Firma mich kündigen = schwierig ?

17. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)
Firma mich kündigen = schwierig ?

Hallo,

noch in der "Zeitvertragphase" sehe ich keine andere Möglichkeit als das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2014 zu beenden/zu kündigen. Erst im Oktober wäre das zweite Jahr des Zeitvertrages voll.

Da mein Chef aber ein respektloses Arsch**** den Mitarbeitern und den Kunden gegenüber ist, zudem keinen Betrieb führen kann, habe ich ihn vor zwei Wochen gebeten mich zu kündigen, unter dem Aspekt, daß beiden kein Nachteil entsteht.
(Einzig der Standortfaktor lässt uns überleben)
Heute hatten wir ein Gespräch, worauf er mich darauf aufmerksam machte, daß die 4 Wochen Kündigungsfrist zum Montsende in meinem Arbeitsvertrag eher zu gunsten des Arbeitnehmers sind.
Er kann mir ohne Grund nicht einfach kündigen, da er dem Arbeitsamt gegenüber in einem 3-Seitigen Bogen Stellung nehmen muß.

Stimmt das so ?

Was wären Gründe, damit er mir kündigen kann ?

Gruß Ambros

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-- Editiert Ambros am 17.05.2014 22:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38304x hilfreich)

Wie wäre es mit einem Aufhebungsvertrag?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31441 Beiträge, 16786x hilfreich)

Er kann mir ohne Grund nicht einfach kündigen, da er dem Arbeitsamt gegenüber in einem 3-Seitigen Bogen Stellung nehmen muß. Stimmt das so ? Das stimmt absolut. Und was den vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag angeht, so führt der todsicher zu einer 3monatigen Sperrfrist bei der Arbeitsagentur - keine gute Idee.
Was wären Gründe, damit er mir kündigen kann ? Sie meinen, so ganz ohne Nachteil für Sie? Eigentlich nur Auftragsmangel oder Rationalisierung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1298 Beiträge, 727x hilfreich)

Hallo,

der Chef ist nicht nur ein schwieriger Zeitgenosse sondern auch noch faul.
Wenn er jemanden entlässt muss er die Papiere für die AfA ausfüllen.
Und wenn er dann reinschreibt : "Arbeitnehmer hat um Kündigung gebeten" dann geht die AfA von einer Eigenkündigung aus.
Schließlich ist er doch ein A. und kein Betrüger.

Das gibt dann automatisch erst einmal eine dreimonatige Sperre ALG1. Da muss man sich dann u.U. erstmal mit Einsprüchen und KLage mit ungewissen Aussichten vor dem Sozialgericht durchkämpfen.
(ALG2 weiß ich jetzt nicht, gab da glaub ich auch eine Kürzung)

Genau genommen ist das Betteln um Kündigung ein versuchter bzw. vollendeter Sozialbetrug = Betrug nach Strafgesetzbuch.
Eine Feuerversicherung zahlt ja auch nicht wenn jemand selber sein Haus anzündet.


Aufhebungsverträge wie vorgeschlagen sind auch schwierig, da sollte man schon was neues haben. Nur unter engen Voraussetzungen zahlt die AfA dann ohne Probleme.
Ist ja eigentlich auch Eigenkündigung.
Es muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Und wenn die Afa dann zustimmt sollte man sich das unbedingt schriftlich geben lassen. Sachbearbeiter haben sehr viele Fälle....

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36343 Beiträge, 13536x hilfreich)

Mal ganz ehrlich, warum sollte der Arbeitgeber kündigen, wenn der Arbeitnehmer gehen will? Das ist doch das Problem des Arbeitnehmers. Er muss eine Probleme auf die Reihe bekommen, nicht der Chef.

Abgesehen davon: gemeinsamer Betrug, das ist ja wohl auch nicht so sexy, sondern schafft für Jahre Abhängigkeiten.

Und, was dem Chef noch passieren kann. Er kündigt, Ex-Arbeitnehmer geht zum Arbeitsgericht und erstreitet Abfindung.

So doof kann doch eigentlich kein Arbeitgeber sein, so einen Blödsinn mitzumachen.


wirdwerden

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