Ferientage vom Lohn abziehen.

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
AnnaC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferientage vom Lohn abziehen.

Kurz gesagt, ich habe 7 Ferientage im Abreitsvertrag. Nächstewoche habe ich Ferien 2 1/2 Tage und 2 Tage wollte ich diese Woche noch nehmen da mein Abreitsvertrag ende Juli zuende ist.
Diese zweo Ferientage in dieser Woche möchte mir der Arbeitgeber nicht erlauben.
Nun zur frage:
Er sagte 1 Tag darf ich frei machen am zweiten muss ich kommen, sonst zieht er mir beide Tage vom Lohn ab..

Kann er das machen?

Danke für eure hilfe

-- Editier von AnnaC am 18.07.2017 15:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Zitat:
Er sagte 1 Tag darf ich frei machen am zweiten muss ich kommen, sonst zieht er mir beide Tage vom Lohn ab..

Kann er das machen?


Nein bzw. 50/50. Er kann dich nicht doppelt strafen, aber du kannst nicht eigenmächtig Urlaub nehmen. Was bis zur Kündigung bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses vom Urlaub nicht genommen werden kann, muss ausgezahlt werden.

Warum aber sprichst du von "Ferien"? Was ist das für ein Arbeitsverhältnis??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnaC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort.
Ich Spreche von Ferien da ich Mittwoch und Freitag immer frei habe da ich noch ein Sohn habe und zur Zeit auch noch Schwanger bin.
Und so hätte ich schon fast eine Woche frei wen ich Di und Do frei bekomme.
Aber mein Arbeitsgeber ist eh sehr unerfahren, ich habe auch keine Kilometer spesen erhalten für Arbeiten die ich mit meinem Auto erledigen musste. Und auch als ich mal ein Tag Krank war wegen der Schwangerschaft hat er mir diesen Tag abgezogen als Minusstunden, welche ich nachhollen musste.

Aber das mit dem nachzahlen der Ferientage sah ich im Internet sei nicht erlaubt. Liegt das vieleicht am Land? Ich komme aus der Schweiz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Dachte ich mir, dass das nicht Deutschland betrifft. Ich denke zwar nicht, dass in der Schweiz die Krankheitstage nachgearbeitet werden müssen und das auch dort der AG nicht alleine die Urlaubszeiten der AN festlegen darf, aber da suchst du besser die Antwort in einem schweizer Forum.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnnaC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das darf man alles nicht das weis ich, ich habe nur keine antworten gefunden darauf ob man ferientage abziehen darf wen sie einem erlaubt wurden. Das er einen abziehnkann wen er nicht erlaubtist, ist verständlich. Aber danke ich schau mal weiter ob ich noch was finde

0x Hilfreiche Antwort

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