Hallo,
ich brauch mal einen Rat!
Ich habe von meinem letzten Arbeitgeber ein Zeugnis bekommen, was nicht ganz fair ist. Mein Dozent in der Weiterbildung meinte ich sollte das ändern lassen.
Der Dozent meinte das Zeugnis wäre eine vier. Das Zeugnis wurde auch von jemanden ausgestellt der mich überhaupt nicht kennt, in der Personalabt. einer anderen Stadt.
Jetzt habe ich das geänderte Zeugnis wieder bekommen und es wurde erst einmal das Ausstellungsdatum geändert und das Datum wann ich aus der Firma ausgeschieden bin. Es wurden ein paar Sätze nur ein wenig umgestellt.
Das Zeugnis ist soweit okay bis zu dem ersten Absatz der Arbeitsbeurteilung:
AN verfügt über umfassende Fachkenntnisse. Sie bewältigte ihren Arbeisbereich sicher und fand brauchbare Lösung. In neuen Situation fand sie sich zurecht und war auch in der Lage, kompliziete Zusammenhänge zu erfassen.
AN zeigte Einsatzbereitsaft und eigeninitative. Sie war starkem Arbeitsanfall gewachsen und bewältigte die Aufgaben zuverlässig.
Zusammenfassend können wir sagen, dass Frau Stoll die übertragenden aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte.
Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.
Ausscheidedatum und blabla....
Was könnt ihr mir raten?
Danke...Kiki7
Firma weigert sich Zeugnis um zu schreiben.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
sorry: was ist die frage? und wieso schreibst du im betreff, die firma weigere sich, das zeugnis zu schreiben - du hast doch eins, nur gefällt es dir nicht. oder?
.. du hast anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes zeugnis. wenn das datum deines ausscheidens aus dem betrieb falsch ist, muss es geändert werden. zu den gepflogenheiten gehört, das ausstellungsdatum auch zeitnah zu setzen. die darstellung der tätigkeiten muss natürlich korrekt sein. unterschreiben muss derjenige, der auch für die anstellung zuständig ist.
bei der beurteilung hat der AG die besseren karten - wenn deine leistungen ausreichend beurteilt werden, wirst du nicht durchsetzen, dass ein befriedigend oder gar gut herausschaut.
-- Editiert von blaubär49 am 01.11.2006 11:00:10
Das sehe ich auch so. Sie haben Anspruch auf ein "wohlwollendes" Zeugnis, jedoch keinen Anspruch darauf, dass Ihre erbrachten Leistungen in diesem Zeugnis zu Ihrer Zufriedenheit aufgewertet werden.
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