Ferienjob abbrechen

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
pipo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienjob abbrechen

Hallo zusammen,

momentan arbeite ich für einen Betrieb und habe einen befristeten Vertrag für drei Wochen unterschrieben. Leider ist die Arbeit dort extremst unangenehm, weswegen ich den Job gerne hinwerfen möchte. Nun zu meiner Frage: Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich dort einfach nicht mehr auftauche? Vorher würde ich aus Höflichkeit absagen, aber dieser Job ist für mich die reinste Qual...

Ich freue mich auf Antworten :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Rein rechtlich kann man den Job nicht einfach hinwerfen. Da muss das Arbeitsverhältnis schon beendet werden. Dies geht entweder zweiseitig durch Aufhebungsvertrag oder einseitig durch Kündigung.

Bei der Kündigung gibt es zwei Alternativen: außerordentlich = ohne Kündigungsfrist = sofort und ordentliche = mit Kündigungsfrist. Für eine außerordentliche Kündigung braucht man aber einen wichtigen Grund. (Das ist aber nicht das persönliche Empfinden, dass die Arbeit unangenehm und eine Qual ist. Da braucht man schon objektive Gründe für.) Im Hinblick auf eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis zu beachten, dass die Möglichkeit der Kündigung explizit vereinbart sein muss. Ist es das nicht, kann man auch nicht ordentlich kündigen. Zudem ist die kürzeste Kündigungsfrist von Gesetzes wegen 2 Wochen in der Probezeit (TV kann evtl. eine kürzere Frist vorsehen.)

Wird das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet und kommt der AN einfach nicht zur Arbeit, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den AG denkbar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

So kurzzeitige Jobs sind oft beendet, wenn man sich aufgrund von Unwohlsein, was hier ja eindeutig vorliegt, krankmeldet. Müssen Sie ab dem ersten Tag ein Attest vorlegen?

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pipo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Im Hinblick auf eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis zu beachten, dass die Möglichkeit der Kündigung explizit vereinbart sein muss. Ist es das nicht, kann man auch nicht ordentlich kündigen


In meinem Vertrag gibt es keinen Punkt, der sich mit dem Thema Kündigung auseinandersetzt. Reicht dies also für eine außerordentliche Kündigung aus?

quote:
Wird das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet und kommt der AN einfach nicht zur Arbeit, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den AG denkbar.


Wie sehen diese Schadensersatzansprüche aus? Wird nur mein Gehalt der angetretenen Arbeitstage einbehalten oder kann der Anspruch darüber hinausgehen?

quote:
So kurzzeitige Jobs sind oft beendet, wenn man sich aufgrund von Unwohlsein, was hier ja eindeutig vorliegt, krankmeldet. Müssen Sie ab dem ersten Tag ein Attest vorlegen?


Was bei einem möglichen Krankheitsfall zu tun ist, wurde mit mir nicht besprochen. Sollte ein Attest in der Regel ausreichen?



Vielen Dank, für die bisherigen Antworten :)


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
In meinem Vertrag gibt es keinen Punkt, der sich mit dem Thema Kündigung auseinandersetzt. Reicht dies also für eine außerordentliche Kündigung aus?


Nein. Vorstellung des Gesetzgebers ist, dass befristete Verträge grundsätzlich mit Ende der Befristung auslaufen. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist ein Sonderfall und muss daher ausdrücklich im Vertrag geregelt werden. Dass eine solche Regelung fehlt führt nicht dazu, dass damit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist. Dafür benötigt man einen anderen Grund.

quote:
Wie sehen diese Schadensersatzansprüche aus? Wird nur mein Gehalt der angetretenen Arbeitstage einbehalten oder kann der Anspruch darüber hinausgehen?


Das kann alles mögliche sein, was dadurch verursacht wird, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen. Angefangen bei Mehrkosten für einen Ersatzmann bishin zu evtl. Forderungsausfall, weil Kundenaufträge nicht fertig gestellt werden konnten. Letzten Endes wird es davon abhängen, ob der AG die Schadenpositionen und die Kauslität beweisen kann.

quote:
Was bei einem möglichen Krankheitsfall zu tun ist, wurde mit mir nicht besprochen. Sollte ein Attest in der Regel ausreichen?


Finden sich im Arbeitsvertrag keine Regelungen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt man dann bei mehr als 3-tägiger Erkrankung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pipo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe ich nur folgende Möglichkeiten:

- Krankschreibung

- Beiderseitige Vertragsauflösung erreichen

- Fernbleiben und hoffen, dass kein Schadensersatz verlangt wird

- Zähne zusammenbeißen und die drei Wochen durchhalten


Richtig?


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gehaltserhöhung
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja. Erwachsen wäre, wenn man den Aufhebungsvertrag anstrebt. Niemand will jemanden beschäftigen, der eigentlich keine Lust dazu hat und sich am Ende krank meldet. Dein Arbeitgeber wird nicht begeistert sein, dir aber keine Steine in den Weg legen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Krankschreibung ist keine rechtlich zulässige Möglichkeit, wenn man gar nicht krank ist. Im Falle einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit löst man die gleichen Ansprüche aus, wie bei einem unentschuldigten wegbleiben.

Auch ich würde empfehlen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es geht hier um einen Job für drei Wochen. Die Verhandlungen für einen Aufhebungsvertrag könnten da schon länger dauern.
Es dürfte schon reichen, sich im Falle des Unwohlseins beim Arbeitgeber morgens krankzumelden, der Job scheint ja tatsächlich der Gesundheit eher abträglich zu sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gehaltserhöhung
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Die Verhandlungen für einen Aufhebungsvertrag könnten da schon länger dauern.


Welche Verhandlungen?

Da geht man hin und sagt: "Ich möchte gern den Vertrag aufheben. Die Arbeit gefällt mir nicht."

Entweder hat man schon ein kleines Schreiben dabei oder der zerknirscht guckende Chef schreibt schnell 2 Sätze aufs Papier. Das war's. Vielleicht gibt's noch schlaue Weisheiten vom Chef, die gehen links rein und rechts raus.

Ich hab das in meinen Jugendzeiten so gemacht (man auf gar keinen Fall alles mitmachen). Klare Ansage und dann geht das. Später will man vielleicht auch mal seinen Job kündigen, weil es einem nicht gefällt. Das darf man, also nicht schüchtern sein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Welche Verhandlungen?


Na die um einen Aufhebungsvertrag. Bei solchen Jobs reicht doch oft eine Krankmeldung. Ich meine kein Attest. Scheint ja ein ziemlich mieser Job zu sein. Bei drei Wochen lohnt ja wohl kaum, die Arbeitsbedingungen zu ergründen....



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
der Job scheint ja tatsächlich der Gesundheit eher abträglich zu sein

Scheint ja ein ziemlich mieser Job zu sein


Kann sein, muss aber nicht. Bisher haben wir nur die persönliche Einschätzung des/der TE, dass die Arbeit "extremst unangenehm" und eine "Qual" ist. Irgendwelche objetiven oder detaillierten Schilderungen haben wir aber gerade nicht. Von daher finde ich es persönlich gewagt, obige Äußerungen zu tätigen.

Von daher, man sieht sich immer 2mal im Leben. Von daher bin auch ich ein Befürworter des offenen Weges, sprich man packt die Fakten offen auf den Tisch und schließt einen entsprechenden Aufhebungsvertrag. Und rein praktisch gesehen, werden die Verhandlungen darüber auch nicht mehrere Wochen dauern. Da muss ja nicht groß was ausgehandelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gehaltserhöhung
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Na die um einen Aufhebungsvertrag.



Da wird nichts verhandelt, sondern nur ein kleines Schriftstück aufgesetzt. Es gibt doch überhaupt nichts zu verhandeln.

Generell finde ich es fragwürdig, hier den Ratschlag zu verteilen, sich krank zu melden, obwohl man nicht krank ist. Wohin soll das führen?

-- Editiert Gehaltserhöhung am 24.07.2013 14:18

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