Festanstellung & Honorartätigkeit

26. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
berta80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Festanstellung & Honorartätigkeit

Guten Abend,

ich bin neu hier und bräuchte mal einen Rat.
Ich bin zur Zeit in TZ ( 2 Tage á 8 Stunden ) festangestellt und verdiene 840,- € brutto.
Nun möchte ich ab Aug. noch eine Dozententätigkeit beginnen, die allerdings auf Honorarbasis läuft. Ebenfalls 2 Tage á 8 Stunden, jedoch für 1152,- €.
Nun meine Frage: Als Dozentin bin ich nicht steuerpflichtig teilte man mir mit, jedoch müsste ich der Krankenkasse eine Meldung über meinen Verdienst erbringen, da ich dann dort evtl. komplett selbst meinen Beitrag zahlen müsste.
( Der Arbeitgeber der Fetsanstellung wäre dann davon befreit )
Stimmt das alles? Unser Steuerberater ist leider noch im Urlaub, jedoch muss ich am Dienstag den Vertrag unterschreiben. Vorher wollte ich aber erst meine Fragen und Unsicherheiten geklärt wissen.
Kann mir jemand dabei helfen?
Herzlichen Dank im Voraus.

MfG




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Hallo,

das mit der Meldung an die Krankenkasse stimmt. Steuerrechtlich könntest du im Forum für Steuerrecht fragen (= da hab ich keine Ahnung von).

Wäre es dir die Honorartätigkeit denn wert, dass du dann evtl. die Krankenversicherung selber zahlen musst?

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

Als Dozentin bin ich nicht steuerpflichtig ..
... das halte ich - mit verlaub - für unsinn. zu schön um wahr zu sein. es kann sein, dass du dieses einkommen selbst versteuern musst.
ansonsten ist es steuer- und nicht arbeitsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Ist zwar Steuerrecht, aber bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit ist diese voll zu versteuern und die Sozialbeiträge müssen auch davon bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Für die selbständige Tätigkeit kasssiert die KV den Beitrag für selbständige. Bzw den Mindestbetrag. Kasse fragen.

Steuer muss man als Freiberufler natürlich auch zahlen

K.




-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Für die selbständige Tätigkeit kasssiert die KV den Beitrag für selbständige. Bzw den Mindestbetrag. Kasse fragen.

Steuer muss man als Freiberufler natürlich auch zahlen

K.




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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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