Hallo
Unsere Firma macht vom 11.12.19 bis zum 03.01.2020 zu. Wir haben weder einen Aushang noch eine Begründung dafür bekommen warum zu gemacht wird. Wurde nur mündlich mitgeteilt das von bis zu gemacht wird.
Jetzt sollen wir dafür unsere Überstunden
oder Tarifurlaub für 2020 nehmen.
Ist das korrekt? Darf die Firma das verlangen?
Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Betriebsrat ist vorhanden.
Ich habe in den Urlaubsschein jetzt nur meine beiden Tage resturlaub 2019 und einen Tag sfo unterschrieben. Die 9 Tage Überstunden die schon eingetragen waren habe ich gestrichen. War das ok oder soll ich die drin lassen?
MfG
Firma schließt bis zum 03.01.20 und wir sollen Überstunden oder Tarifurlaub von 2020 nehmen. Dürfen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Betriebsurlaub ist im Prinzip möglich. Aber mit den Ankündigungsfristen und der Planbarkeit für AN hapert es doch gewaltig. Unter diesen Umständen erscheint es mir unverhältnismäßig, von den MA zu verlangen, dass sie schon ihren Urlaub für 2020 verbrauchen. Ihr seid ja arbeitswillig und der AG hindert euch durch nicht kommunizierte Entscheidung - insofern würde ich hier Annahmeverzug ins Spiel bringen. Also Leerlauf bei Fortzahlung der Bezüge.
Was sagt denn der BR zu der Situation?
Die Festlegung der Betriebsferien ist Mitbestimmungspflichtig. Bei einseitig angeordneten Ferien gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug.
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Urlaub ist das eine. Den kann der AG nur in Ausnahmefällen einseitig anordnen. Ein Vorgriff auf den Urlaub 2020 in 2019 geht nicht.
Überstunden sind ein anderes Thema. Die können auch- je nach konkreter Regelung- einseitig vom AG angeordnet werden. Was bestehen denn für Regelungen zum Ausgleich von Überstunden?
Moin.
Erstmal danke für die schnellen antworten. Muss mich leider entschuldigen , es gab wohl doch einen Aushang datiert auf den 04.12.2019. Dieser ist aber nicht nur mir, sondern auch anderen nicht aufgefallen. Ich wollte den hier mal posten aber finde nichts wie man hier im Posting was einfügen kann so wie ich das in anderen Foren gewohnt bin. Daher lade ich den Hoch und poste den Link dazu.
https://www.directupload.net/file/d/5663/sm7ul5cf_pdf.htm
Hoffe nicht das dies den Sachverhalt groß ändert. Da steht ja das wir dann Resturlaub und Zeitguthaben nehmen sollen. Dies habe ich ja gemacht mit den 2 Tagen Resturlaub für dieses Jahr und dem 1 Tag SFO. Stellt sich mir die Frage, sind denn Überstunden auch Zeitguthaben?
Habe ich mich mit dem Streichen der Überstunden richtig verhalten? Nicht das man mir da durch einen Strick drehen kann!
@Blaubär+
Wie sind denn die Ankündigungsfristen? Bisher keine wirkliche Aussage vom BR dazu bekommen. Was sollte bzw kann der denn machen?
@Ratsuchender@123net
Mitbestimmungspflichtig durch den BR?
@Eidechse
Welche könkrete Regelung meinst du? Regelungen zum Ausgleich von Überstunden in Betriebsvereinbarung oder?
-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 08:41
Ein Aushang vom 4. Dezember für Betriebsferien ab dem 11. 12 ist auch bloß eine Woche Vorlauf - das Urlaubsjahr ist doch praktisch durch - will sagen: da kann sich kein AN mehr auf kurzfristig angekündigte Betriebsferien einstellen. Folglich muss so etwas so frühzeitig angekündigt werden, dass AN verlässlich planen können. Roundabout 1 Jahr zuvor.
Dazu Haufe u.a.: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html
Und auch ganz grundsätzlich: so einfach mal eben geht das nicht - es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen und die muss mindestens der BR auch kennen.
Ja, der BR hat mitzureden, auch dazu lies bei Haufe. Euer BR scheint mir ja ein echter Schnarchverein zu sein. Mag sein, dass auch er überrumpelt wurde - aber dann würde ich mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung Druck machen und stünde beim AG aber sicher auf der Matte.
-- Editiert von blaubär+ am 10.12.2019 09:50
Vielleicht einfach mal die Bedeutung dieser Aussage bei der GF Leitung oder dem BR nachfragen?
Zitat:Für die durch diese Entscheidung anfallenden freien Tage soll Resturlaub genommen und Zeitguthaben abgebaut werden.
@Blaubär+
Danke für den Link. Werde das mal ausdrucken und mitnehmen. Was soll ich zum BR sagen. Erstmal können wir da ja nichts machen was und wie er etwas unternimmt.
Denke zum Thema Urlaub kannman sagen das geht nicht das die Verlangen Urlaub von 2020 jetuzt zu nehmen! Korrekt?
Aber wie sieht das nun mit den Überstunden aus? Können die angewiesen werden? Und wenn ja was wäre bei denen die nicht so viele Überstunden haben und auch sonnst kein Zeitguthaben?
@guyfromhamburg
Würdest du Bitte etwas genaueres dazu schrieben? Gehts dir um die Definition Soll oder worum?
"In Abstimmung mit der Geschäftsleitung"
Wer hat sich denn mit der Geschäftsleitung abgestimmt, von wem ist das Schreiben?
Genau um das Wort "soll". "Soll" ist nicht gleich "Muss".ZitatWürdest du Bitte etwas genaueres dazu schrieben? Gehts dir um die Definition Soll oder worum? :
@Spatenklopper
Keine Ahnung wer sich mit der Geschäftsleitung abgesprochen hat. Ich vermute mal zwischen unserer Werksleitung in Potsdam und der Geschäftsführung in Emmerich. Das Schreiben ist von unserer Werksleitung.
@guyfromhamburg
Was bedeutet das jetzt konkret? Das wir das ganze wegen Formfehler, Soll und nicht Muss, als nichtig ansehen können?
-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 10:40
Mitbestimmung des Betriebsrats heißt in diesem Falle, dass dieser zuvor seine Zustimmung zu den Betriebsferien erteilt haben muss, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Vielleicht fragt man den Betriebsrat insoweit einmal, ob diesbezüglich eine ordnungsgemäße Betriebsvereinbarung vorliegt.
Wurden Betriebsferien in diesem Jahr erstmalig angeordnet? Gibt es hierfür einen Grund, geht es dem Betrieb ggf. wirtschaftlich nicht gut?
Gebe das mal so weiter.
Sorry. Auch wenn ich nerve aber ich Frage nochmal. Wie sieht es mit den Überstunden aus. Können die angewiesen werden? Und habe ich mit dem Streichen der Überstunden auf dem Urlaubsschein nichts falsches gemacht?
Sollte/n ich/wir dazu offiziell einen Anwalt kontaktieren?
-- Editiert von uepps1 am 10.12.2019 11:01
Das heißt, dass Du einfach mal nachfragen sollst!ZitatWas bedeutet das jetzt konkret? Das wir das ganze wegen Formfehler, Soll und nicht Muss, als nichtig ansehen können? :
Die Maßnahme des Arbeitgebers beruht wohl eher auf Freiwilligkeit des Arbeitnehmers als auf einer Rechtsgrundlage (etwas anderes würde sich lediglich dann ergeben, wenn eine ordnungsgemäße Betriebsvereinbarung vorläge).
Geben die Arbeitnehmer ihren Urlaubsschein für die genannte Zeit ab, verschlechtert sich ihre Rechtsposition nicht unerheblich.
Der Ausgleich von Überstunden kann angewiesen werden. Aber einen Strick kann man da eher nicht draus drehen, dieser Fehler ist banal und kann ja leicht korrigiert werden, die Hauptfehler machen hier Arbeitgeber und Betriebsrat. Einen Anwalt zu kontaktieren bringt eher gar nichts, schließlich wird der sicher bestätigen, dass Ihr dem BR mal auf den Füßen rumtrampeln solltet, wenn wohl auch mit gewählteren Worten.
Resturlaub und Zeitguthaben, also auch Überstunden, sollen verwendet werden,was okay ist, wenn der BR dem Betriebsurlaub zugestimmt hat. Von Urlaub in 2020 steht ja nichts im Aushang und darauf sollte 8bzw. muß) man sich auch nicht einlassen.
Man muss seine Instrumente auch zu nutzen wissen. Hier der BR.
Ihr könnt und solltet auch den BR auffordern, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen - oder auch eine Betriebsteilversammlung, auch eine Abteilungsversammlung - je nach Zweckmäßigkeit. 'Ihr' - Plural - durchaus in dem Sinn von 'möglichst Vielen' - mit 25% der zur BR-Wahl Berechtigten könntet ihr sogar eine Betriebsversammlung erzwingen. Das muss natürliche auch organisiert werden können und ist vom Betriebsverfassungsrecht gedeckt.
Auf einer Betriebsversammlung ist der BR rechenschaftspflichtig. Der BR selbst hat nicht nur ein Mitspracherecht bei der Einführung so einer Ruhepause, sondern auch weitgehende Rechte auf Auskunft durch den AG.
Wenn der BR so schlafmützig ist, wie es scheint, können MA ihm durch Anträge und Anfragen Beine machen.
Den BR in Stellung zu bringen, halte ich für die bessere Alternative, als dass jeder einzelne MA für sich ggü. dem AG handelt. Nur gemeinsam seid ihr stark.
ZitatWas bedeutet das jetzt konkret? :
"Soll" ist nicht gleich "Muss", die Bedeutung und Auswirkung der Worte sollte doch bekannt sein?
Dann danke ich euch allen bis hierher.
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