Hallo!
wir haben folgendes Problem:
Mein Lebensgefährte ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Letzten Donnerstag wunderten wir uns schon, dass der Lohn eine Woche in Verzug ist. Am Freitag erfuhr er von seiner Leihfirma "deine Firma ist pleite und meldet nächste Woche Insolvenz an."
Suuper Info...
Die Leihfirma will ihn unbedingt behalten und er wollte unbedingt dort weiterarbeiten (Festeinstellung wie üblich nicht möglich) So ist er, wie auch einige betroffene Kollegen zur nächsten Zeitarbeitsfirma. Die übernimmt ihn zu gleichen Konditionen.
So weit so gut, nur wie kommt er jetzt so schnell wie möglich zu seinem Geld??????
Laut Zeitarbeitsfirma gibt es keinen Lohn mehr. Sie hat einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Laut Arbeitsamt ist die Firma noch nicht insolvent gemeldet. Also kein Insolventzgeld....
Was macht man nun??? Normalerweise müsste er weiter bei der Pleitefirma arbeiten, obwohl er weiß dass er kein Geld bekommt??!!
Hat er noch alle Lohnansprüche wenn er den Aufhebungsvertag unterschreibt?
Hat jemand Erfahrung wie lang das dauert, bis die Insolvenz "offiziell" ist? Oder wie lang kann die Firma das hinausziehen?
Also in ein paar Wochen ist er auch pleite, wenn er nicht bald irgendwoher Geld bekommt!!!
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Firma insolvent- was tun???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn die Firma insolvent ist, wird es einen Insolvenzverwalter geben und danach auch Insolvenzgeld. Wie ein Aufhebungsvertrag dazu führen soll, dass dein Freund zu Geld kommt, ist mir rätselhaft - ich wäre bei dem Angebot skeptisch. Aufjedenfall muss er sicherstellen, dass seine Ansprüche erfüllt werden.
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Üblicher Weise wird nach einem Insolvenzantrag ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Hierzu kann man mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de recherchieren. Sollte da noch nichts veröffentlicht sein, kann man sein Glück auch mal über das zuständige Insolvenzgericht versuchen und dort erfragen, ob ein Insolvenzantrag für den Arbeitgeber gestellt wurde.
Bei laufenden Geschäftsbetrieben gibt es häufig eine Insolvenzgeldvorfinanzierung. Das müsste man aber mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter klären. Ansonsten könnte man es nur über die Beantragung eines Vorschusses auf Insolvenzgeld bei der AfA oder wenn alle Stricke reißen mit der Beantragung von Hartz 4 versuchen.
Ist ein Insolvenzantrag gestellt worden, dann wird es irgendwann Insolvenzgeld geben. Das Problem ist halt nur, dass in solchen Fällen das Insolvenzgeld erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse gezahlt wird.
Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Ausschluss für bereits entstandene Ansprüche darin enthalten ist. Auch hier sollte evtl. erstmal mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter gesprochen werden, wie die Planungen denn allgemein sind.
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Noch ist die Firma nicht insolvent gemeldet, also auch kein Insolvenzverwalter!
Wir warten im Moment darauf, dass damit mal was in die Gänge kommt... aber die Firma scheint das schön hinauszuzögern...
Der Aufhebungsvertrag soll dazu sein, dass er nahtlos bei der anderen Zeitarbeitsfirma anfangen kann. Aber ich weiß eben nicht, was dann mit den fehlenden Lohn wird, wenn er unterschreibt.
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Der ausstehende Lohn geht Aufjedenfall als Forderung in das Insolvenzverfahren über. Ob und in welchem Umfang die Forderung dann noch bedient werden wird, hängt natürlich vom Restvermögen ab.
Insolvenzverschleppung wäre nach meiner Kenntnis sogar ein Straftatbestand.
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quote:
Noch ist die Firma nicht insolvent gemeldet, also auch kein Insolvenzverwalter!
Woher stammt diese Erkenntnis? Von dem im 1. Beitrag genannten Mitarbeiter der AfA?
Da Insolvenzanträge nicht bei der AfA gestellt werden. Halte ich diese Auskunft für nicht unbedingt aktuelle. Also in die Insolvenzbekanntmachungen sehen oder das Insolvenzgericht um Auskunft bitten, wenn nicht in den Insolvenzbekanntmachungen gefunden werden kann.
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@Eidechse
quote:
Ansonsten könnte man es nur über die Beantragung eines Vorschusses auf Insolvenzgeld bei der AfA
Das geht doch aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
quote:
oder wenn alle Stricke reißen mit der Beantragung von Hartz 4 versuchen.
Dies wird die einzige Möglichkeit sein. Bei der Insolvenzgeldstelle der Arbeitsagentur darf man jedenfalls keine große Hilfe erwarten.
Da läuft die Maschinerie erst los, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Vorfinanzierung dort beantragt - dazu muss man aber noch in dem Betrieb weiter arbeiten. Oder eben nach dem Insolvenzereignis (Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisen derselben mangels Masse) - aber bis dahin vergehen ja in der Regel 2 Monate und mehr.
Und wenn noch gar kein Antrag gestellt wurde, dann muss man sich wirklich selber kümmern, wie man zu Geld kommt.
Ein Aufhebugsvertrag ist an sich nicht verkehrt. Man muss nur aufpassen, dass man im Zuge dessen nicht auf Ansprüche verzichtet. Bleibt die Frage, ob die zahlungsunfähige Leiharbeitsfirma sich darauf einlässt.
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