Firma schließt Werk, Abfindung möglich?

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)
Firma schließt Werk, Abfindung möglich?

Hallo allerseits,

folgender fiktiver Fall: Eine große Firma unterhält ein Warenlager mit Verwaltung in Deutschland. Der Gewinn ist immer gut gewesen und die Löhne über dem Durchschnitt. Im Februar wird nun plötzlich bekannt dass die Firma in Deutschland ihr Werk schließt und ab 31. Oktober nach Holland verlagert.

Was kann ein Mitarbeiter nun erwarten?

Zwei Beispiele. Eine Frau, Ende Zwanzig, arbeitet halbtags und verdient 780 Euro Brutto monatlich. Sie ist im November 5 Jahre zugehörig. Dazu kommt sie hat im Juli 2007 ein Baby bekommen. Sie hat zwar die Arbeit wiederaufgenommen, aber geplant war im Dezember die Elternzeit zu beantragen.
Welche Abfindung kann sie dann erwarten, und wie sieht das eigentlich mit ihrer Elternzeit aus? Dazu käme auch noch dass nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit jeder Mitarbeiter eine goldene Uhr bekommt. Hat man dann darauf noch anspruch, oder ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Wie läuft das Arbeitslosengeld an und wie lange hat sie Anspruch?

Fall zwei. Eine Frau, 56 Jahre alt, 12 Jahre zugehörig, Verdienst etwa 1700 Euro Brutto. Welche Abfindung kann sie erwarten und wie läuft das bei ihr mit dem Arbeitslosengeld und später dem Übergang zur Rente?

Bin mal gespannt welche Antworten kommen. Danke vorab fürs lesen! :)



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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#2
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Denk für die Rückmeldung! Also nun gibt es doch etwas neues. Die Firma schliesst lediglich das Lager, aber die Verwaltung bleibt doch noch im Haus. Dann schliesst die Frima ja nicht komplett. Sieht das dann anders aus?

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

wenn die Firma die Arbeit nach Holland verlegt, müsste zuerst mal den bisherigen AN die Arbeit dort angeboten werden!

Wenn der einzelne AN dies ablehnt und die Kündigung folgt, dann müsste vor Gericht erstritten werden, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war und ob evt. eine Abfindung zu zahlen wäre. Wenn die nicht tariflich vorgeschrieben ist. Die Sache mit der *goldenen Uhr* ist abhängig, ob diese *Zahlung* vertraglich vereinbart war.

Ist meine persönliche Einschätzung!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#5
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Hmmm, das Problem ist aber wenn der Arbeitsplatz vorher im Lager und übrig bleiben nur Arbeitsplätze im Büro. Das stellt ein kleines Problem der Qualifikation dar. Muss denn bei Mutterschutz nicht Gehlt weitergezahlt werden? Ich meine dass man als Mutter unkündbar ist. Dann müsste der Arbeitgeber bis zum Ende der Elternzeit eigentlich weiterzahlen. Oder wie steht das im Gesetz?

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Und wenn - theoretisch - ein Kündigungsschutzprozess stattfindet, springt eher ein 3faches Monatsgehalt als Abfindung heraus wie die Weiterbeschäftigung.
Wenn ein Sozialplan erstellt wird und aufgrund dessen gekündigt wird, wird erst im Prozess der Arbeitgeber darlegen müssen, warum andere Kollegen schützenswerter waren wie man selbst. Verglichen werden Personen mit gleicher Arbeit (also Lager nicht mit Büro aber: Teilzeit = Vollzeitkraft im Vergleich).
Unseren Müttern wurde damals zum Ende der Erziehungszeit gekündigt.

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#9
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

So klar ist das nicht, da der Betrieb ja nicht insgesamt untergeht (Betrieb existiert nicht mehr, dann existiert auch der AP nicht mehr).
Auch kommt für einige Mitarbeiter die verwaltung des ausgelagerten lagers in frage. Soe einfach ist der AP nicht weg.

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#10
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Interessante Rückmeldungen. Nun schauts so aus dass die Prämien für langjährige Mitarbeiter tatsächlich ausgeschüttet werden. Die Abfindungen sind allerdings noch nicht raus. Nur dass man, wenn man bis OKT anständig durcharbeitet, eine Prämie in Höhe von 2 Monatslöhnen erhält.
Ziel ist nun für die verbliebenen Mütter im Betrieb eine Lohnfortzahlung bis Ende der Elternzeit durchzusetzen. Zunmindest die Weiterzahlung der Sozialbeiträge, wie das bei einer normalen Elternzeit möglich wäre. Die Abfindung an sich ist aber ein großes Fragezeichen.

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

...Ziel ist nun für die verbliebenen Mütter im Betrieb eine Lohnfortzahlung bis Ende der Elternzeit durchzusetzen. Zunmindest die Weiterzahlung der Sozialbeiträge, wie das bei einer normalen Elternzeit möglich wäre. ...

Bist du sicher, dass du hier nicht die Mutterschutzfristen und die Erziehungszeit/Elternzeit durcheinander bringst? Der AG zahlt an einen AN in Elternzeit nur etwas, wenn es sich um eine sog. Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit handelt (es sei denn für bestimmte Prämien ist vorgesehen, dass diese auch AN in er Elternzeit erhalten). Arbeitet der AN in der Elternzeit gar nicht, erhält er auch keinerlei Zahlung durch den AG.

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#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#13
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Richtig, ich habe das nicht korrekt formuliert. Natürlich ist die Elternzeit gemeint. Die Elternzeit sollte eigentlich Ende des Jahres beginnen. Nun wird eben Ende des Jahres geschlossen. Sozialverträglich sollte es doch so aussehen, dass die Mutter wenigstens die Sozialbeiträge und die Krankenkasse gezahlt bekommt, oder?

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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