Ferienjob Urlaubsanspruch - Werde ich betrogen?

16. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
ephox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ferienjob Urlaubsanspruch - Werde ich betrogen?



Ich habe einen Arbeitsvertrag für einen Ferienjob bei einer Leihfirma unterschrieben. Der Vertrag geht vom 12.08 bis zum 11.09.2013 (22 Arbeitstage). Ich verdiene 8,50€/Stunde sozialversicherungsfrei und arbeite Vollzeit (8 Stunden). Ich habe mir meinen Arbeitsvertrag schon durchgelesen, nur habe ich nichts zu diesem Thema gefunden. Deswegen habe ich direkt bei der Leihfirma angerufen und nach Urlaubs-/und Krankheitsbezahlungsanspruch gefragt. Beides hat die Dame mir unfreundlich eindeutig ausgeschlagen. Sie meinte ich habe als Geringfügigbeschäftigter keinen Anspruch auf Urlaub oder bezahlte Krankheitstage.

Stimmt das? Habe ich bei 22 Arbeitstagen keinen Anspruch darauf? Ich habe das Gefühl, dass ich von meiner Leihfirma (eine kleinere) betrogen werden und mir was verschwiegen wird.

Ich freue mich auf jede Antwort. Bitte einfach sagen, wenn Sie noch weitere Informationen für diesen Fall brauchen :-)


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9 Antworten
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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)



§ 3 EntgFG
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

also keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG in den ersten 4 Wochen, danach muß er zahlen

§ 5 BURlG Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

also Urlaubsanspruch, da ein "voller"Monat erreicht wird : 1/12 des Jahresanspruchs
( ein geltender Tarifvertrag könnte anderslautende Aussagen treffen)
und der Anspruch entsteht in deinem Fall bereits ab Beginn des ARbeitsverhältnisses

zu den Fristen : 4 Wochen sind 28 Tage, ein Monat sind 30 Tage





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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@florian3011

Ist das nicht genau ein Beschäftigungsmonat vom 12.8. bis zum 11.9.?

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#4
 Von 
ephox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

@1000kleinesachen
Hoffentlich. Könnte der Feiertag am Donnerstag dies beeinflussen? Es ist ja ziemlich knapp.. :)

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#6
 Von 
ephox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

@florian3011
Also kann ich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub erheben?
Das wären dann doch 2 1/2 Tage?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Welcher TV wird denn angewendet und welches Tarifgebiet (Ost/West).

quote:<hr size=1 noshade>Das wären dann doch 2 1/2 Tage? <hr size=1 noshade>


Aus meiner Sicht sind es nach igZ-MTV und nach BZA(BAP)-MTV jeweils 1,66 Tage, aufgerundet nach § 5 Abs. 3 BUrlG also 2.
In den ersten 6 Monaten wird in diesen Tarifverträge nur der gesetzliche Urlaubsanspruch erworben. Erst nach 6 Monaten erhöht sich dieser auf 24 Arbeitstage pro Jahr, bezogen auf eine 5-Tage-Woche.

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#8
 Von 
ephox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

@1000kleinesachen
Bayern. Mir ist nur wichtig, dass ich überhaupt einen Anspruch habe. Wie gesagt, die Leihfirma hat mir eindeutig und vorallem wirklich unfreundlich gesagt, dass ich absolut kein Anrecht auf bezahlten Urlaub habe. :(

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das ist normal, Leihfirmen geben in der Regel nichts auf Verträge und Arbeitsgesetze. Und wenn man zu lange wartet (= 1 Monat nach Vertragende), dann ist der Anspruch weg, wen man ihn nicht rechtzeitg schriftlich oder besser gleich arbeitsgerichtlich geltend gemacht hat.
Also unbedingt die arbeits- und tarifvertragliche Ausschlussfrist beachten!

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