Folgende Frage:
Ein Student(21 Jahre) arbeitet 4 Wochen (6 Tage die Woche) und 2 zusätzliche Tage in einer Bäckerei. Sodass sich insgesamt 26 Arbeitstage ergeben. Er hat keinen Arbeitsvertrag. Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.
Fällt er in den Geltungsbereich des BUrlG und hat Anspruch auf 2 Tage Urlaub ?
bzw. Was sind Personen in wirtschaftlicher Unselbständigkeit ?
2 Tage errechnen sich aus 1/12 des Mindestjahresurlaubs, der 24 Tage beträgt.
"§ 2 Geltungsbereich
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer
wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind;[...]"
Vielen Dank im Voraus!
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"Ferienjob" = Arbeitnehmer = Urlaubsanspruch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
Die richtige Zitatstelle befindet sich im § 5 BUrlG
.
[color=red]'Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ...'[/color]
26 Tage sind kein voller Monat = kein Anspruch.
MfG
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Moment, ja nach Monat können 26 Werktage durchaus einen Monat ergeben. Im Juni und August ist es so.
Greenapple, von wann bis wann haben Sie denn gearbeitet?
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" Don`t feed trolls"
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@hamburgerin01 dann käme aber eher ein Monat mit 30 Tagen in Frage. Es geht ja nicht um die gearbeiteten Tage, sondern um das Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Wobei es irritierend ist, dass mal da steht
'arbeitet 4 Wochen ... und 2 zusätzliche Tage'
(= 30 Tage?)
und ein anderes mal
'Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.'
(= 26 Tage?)
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@Fragesteller Was trifft denn nun genau zu?
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quote:
Ein Student(21 Jahre) arbeitet 4 Wochen (6 Tage die Woche) und 2 zusätzliche Tage in einer Bäckerei. Sodass sich insgesamt 26 Arbeitstage ergeben. Er hat keinen Arbeitsvertrag. Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.
Wenn der Student vier Wochen von Montag bis Samstag gearbeitet hat, und sodann in der Woche nach dem letzten Samstag noch Montag und Dienstag gearbeitet hat, so hat das Arbeitsverhältnis (mind.) 30 Tage gedauert.
War dieser Zeitraum (beispielsweise) der 29. Juni - 28. Juli 2009, dann dauerte das AV einen Monat ==> 2 Tage Urlaub.
War dieser Zeitraum (beispielsweise) der 20. Juli bis 18. August, dann dauerte das AV keinen Monat ==> mit Zitronen gehandelt
gearbeitet wurde von der letzten Juliwoche (27. Juli) bis zum 25. August.
26 Arbeitstage plus 4 Sonntage ergeben doch einen vollen Monat und damit den Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub ?!
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bei mir geht ein voller Monat immer nur vom 1. bis zum 30. /31.
wer vom 22. mai bis 23. juni arbeitet hat keinen Anspruch, ich könnte mich aber irren
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Im Gesetz steht aber Monat und nicht Kalendermonat!?
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@mathisia: eben dies voller monat ist nicht kalendermonat
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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