag zu Kündigungsfristen? Wenn nicht, dann ist der Vertrag während der Laufzeit nicht kündbar und eine Klage gegen die Kündigung dürfte erfolgreich sein. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie.
eine Klage gegen die Kündigung dürfte erfolgreich sein Die sollte dann aber bald eingereicht werden (Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung).
Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie. Richtig - ein Anwalt ist also nicht erforderlich.
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