hallo,
ich habe im Oktober 2012 angefangen und nun möchte meine Firma mir vorschreiben, dass ich den Urlaub im Januar nehmen soll. Ja Sie hat sogar schon den Urlaubsantrag ausgefüllt.
Kann Sie das?
Wie lange habe ich Zeit den Urlaub anzutreten?
Ich wollte den Urlaub zur Erholung nehmen. 6 Tage Anfang Dezember oder Mitte Januar sind meines Erachtens kein Urlaub.
Grüße
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Firma will Urlaub vorschreiben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Eigentlich kann sie nicht. Eigentlich.
Doch bist du mit einiger Sicherheit noch in der Probezeit - lohnt sich da ein Streit, deswegen? "Erholen" kannst du dich im Dezember so gut wie im Januar oder zu sonst einer Zeit, diese Bedenken verstehe ich nicht.
Merkwürdig erscheint mir, dass die Firma dir Urlaub aufs Auge drücken will, obwohl du noch gar keinen Anspruch hast.
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Der Urlaub ist den dem Jahr zu anzutreten in dem er
"erarbeitet" wurde.
Er kann nur mit Einverständnis der Geschäftsleitung
auf das nächste Jahr übertragen werden.
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§ 7 BUrlG
:
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.
im vorliegenden Fall relevant :
Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
also ist "Einverständnis der Geschäftsleitung" nicht nur nicht erforderlich, sondern überflüssig, sofern ein "Verlangen" des AN vorliegt
zudem kann der AG grundsätzlich nicht per Direktionsrecht den Urlaub festlegen ( er ist "Schuldner" des Urlaubs, das Direktionsrecht ist aber ein Gläubigerrecht)
nötig ist jedoch eine zeitliche Konkretisierung des Urlaubswunsches durch den AN (Urlaubsantrag)
dann bleiben dem AG lediglich die zwei ebenfalls im § 7 genannten Leistungsverweigerungsgründe, den Urlaub abzulehnen :
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
aber der große Knackpunkt : sein Recht, falls es der AG missachtet, muß man gerichtlich durchsetzen........
was aber die wenigsten machen (aus verständlichen Gründen, insbesondere auch bei Probezeit/Befristung/Kleinbetrieb etc.)
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