Firma schließt bis zum 03.01.20 und wir sollen Überstunden oder Tarifurlaub von 2020 nehmen. Dürfen

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)
Firma schließt bis zum 03.01.20 und wir sollen Überstunden oder Tarifurlaub von 2020 nehmen. Dürfen

Hallo

Unsere Firma macht vom 11.12.19 bis zum 03.01.2020 zu. Wir haben weder einen Aushang noch eine Begründung dafür bekommen warum zu gemacht wird. Wurde nur mündlich mitgeteilt das von bis zu gemacht wird.

Jetzt sollen wir dafür unsere Überstunden oder Tarifurlaub für 2020 nehmen.

Ist das korrekt? Darf die Firma das verlangen?

Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Betriebsrat ist vorhanden.

Ich habe in den Urlaubsschein jetzt nur meine beiden Tage resturlaub 2019 und einen Tag sfo unterschrieben. Die 9 Tage Überstunden die schon eingetragen waren habe ich gestrichen. War das ok oder soll ich die drin lassen?

MfG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Betriebsurlaub ist im Prinzip möglich. Aber mit den Ankündigungsfristen und der Planbarkeit für AN hapert es doch gewaltig. Unter diesen Umständen erscheint es mir unverhältnismäßig, von den MA zu verlangen, dass sie schon ihren Urlaub für 2020 verbrauchen. Ihr seid ja arbeitswillig und der AG hindert euch durch nicht kommunizierte Entscheidung - insofern würde ich hier Annahmeverzug ins Spiel bringen. Also Leerlauf bei Fortzahlung der Bezüge.
Was sagt denn der BR zu der Situation?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Festlegung der Betriebsferien ist Mitbestimmungspflichtig. Bei einseitig angeordneten Ferien gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Urlaub ist das eine. Den kann der AG nur in Ausnahmefällen einseitig anordnen. Ein Vorgriff auf den Urlaub 2020 in 2019 geht nicht.

Überstunden sind ein anderes Thema. Die können auch- je nach konkreter Regelung- einseitig vom AG angeordnet werden. Was bestehen denn für Regelungen zum Ausgleich von Überstunden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Moin.

Erstmal danke für die schnellen antworten. Muss mich leider entschuldigen , es gab wohl doch einen Aushang datiert auf den 04.12.2019. Dieser ist aber nicht nur mir, sondern auch anderen nicht aufgefallen. Ich wollte den hier mal posten aber finde nichts wie man hier im Posting was einfügen kann so wie ich das in anderen Foren gewohnt bin. Daher lade ich den Hoch und poste den Link dazu.

https://www.directupload.net/file/d/5663/sm7ul5cf_pdf.htm

Hoffe nicht das dies den Sachverhalt groß ändert. Da steht ja das wir dann Resturlaub und Zeitguthaben nehmen sollen. Dies habe ich ja gemacht mit den 2 Tagen Resturlaub für dieses Jahr und dem 1 Tag SFO. Stellt sich mir die Frage, sind denn Überstunden auch Zeitguthaben?

Habe ich mich mit dem Streichen der Überstunden richtig verhalten? Nicht das man mir da durch einen Strick drehen kann!

@Blaubär+

Wie sind denn die Ankündigungsfristen? Bisher keine wirkliche Aussage vom BR dazu bekommen. Was sollte bzw kann der denn machen?

@Ratsuchender@123net

Mitbestimmungspflichtig durch den BR?

@Eidechse

Welche könkrete Regelung meinst du? Regelungen zum Ausgleich von Überstunden in Betriebsvereinbarung oder?



-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 08:41

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ein Aushang vom 4. Dezember für Betriebsferien ab dem 11. 12 ist auch bloß eine Woche Vorlauf - das Urlaubsjahr ist doch praktisch durch - will sagen: da kann sich kein AN mehr auf kurzfristig angekündigte Betriebsferien einstellen. Folglich muss so etwas so frühzeitig angekündigt werden, dass AN verlässlich planen können. Roundabout 1 Jahr zuvor.
Dazu Haufe u.a.: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html

Und auch ganz grundsätzlich: so einfach mal eben geht das nicht - es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen und die muss mindestens der BR auch kennen.

Ja, der BR hat mitzureden, auch dazu lies bei Haufe. Euer BR scheint mir ja ein echter Schnarchverein zu sein. Mag sein, dass auch er überrumpelt wurde - aber dann würde ich mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung Druck machen und stünde beim AG aber sicher auf der Matte.

-- Editiert von blaubär+ am 10.12.2019 09:50

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Vielleicht einfach mal die Bedeutung dieser Aussage bei der GF Leitung oder dem BR nachfragen?

Zitat:
Für die durch diese Entscheidung anfallenden freien Tage soll Resturlaub genommen und Zeitguthaben abgebaut werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

@Blaubär+

Danke für den Link. Werde das mal ausdrucken und mitnehmen. Was soll ich zum BR sagen. Erstmal können wir da ja nichts machen was und wie er etwas unternimmt.

Denke zum Thema Urlaub kannman sagen das geht nicht das die Verlangen Urlaub von 2020 jetuzt zu nehmen! Korrekt?

Aber wie sieht das nun mit den Überstunden aus? Können die angewiesen werden? Und wenn ja was wäre bei denen die nicht so viele Überstunden haben und auch sonnst kein Zeitguthaben?

@guyfromhamburg

Würdest du Bitte etwas genaueres dazu schrieben? Gehts dir um die Definition Soll oder worum?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

"In Abstimmung mit der Geschäftsleitung"

Wer hat sich denn mit der Geschäftsleitung abgestimmt, von wem ist das Schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Würdest du Bitte etwas genaueres dazu schrieben? Gehts dir um die Definition Soll oder worum?
Genau um das Wort "soll". "Soll" ist nicht gleich "Muss".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

@Spatenklopper

Keine Ahnung wer sich mit der Geschäftsleitung abgesprochen hat. Ich vermute mal zwischen unserer Werksleitung in Potsdam und der Geschäftsführung in Emmerich. Das Schreiben ist von unserer Werksleitung.

@guyfromhamburg

Was bedeutet das jetzt konkret? Das wir das ganze wegen Formfehler, Soll und nicht Muss, als nichtig ansehen können?

-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Mitbestimmung des Betriebsrats heißt in diesem Falle, dass dieser zuvor seine Zustimmung zu den Betriebsferien erteilt haben muss, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Vielleicht fragt man den Betriebsrat insoweit einmal, ob diesbezüglich eine ordnungsgemäße Betriebsvereinbarung vorliegt.

Wurden Betriebsferien in diesem Jahr erstmalig angeordnet? Gibt es hierfür einen Grund, geht es dem Betrieb ggf. wirtschaftlich nicht gut?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Gebe das mal so weiter.

Sorry. Auch wenn ich nerve aber ich Frage nochmal. Wie sieht es mit den Überstunden aus. Können die angewiesen werden? Und habe ich mit dem Streichen der Überstunden auf dem Urlaubsschein nichts falsches gemacht?

Sollte/n ich/wir dazu offiziell einen Anwalt kontaktieren?

-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 11:01

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Was bedeutet das jetzt konkret? Das wir das ganze wegen Formfehler, Soll und nicht Muss, als nichtig ansehen können?
Das heißt, dass Du einfach mal nachfragen sollst!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Maßnahme des Arbeitgebers beruht wohl eher auf Freiwilligkeit des Arbeitnehmers als auf einer Rechtsgrundlage (etwas anderes würde sich lediglich dann ergeben, wenn eine ordnungsgemäße Betriebsvereinbarung vorläge).

Geben die Arbeitnehmer ihren Urlaubsschein für die genannte Zeit ab, verschlechtert sich ihre Rechtsposition nicht unerheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Ausgleich von Überstunden kann angewiesen werden. Aber einen Strick kann man da eher nicht draus drehen, dieser Fehler ist banal und kann ja leicht korrigiert werden, die Hauptfehler machen hier Arbeitgeber und Betriebsrat. Einen Anwalt zu kontaktieren bringt eher gar nichts, schließlich wird der sicher bestätigen, dass Ihr dem BR mal auf den Füßen rumtrampeln solltet, wenn wohl auch mit gewählteren Worten.
Resturlaub und Zeitguthaben, also auch Überstunden, sollen verwendet werden,was okay ist, wenn der BR dem Betriebsurlaub zugestimmt hat. Von Urlaub in 2020 steht ja nichts im Aushang und darauf sollte 8bzw. muß) man sich auch nicht einlassen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Man muss seine Instrumente auch zu nutzen wissen. Hier der BR.
Ihr könnt und solltet auch den BR auffordern, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen - oder auch eine Betriebsteilversammlung, auch eine Abteilungsversammlung - je nach Zweckmäßigkeit. 'Ihr' - Plural - durchaus in dem Sinn von 'möglichst Vielen' - mit 25% der zur BR-Wahl Berechtigten könntet ihr sogar eine Betriebsversammlung erzwingen. Das muss natürliche auch organisiert werden können und ist vom Betriebsverfassungsrecht gedeckt.
Auf einer Betriebsversammlung ist der BR rechenschaftspflichtig. Der BR selbst hat nicht nur ein Mitspracherecht bei der Einführung so einer Ruhepause, sondern auch weitgehende Rechte auf Auskunft durch den AG.
Wenn der BR so schlafmützig ist, wie es scheint, können MA ihm durch Anträge und Anfragen Beine machen.

Den BR in Stellung zu bringen, halte ich für die bessere Alternative, als dass jeder einzelne MA für sich ggü. dem AG handelt. Nur gemeinsam seid ihr stark.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Was bedeutet das jetzt konkret?

"Soll" ist nicht gleich "Muss", die Bedeutung und Auswirkung der Worte sollte doch bekannt sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Dann danke ich euch allen bis hierher.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen