Ferienjob wegen Gesundheitsproblemen Kündigen

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Ferienjob wegen Gesundheitsproblemen Kündigen

Hallo allerseits

Ich wende mich an euch, in der Hoffnung, hier ein paar Antworten zu bekommen.

Und zwar geht es um folgendes: Ich, 18 Jahre, Weiblich, habe einen auf zwei Wochen befristeten Arbeitsvertrag als Ferienaushilfe bei einer Lebensmittelproduktionshalle unterzeichnet. Es liegt dazu ein schriftlicher Vertrag vor, in welchen die Anz. Arbeitstage und der Stundenlohn schriftlich festgehalten sind. Nur das, mehr nicht.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Aufgrund einer Fehlstellung meiner Füsse habe ich bei längerem Stehen mit massiven Fuss- und Rückenschmerzen zu kämpfen. Nun arbeite ich ja aber 7.5 h/Tag in einer Produktionshalle, d.h., zwischendurch kurz hinsetzen is nicht, stattdessen hat man den ganzen Tag zu stehen. Pausen gibt es (abgesehen von einer 40-Minütigen Mittagspause) am ganzen Tag nur eine einzige, die ca. 20 min. dauert. Das Ganze Rumgestehe an den Fliessbändern ist für mich aufgrund der Fussprobleme wirklich mit Schmerzen verbunden. Meine orthopädischen Schuhe darf ich leider in den Produktionshallen auch nicht tragen, da muss man so Gummilatschen anziehen.

Nun wollte ich wissen, ob es für mich aufgrund der genannten Gesundheitsprobleme möglich ist, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Mir ist klar, dass man das nicht mal eben machen kann, weil einem beispielsweise der Job einfach langweilt oder so, aber das ist es ja bei mir nicht. Ich würde den Job echt gerne durchziehen, zumal er gut bezahlt ist, aber meine Gesundheit ist mir dann doch wichtiger als das Geld.


Ich hoffe, ihr könnt mir da vielleicht weiterhelfen.

Freundliche Grüsse
Laura

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Blick in den Arbeitsvertrag klärt die Rechtslage.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

Danke für die Antwort.
Im Arbeitsvertag steht diesbezüglich leider nichts.
Dort sind lediglich die Anzahl Tage aufgeführt, die Arbeitszeiten sowie der Stundenlohn.

Freundliche Grüsse


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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Bei echter Krankheit ist mein erster Gedanke: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bringt kein Geld, ist rechtlich sauber.
In deinem Fall würde ich aber wohl eher überlegen, mit dem oder der Verantwortlichen zu reden und reinen Wein einzuschenken.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

Danke für deine Antwort.

Mit meiner Chefin reden werde ich wohl müssen, und ihr meine Situation schildern müssen, wenn es nicht besser wird. Kann ja so nicht weitergehen.
Kann man da eine Vorzeitige Vertragsauflösung erwirken?

Die Schmerzen sind wirklich echt, ich täusche meine Fussfehlstellung und die damit verbundenen Probleme nicht vor, falls du jetzt denkst, dass ich bloss simuliere.

Hätte ich keinen Bock auf den Job, hätte ich nämlich den Vertrag gar nicht erst unterzeichnet. ;-)



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
unter Schmerzen weiterzuarbeiten kann niemandem zugemutet werden.

Würde sofort der Chefin die Lage schildern, dass die aktuellen Arbeitsumstände so nicht machbar für Dich sind.


Vielleicht gibt es ja Alternativen: z.B.
- hygienisch einwandfreie Überzieher für die orthopädischen Schuhe ?
- verkürzte Arbeitszeit z.B. halber Tag oder mehr Pausen. Dann gibt es wenigstens etwas Geld.
- oder eine andere Tätigkeit in der Firma z.B. im Büro ? Im Moment sind doch wahrscheinlich viele Mitarbeiter in Urlaub.


Wenn da nichts machbar ist:
Stilvolle Variante wäre eine sofortige schriftliche Aufhebung des Vertrages.
Fristlos kündigen aus wichtigem Grund kann man dann immer noch oder wohl einfacher: zum Arzt gehen:

Deine Eltern haben ja Krankenkassenbeiträge bezahlt :
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird es in der Regel nicht geben. Das gibt es erst nach vier Wochen Beschäftigung. Stattdessen gibt es Krankengeld.

Da können Arzt und - danach - die Krankenkasse Auskunft geben ob es m Falle dieser Aushilfstätigkeit Krankengeld geben kann. Voraussetzung ist sicherlich, dass der Job ordnungsgemäß gemeldet wurde.
Bei Vorliegen eines Vertrages kann ein Schüler davon ausgehen. Einige Krankenkassen unterhalten auch abends eine Kundenhotline.
Manchmal sitzen gerade abends da nur "Angelernte", aber dann kann man sich ja an die nächste Expertenstufe weiterverbinden lassen.




-- Editiert maestro1000 am 04.08.2014 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich bin nun etwas zuversichtlicher, dass sich vielleicht doch firmenintern noch etwas machen lässt...

Und falls nicht, ich zumindest wieder aus diesem Vertrag herauskommen kann.
Meine grösste Angst ist nämlich, dass meine Chefin meine Schmerzen als Lappalie abtun könnte und mir dann sagt, dass eine Vertragsauflösung nicht gehe/sie das nicht machen wolle und damit basta.
Ich hätte also im Falle dieses worst case aber trotzdem die Möglichkeit, fristlos zu kündigen, richtig?

Freundliche Grüsse und herzlichen Dank
Laura

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn man als Arbeitnehmer massive Schmerzen bei der Arbeit hat, lässt man sich krankschreiben. Das weiß auch der Arbeitgeber, es ist ziemlich unglaubwürdig, wenn man mit Schmerzen als Arbeitnehmer um einen Aufhebungsvertrag ringt. Bei 14 Tagen lohnt sich der Aufwand nicht.

-- Editiert altona01 am 05.08.2014 08:08

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Die 2 Wochen sind ja schneller rum, als das Problem hier im Forum durch ist. Ist heute Tag 2 deines Arbeitseinsatzes (nach einem ungeohnten Arbeitstag werden jedem die Füße wehtun) oder gar schon die 2. Woche?


Meine grösste Angst ist nämlich, dass meine Chefin meine Schmerzen als Lappalie abtun könnte und mir dann sagt, dass eine Vertragsauflösung nicht gehe/sie das nicht machen wolle und damit basta.

Ja, das kann passieren, aber der Arzt kann ja die gesundheitl. Probleme attestieren, oder?. Mit orth. Einlagen bist du schließlich in Behandlung

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-- Editiert HeHe am 05.08.2014 08:47

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, die Fehlstellung der Füsse ist jetzt vom Himmel gefallen. Okay. Hier scheint es doch um ganz was anderes zu gehen. Sie will, wie in einem Nebensatz erwähnt, einen "bequemeren" Job haben.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke euch für eure Antworten.

Ich habe heute nun mit meiner Vorgesetzten gesprochen und ihr mein Problem geschildert, nachdem ich heute morgen erfahren habe, dass meine Arbeitszeit nun auch noch um eine Stunde verlängert wurde.

An anderen Jobs hatten sie leider nichts, nur Arbeit an Fliessbändern, Abpackungsanlagen, etc., wobei man die 8.5 h stehen MUSS.

Sie hat mich dann zum Personalchef weitergeleitet, der zum Glück Verständnis für die Situation hatte und den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst hat.

Danke euch und freundliche Grüsse
Laura

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LauraP
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

@ wirdwerden:
Mit Bequemlichkeit hat das in diesem Falle nichts zu tun, sonst hätte ich den Job gar nicht erst angenommen. Ich hab den Vertrag schliesslich selbst unterzeichnet.
Mir war klar, dass das kein gemütlicher und bequemlicher Job ist.

Was die Fehlstellung anbelangt, ist die nicht vom Himmel gefallen, nein.
War schon vorher bekannt und ärztlich diagnostiziert. Bin ja auch seit einigen Monaten in Behandlung deswegen.

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-- Editiert LauraP am 05.08.2014 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wenigstens gab es für beide Seiten eine faire Lösung - Der AG hätte rumzicken können u. der AN hätte sich ne AU besorgen können...

Je nachdem wo man lebt, kann es sehr gut sein das sich die verschiedenen Personaler, Inhaber, AN usw. untereinander kennen u. da ist es ggf. sehr negativ wenn man im Streit auseinander geht.
Ein Bekannter hat in einem sozialen Netzwerk negativ über seinen Ex-AG geschrieben u. da man sich hier untereinander kennt...

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