Firma aufgelöst - kein Lohn

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493586-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma aufgelöst - kein Lohn

Guten Tag!

Ich hoffe mir kann jemand Helfen.
Ich habe einen Vollzeitjob und habe zwei Jahre Lang in einem anderen Unternehmen auf 450€ Basis gearbeitet. Die Einsätze waren immer sporadisch - also auf Abruf, jedoch habe ich immer die 450€ ausgezahlt bekommen (auch an Monaten wo ich nicht einspringen musste). Jetzt kam seit April kein Gehalt mehr an. Mai auch nicht. Jetzt erkundigte ich mich - da ich ja das Geld brauche - wann es kommt und woran es liegt. Mit Überraschung musste ich feststellen, dass die Firma (uG) "geschlossen" wurde, Mitarbeiter wurden alle gekündigt, außer mir - ich bin scheinbar irgendwie bei dennen untergegangen.
Also habe ich keine Kündigung erhalten.

Was mache ich jetzt? Habe ich Anspruch auf das Gehalt rückwirkend und wie wie soll ich das machen? Die Firma gibt es ja nicht mehr.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go493586-35):
Die Firma gibt es ja nicht mehr.

Normalerweise gibt es die Firma noch eine zeitlang, auch wenn die Geschäftsräume nicht mher existieren.

Wurde die FIrma geschlossen oder sind die Insolvenz gegeangen?



Zitat (von go493586-35):
wie wie soll ich das machen?

Man geht zum Arbeitsgericht und erhebt Lohnklage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go493586-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

tut mir leid, komme erst jetzt zu antworten.

Die Firma wurde meiner Meinung nach geschlossen, kein Insolvenz, einfach nur quasi aufgelöst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Gleichwohl sollte es da jemanden geben, dem ggü. du Ansprüchen geltend machen kannst. Sei es der ehemalige Eigentümer, seien es dessen Erben.
Die andere Frage wird sein, was dir denn zusteht, und das sollte aus deinem AV hervorgehen.

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