"Ferienjob" = Arbeitnehmer = Urlaubsanspruch?

23. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
greenaple1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ferienjob" = Arbeitnehmer = Urlaubsanspruch?

Folgende Frage:

Ein Student(21 Jahre) arbeitet 4 Wochen (6 Tage die Woche) und 2 zusätzliche Tage in einer Bäckerei. Sodass sich insgesamt 26 Arbeitstage ergeben. Er hat keinen Arbeitsvertrag. Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.

Fällt er in den Geltungsbereich des BUrlG und hat Anspruch auf 2 Tage Urlaub ?
bzw. Was sind Personen in wirtschaftlicher Unselbständigkeit ?

2 Tage errechnen sich aus 1/12 des Mindestjahresurlaubs, der 24 Tage beträgt.

"§ 2 Geltungsbereich
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer
wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind;[...]"

Vielen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Hallo,

Die richtige Zitatstelle befindet sich im § 5 BUrlG .

[color=red]'Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ...'[/color]

26 Tage sind kein voller Monat = kein Anspruch.

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

Moment, ja nach Monat können 26 Werktage durchaus einen Monat ergeben. Im Juni und August ist es so.

Greenapple, von wann bis wann haben Sie denn gearbeitet?


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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

@hamburgerin01 dann käme aber eher ein Monat mit 30 Tagen in Frage. Es geht ja nicht um die gearbeiteten Tage, sondern um das Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Wobei es irritierend ist, dass mal da steht
'arbeitet 4 Wochen ... und 2 zusätzliche Tage' (= 30 Tage?)
und ein anderes mal
'Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.' (= 26 Tage?)

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@Fragesteller Was trifft denn nun genau zu?

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#4
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Ein Student(21 Jahre) arbeitet 4 Wochen (6 Tage die Woche) und 2 zusätzliche Tage in einer Bäckerei. Sodass sich insgesamt 26 Arbeitstage ergeben. Er hat keinen Arbeitsvertrag. Sein "Arbeitsverhältnis" endet nach den 26 Tagen.


Wenn der Student vier Wochen von Montag bis Samstag gearbeitet hat, und sodann in der Woche nach dem letzten Samstag noch Montag und Dienstag gearbeitet hat, so hat das Arbeitsverhältnis (mind.) 30 Tage gedauert.

War dieser Zeitraum (beispielsweise) der 29. Juni - 28. Juli 2009, dann dauerte das AV einen Monat ==> 2 Tage Urlaub.

War dieser Zeitraum (beispielsweise) der 20. Juli bis 18. August, dann dauerte das AV keinen Monat ==> mit Zitronen gehandelt

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#5
 Von 
greenaple1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

gearbeitet wurde von der letzten Juliwoche (27. Juli) bis zum 25. August.

26 Arbeitstage plus 4 Sonntage ergeben doch einen vollen Monat und damit den Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub ?!

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#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 640x hilfreich)

bei mir geht ein voller Monat immer nur vom 1. bis zum 30. /31.

wer vom 22. mai bis 23. juni arbeitet hat keinen Anspruch, ich könnte mich aber irren ;)

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#7
 Von 
greenaple1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Gesetz steht aber Monat und nicht Kalendermonat!?

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2008x hilfreich)

@mathisia: eben dies voller monat ist nicht kalendermonat

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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