Firma wegen Schwarzarbeit wo melden?

18. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Izayem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma wegen Schwarzarbeit wo melden?

Hallo,

Ich habe 6 Monate bei einer Kabelmontagefirma auf S.versicherungsbasis (mit Vertrag) gearbeitet. Als die Firma keine Aufträge mehr bekam, bekam ich eine Kündigung.

Nun nach 6 monaten (ich habe in der Zeit keine Staatl.Leistungen bezogen, da meine Frau genug verdient), hat mich mein Chef wieder gerufen. Also bin ich für eine Woche mit auf montage gegangen. Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Dachte das kommt noch, weil ich es beim ersten mal auch nicht so kurzfristig bekam.
Nun war ich eine Woche auf Montage und habe heute erfahren, dass mein chef mich weder versichert noch gemeldet hat und ich schwarzgearbeitet habe. Als Lohn für die eine Woche will er mir 7 Euro die Stunde geben. Unversichert natürlich ohne jegliche Abzüge.
Vorher habe ich 9 Euro bekommen und war versichert (S.versicherungspfl.)

Ich will nicht schwarz arbeiten und auch nicht diese ungerechte Bezahlung für schwere Arbeit.

Wo kann ich ihn wegen einstellung von Schwarzarbeit melden?
Der hat jetzt sicher durch mich auch noch Steuern hinterzogen.

Ich hab meinen Stundenzettel mit Unterschrift als Beweis.

Ich bin so sauer. Und will das nicht auf mir sitzen lassen.

Was kann ich tun. Wer weiß Rat?

beim Finanzamt melden? Beim Zoll melden?
Oder wo?



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-- Editiert am 18.06.2010 21:04

-- Editiert am 18.06.2010 21:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Klick

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.arbeitsratgeber.com/schwarzarbeit_0173.html :

Folgen von illegaler Beschäftigung
....
- Bei Schwarzarbeit macht man sich der Steuerhinterziehung strafbar
- Wer der Schwarzarbeit überführt wird, gilt als vorbestraft. Geldbußen sind bis zu 300.000 Euro möglich, Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren

Zu bedenken ist hier, dass einer "schwarz" arbeitet und einer Schwarzarbeit anbietet. Beide machen sich strafbar.

An Ihrer Stelle würde ich eher eine Klage beim Arbeitsgericht auf den vereinbarten Lohn für die Woche einreichen. Vereinbart sind ja anscheinend eher die 9 Euro, da Sie ja keinen Grund hatten, anzunehmen, dass Ihnen weniger als vorher gezahlt wird. Die Beweislast trägt hier der Arbeitgeber, da er ja jede Unklarheit rechtzeitig mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag aus dem Weg hätte räumen können.


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