Firma umgezogen!!!! Kündigung!!!!

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
MarieJuana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma umgezogen!!!! Kündigung!!!!

Hi ho,

es geht um Folgendes.... Ein sehr guter bekannter arbeitet seit Jahren bei einer druckerei die kürzlich aufs land gezogen ist..... In dieser einöde fährt nix nicht mal ein mini kleiner bus, daher muss er mit einen arbeitskollegen mitfahren weil er selber kein führerschein besitz... Und jetzt kommt das Problem.... Der Arbeitskollege geht nächsten monat zu Bund.... Dann weiss er wieder net wie er dahin kommt....
Er hat vor kurzen mit dem Führerschein angefangen und heute die theorie net bestanden....
Auch kein wunder.... Hab heute erfahren das der Chef zu ihm gesagt hat, das wenn er bis nächsten monat seinen Führerschein net hat dann muss er ihn Kündigen....

Jetzt meine Frage....

1. Ist es rechtens das eine Firma umzieht und nichtmal überlegt wie die Festangestellten die schon Jahrelang dort arbeiten in die Arbeit kommen?
Kenn das nur von meinen Freund da musste die Firma ein Taxi für die Nachtschicht bezahlen weil nix mehr fährt!

2. Kann er ihn Kündigen weil er den Führerschein bis dahin net geschafft hat?
Schließlich zahlt er den Führerschein selber und ein Auto bekommt er auch net gestellt.....

MfG

Katharina

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4 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Das ist schwer zu sagen, da hierfür es keine festen Gesetze gibt.

Zum einen ist dort die Unternehmerentscheidung, welche nur auf Willkür und Unsachlichkeit angegriffen werden kann.

Wenn ein Unternehmer ausKostengründen in die Pampa zieht, ist dagegen nichts zu machen.

Kündigungen können grundsätzlich aus personenbedingten Gründen ausgesprochen werden. Wenn ein AN nicht mehr dazu in der Lage ist die Arbeitsleistung zu erbringen, wäre eine Kündigung möglich.

Weiterhin hat der Unternehmer eine Fürsorgepflicht dem MA gegenüber. Hier könnte man evtl. daraus ableiten, dass der AG eine gewisse Zeit dem AN ein Taxi stellen muss, bis er seinen Führerschein hat. Erst wenn der MA mehrfach durch die Prüfung gefallen ist, und es somit sichtbar wird, dass er nie den Füherschein erhalten wird, könnte dann der personenbedingte Kündigungsgrund greifen.

Das Problem ist, dass hier die Rechte des AN und des AG in Konflikt stehen und daher bewertet werden müssen, welche hier schwerer wiegen. Daher ist das reines Richterlatein und eine reine Einzelfallentscheidung, deren Ausgang man nicht so ohne weiteres absehen kann.

Die Frage jedoch wäre, ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gibt in einer Übergangszeit dort hinzukommen. Ich kann mir das einfach nicht so recht vorstellen, dass das nicht möglich sein soll. Man kann ja vielleicht auch ein Teil der Strecke mit dem Fahrrad zurücklegen. Gerade in der jetzigen Jahreszeit ist das doch eigentlich machbar. Ich habe Kollegen, welche täglich einen Arbeitsweg von mehr als 40km mit dem Fahrrad zurücklegen. Auch diese Möglichkeiten würde ein Richter bei der Bewertung in Betracht ziehen.

Auf diese Weise würde man einfach solchen schwierigen Rechtsfragen aus dem Weg gehen, deren Ausgang ungewiss ist, und der Chef hätte dann auch keinen personenbedingten Kündigungsgrund mehr. Bis zum Winter sollte man dann doch den Führerschein erhalten können.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zunächst einmal ist es sache des AN, wie er zu seiner arbeitsstelle kommt. wenn ihm das nicht gelingt, dürfte er mühe haben, seinen teil des vertrages zu erfüllen - und dafür würde ihm gekündigt und nicht wegen des führerscheins, des fehlenden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
zunächst einmal ist es sache des AN, wie er zu seiner arbeitsstelle kommt. wenn ihm das nicht gelingt, dürfte er mühe haben, seinen teil des vertrages zu erfüllen - und dafür würde ihm gekündigt und nicht wegen des führerscheins, des fehlenden.


Wenn der AG von vornherein in der Pampa gewohnt hätte, würde ich Ihnen Recht geben. Hier ist es jedoch so, dass der AG der Verursacher der Nichterbringungsmöglichkeit der Arbeitsleistung ist.

Aus der Fürsorgepflicht ergibt sich dann jedoch, dass der AG auch dem AN in irgend einer Weise über eine zeitlang entgegegen kommt. Natürlich nicht grenzenlos aber eine gewisse Zeit auf jeden Fall.

Schließlich muss der AG dem AN auch die Möglichkeit geben, beispielsweise umzuziehen, wenn er die Arbeitsstelle verlegt, andernfalls wäre hier der Missbrauchsmöglichkeit Tür und Tor geöffnet.

Was hier jedoch dem AG und dem AN zumutbar ist, kann man eben nicht so ohne weiteres sagen, hier ist eine Abwägung notwendig.

Aber was mir eben hier unklar ist und ich mir hier nicht so recht vorstellen kann, gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit ohne Auto die Arbeitsstelle zu erreichen?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 03.06.2010 13:35

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Fangen wir mal ganz von vorne an: wie viele Mitarbeiter hat denn der Betrieb, immer bezogen auf ganztags Arbeitende?

wirdwerden

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