Firma in der ich arbeite bricht viele Gesetze, Arbeitnehmer betrug etc

29. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
XoneVagrant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma in der ich arbeite bricht viele Gesetze, Arbeitnehmer betrug etc

Vorab dieser Text wurde für bessere Lesbarkeit von CHATGPT zusammengefasst.

In meinem Sicherheitsdienst-Unternehmen beobachten mehrere Mitarbeitende und ich seit längerem diverse Probleme. Ich möchte vorab anonym klären, wie die rechtliche Lage dazu ist und welche Schritte möglich wären. Folgende Punkte treten wiederholt auf:

• Fehlerhafte Lohnabrechnungen (zu wenig ausgezahlter Lohn, unklare Berechnungen, teils fehlen Zuschläge).
• Zuschläge werden teils nicht oder zu wenig gezahlt, obwohl Nachtschichten (22–06 Uhr) und Wochenend/Feiertagszeiten gearbeitet wurden.
• Mitarbeitende ohne erforderliche Qualifikation (z. B. ohne Unterrichtung/Sachkundeprüfung nach §34a GewO) werden eingesetzt.
• Ruhezeiten werden nicht eingehalten, oft nur 7–9 Stunden zwischen den Schichten.
• Extrem hohe Arbeitszeiten, teils deutlich über 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt sind es 52-55 mit kaum freien Tagen.
• Alleineinsätze, obwohl laut Sicherheitskonzept eigentlich mehrere Personen vorgeschrieben sind Eugensicherung gibt die Firma nichts drauf.
• Mehrmals im Monat kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Absprache oder Zustimmung.
• Private Fahrzeuge werden ab und zu für Dienstfahrten genutzt werden, Tankkosten werden nicht erstattet.
• Urlaubstage werden falsch bzw. nicht korrekt vergütet, wir arbeiten nur nachts und vergütet werden fiktive Arbeitstage von früh bis Mittag ohne Zuschläge die so nirgendwo existieren.

Es gibt noch viel mehr Punkte, aber diese Punkte kommen mir direkt in den Kopf.

Ich suche eine rechtliche Einschätzung, ob diese Dinge für z.b Gewerkschaft relevant sind und ob ich etwas erzielen könnte.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19905 Beiträge, 7226x hilfreich)

... CHATGPT macht auch nix besser.
... "In meinem Sicherheitsdienst-Unternehmen" - du meinst wohl: in dem Unternehmen, in dem ich arbeite

Deine Liste betrifft in Teilen Fragen zwischen dem/den Kunden und der Firma; die meisten aber sind schlichtes Arbeitsrecht. Hier müssen sich betroffene AN selbst wehren; Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, kann da von Vorteil sein, weil die Mitgliedschaft Rechtsschutz beinhaltet.
Es geht aber auch ohne G - Arbeitsrechtsschutz kann da angeraten sein.

Nach deiner Schilderung liegt da in der Tat reichlich viel im Argen, es wird aber keine Instanz geben, die da von außen regulierend eingreift. Jeder Fehler muss von jedem Betroffenen selbst angegangen werden. Dazu bedarf es einer sauberen Dokumentation. Dazu braucht es auch ein klares NEIN gegenüber Zumutungen wie zu kurze Ruhepausen, kurzfristige Dienstplanänderungen u.a.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dazu bedarf es einer sauberen Dokumentation.


So ist es. Idealerweise tut man sich mit den Kollegen zusammen und macht das gemeinsam

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41775 Beiträge, 14608x hilfreich)

Idealerweise gründet man erst einmal einen Betriebsrat, sofern es noch keinen gibt, und das scheint ja hier der Fall zu sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18147 Beiträge, 6067x hilfreich)

Puh, ............

Zitat (von XoneVagrant):
• Fehlerhafte Lohnabrechnungen (zu wenig ausgezahlter Lohn, unklare Berechnungen, teils fehlen Zuschläge).
Systematische Fehler lassen sich abstellen, die Ursache muss gefunden werden.

Zitat (von XoneVagrant):
• Zuschläge werden teils nicht oder zu wenig gezahlt, obwohl Nachtschichten (22–06 Uhr) und Wochenend/Feiertagszeiten gearbeitet wurden.
Man muss herausfinden warum die Zuschläge nicht in der Lohnabrechnung auftauchen und nnatürlich nachfordern.

Zitat (von XoneVagrant):
• Mitarbeitende ohne erforderliche Qualifikation (z. B. ohne Unterrichtung/Sachkundeprüfung nach §34a GewO) werden eingesetzt.
Ist diese Prüfung für den jeweiligen Einsatzzweck gesetzlich gefordert?

Zitat (von XoneVagrant):
• Ruhezeiten werden nicht eingehalten, oft nur 7–9 Stunden zwischen den Schichten.
Gilt ein entsprechender Tarifvertrag? Falls ja, welches Bundesland?

Zitat (von XoneVagrant):
• Extrem hohe Arbeitszeiten, teils deutlich über 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt sind es 52-55 mit kaum freien Tagen.
Kann durchaus rechtens sein, das müsste genauer aufgeschlüsselt werden. Auch hier wieder die Frage nach dem TV.

Zitat (von XoneVagrant):
• Alleineinsätze, obwohl laut Sicherheitskonzept eigentlich mehrere Personen vorgeschrieben sind Eugensicherung gibt die Firma nichts drauf.
Gegen welches Gesetz soll hier verstoßen werden? TV? Wer hat das Sicherheitskonzept erstellt? Ist dieses zwingend anzuwenden oder hat es eher vorschlagenden Charakter?

Zitat (von XoneVagrant):
• Mehrmals im Monat kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Absprache oder Zustimmung.
Hier wieder die Frage nach dem TV

Zitat (von XoneVagrant):
• Private Fahrzeuge werden ab und zu für Dienstfahrten genutzt werden, Tankkosten werden nicht erstattet.
Einfach mal "nein" sagen!......... es sei denn es wurde vereinbart, dass Dienstfahrten auch mit dem privaten Kfz durchgeführt werden. Eine Erstattung der Kosten muss natürlich stattfinden. Mit welcher Begründung wird denn eine Erstattung verweigert?

Zitat (von XoneVagrant):
• Urlaubstage werden falsch bzw. nicht korrekt vergütet, wir arbeiten nur nachts und vergütet werden fiktive Arbeitstage von früh bis Mittag ohne Zuschläge die so nirgendwo existieren.

Vergütung von Urlaubstagen??? Was bedeutet das? Ein Urlaubstag ist Urlaubstag, dann hat man frei, da gibt es nichts zu vergüten.

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#5
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):


Zitat (von XoneVagrant):
• Ruhezeiten werden nicht eingehalten, oft nur 7–9 Stunden zwischen den Schichten.

Gilt ein entsprechender Tarifvertrag? Falls ja, welches Bundesland?


Da müsste allgemein das Arbeitsrecht greifen, meines Wissens sind 11 Stunden zwischen den Schichten vorgeschrieben.

Zitat (von -Laie-):
Vergütung von Urlaubstagen??? Was bedeutet das? Ein Urlaubstag ist Urlaubstag, dann hat man frei, da gibt es nichts zu vergüten.


Aber bei bezahltem Urlaub läuft per definitionem die Vergütung weiter. Ich vermute, der Fragesteller meint hier, dass für die Zeit des Urlaubs lediglich der Basislohn bezahlt wird, nicht die Vergütung, die sich mit Nacht- und Feiertagszuschlägen üblicherweise für den betreffenden Mitarbeiter ergibt. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es rechtens und üblich ist, Zuschläge nur für real geleistete Nacht- und Feiertagsarbeit zu zahlen.

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Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39095 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von XoneVagrant):
ob diese Dinge für z.b Gewerkschaft relevant sind
Wer von deinen Mitarbeitenden ist denn Gewerkschaftsmitglied? Wie viele Mitarbeitende hat dein Unternehmen?
Hat sich jemals ein Mitarbeitender wegen Lohnklage zum Arbeitsgericht bemüht?
Haben sich Mitarbeitende deines Unternehmens zur Idee---wie gründe ich einen Betriebsrat?--- mal Gedanken gemacht?

Meine Meinung: In vielen Unternehmen dieser Art ist die Lage bescheiden bis besch**en. Wer als Mitarbeitender mitbekommt, was dort abgeht, geht selbst baldmöglichst wieder ab.
Ein Unternehmer in dieser Branche weiß: ...Jeden Morgen steht wieder ein *** auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18147 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Da müsste allgemein das Arbeitsrecht greifen, meines Wissens sind 11 Stunden zwischen den Schichten vorgeschrieben.
Durch einen TV kann davon abgewichen werden wenn es die Art der Tätigkeit nötig macht. Für das Sicherheitswesen gibt es verschiedene TV.

Zitat (von ReBo123):
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es rechtens und üblich ist, Zuschläge nur für real geleistete Nacht- und Feiertagsarbeit zu zahlen.
Nein, die Zuschläge sind zu vergüten. Diese werden dann allerdings steuerpflichtig. Steuerfrei sind die Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Zeiten.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34257 Beiträge, 17731x hilfreich)

Die Frage ist doch, warum überhaupt Zuschläge gezahlt werden sollten - zumindest Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Und von einer arbeitsvertraglichen Regelung oder einem TV schreibt der TE nichts...

-- Editiert von User am 29. Oktober 2025 15:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1795 Beiträge, 718x hilfreich)

Zitat (von XoneVagrant):
Fehlerhafte Lohnabrechnungen (zu wenig ausgezahlter Lohn, unklare Berechnungen, teils fehlen Zuschläge).
• Zuschläge werden teils nicht oder zu wenig gezahlt, obwohl Nachtschichten (22–06 Uhr) und Wochenend/Feiertagszeiten gearbeitet wurden.


Die Mitarbeiter können den Arbeitgeber gemeinsam zu einer "freiwilligen" Vereinbarung über die Umstände der Arbeitsentgeltauszahlung "zwingen" und ihn bei Verstößen dagegen gemeinsam verklagen

Zitat (von XoneVagrant):
Mitarbeitende ohne erforderliche Qualifikation (z. B. ohne Unterrichtung/Sachkundeprüfung nach §34a GewO) werden eingesetzt.


Die Mitarbeiter können den Arbeitgeber gemeinsam verklagen bei Mißachtung von Arbeitsunfallverhütungsvorschriften, und Berufskrankheitsvermeidungsregelungen, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.

Die Mitarbeiter können gemeinsam der Einstellung unqualifizierter Mitarbeiter widersprechen, sodaß der Arbeitgeber sich die Einstellungsberechtigung vorm Arbeitsgericht einklagen müßte.

Zitat (von XoneVagrant):
Ruhezeiten werden nicht eingehalten, oft nur 7–9 Stunden zwischen den Schichten.


Die Mitarbeiter könnten gemeinsam der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit bei zu kurzer Ruhezeit widersprechen und gegen die Anordnung von nicht gemeinsam genehmigter Zeiten klagen ( solange der Arbeitgeber keine gerichtliche Klärung beantragt hat ).

Zitat (von XoneVagrant):
Extrem hohe Arbeitszeiten, teils deutlich über 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt sind es 52-55 mit kaum freien Tagen.


Dasselbe: die Anordnung solcher von der Arbeitnehmergemeinschaft nicht bewilligter Arbeitszeiten bleibt - bis zu einer vom Arbeitgeber einzuholenden gerichtlichen Entscheidung - unwirksam und unverbindlich.

Zitat (von XoneVagrant):
Mehrmals im Monat kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Absprache oder Zustimmung.


Die Arbeitnehmer könnten gemeinsam dem Arbeitgeber "fast freiwillig" eine betriebliche Regelung über die Voraussetzung für Änderung eines Dienstplans "aufzwingen", und könnten den Arbeitgeber gemeinsam bei Verstößen gegen die Änderungsregelung verklagen.

Zitat (von XoneVagrant):
Alleineinsätze, obwohl laut Sicherheitskonzept eigentlich mehrere Personen vorgeschrieben sind Eugensicherung gibt die Firma nichts drauf.


Die Mitarbeiter könnten den Arbeitgeber gemeinsam verklagen ( z.B. "es zukünftig zu unterlassen, Mitarbeitern Einsätze unter Außerachtlassung der vom Sicherheitskonzept vorgesehenen Personal-Mindesbesetzungsgrenzen anzuordnen" )

Zitat (von XoneVagrant):
Private Fahrzeuge werden ab und zu für Dienstfahrten genutzt werden, Tankkosten werden nicht erstattet.


Mitarbeiter könnten dem Arbeitgeber gemeinsam "fast freiwillige" betriebliche Regelungs-Vereinbarungen über die Bedingungen für den Einsatz von Privatfahrzeugen "aufzwingen" lassen und ihn gemeinsam bei Verstößen dagegen verklagen.

Zitat (von XoneVagrant):
Urlaubstage werden falsch bzw. nicht korrekt vergütet


Die Mitarbeiter können gemeinsam dem Arbeitgeber eine betriebliche Urlaubsvergütungs-Regelung "aufzwingen" lassen und ihn gemeinsam bei ( wiederholter ) Mißachtung auf Einhaltung verklagen.

....

Außerdem kann jeder Mitarbeiter ALLEINE gegen den Arbeitgeber klagen ( gegen zu kurze Ruhezeiten, gegen Arbeistzeitmassierung über die arbeitsvertraglichen/gesetzlichen Schutzgrenzen hinaus, gegen die Anordnung von gefährlichen Alleinsätzen usw. )

RK

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