Filialschließung

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
thomas57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Filialschließung

Wie sieht es im Falle einer Filialschließung aus betriebsbedingten Gründen mit Abfindung aus? Eine Weiterbeschäftigung in den anderen beiden Filialen des Unternehmens ist nicht möglich aufgrund der verschiedenen Tätigkeitsfelder.Es sind insgesamt unter 10AN. Die Kündigungsfrist von 5Monaten kann aufgrund ungeplanter Schließung der Filiale nicht mehr gegeben werden.Was gilt es zu beachten und was besteht überhaupt Anspruch auf Abfindung?

Besten Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

//.. besteht überhaupt Anspruch auf Abfindung?

nein, ein anspruch besteht nicht.
die firma wird allerdings bis zum ende der dauer des av zahlen müssen.
etwas anderes könnte gelten, wenn der konzern 'nebenan' eine neue filiale aufmachen wollte, euch aber nicht übernehmen will.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 14.06.2010 16:02

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