Firma will mich loswerden, was tun?

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
kündigung241110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma will mich loswerden, was tun?

Hallo zusammen,

ich habe heute von meiner Firma erfahren, dass sie die Abteilung für die ich hauptsächlich tätig bin, aufgeben will. Man hat mir daher eine Abfindung angeboten, da man eigentlich auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten will.

Ich (verheiratet, ohne Kinder) bin seit 16 Jahren dort beschäftigt und arbeite für mehrere Bereiche/Abteilungen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Sachbearbeiter für Terminsicherung (Expediting), Dokumentation, Versand, Terminplanung und Lager beschäftigt bin.
Die Terminsicherung will man nun aufgeben oder externe Mitarbeiter (Outsourcing) dafür beauftragen.
Mein Bürokollege (verheiratet, ein Kind) ist seit ca. 9 Jahren beschäftigt und ist nur für den Versand tätig. Das ist überwiegend sein Arbeitsgebiet, meins war die Terminsicherung. Früher haben wir beide nur Versand gemacht.
Dann gibt’s noch einen weiteren Kollegen (verheiratet, ohne Kinder) welcher mich seit ca. 3 Jahren unterstützen sollte und einfachere Aufgaben von mir übernommen hat und gleichzeitig noch als Vertretung für jemand anderen einspringt (Bestellschreibung, sehr einfach)
Alle Aufgaben meiner Kollegen kann ich übernehmen und habe ich bereits übernommen.
Die Lagerführung und Inventurleitung gehören ebenfalls zu meinen Aufgaben.

Die Firma hatte jetzt ein Jahr Kurzarbeit, neue Aufträge sind jetzt da, aber man will sich dennoch verkleinern.

Ich bin eigentlich nicht damit einverstanden und wollte gerne wissen, wie ich mich verhalten soll bzw. wie meine Chance stehen, falls es zum Prozess kommt.

Meine Rechtschutzversicherung meint, man versucht erstmal, ob ich drauf anspringe und würde eine Rechtsberatung momentan nicht übernehmen, da ich ja auch für die anderen Bereiche aus meinem Arbeitsvertrag arbeiten kann und man mir nur einen „anderen" Vertrag bisher mündlich angeboten hat.

Ich bitte um Eure Hilfe.

Vielen Dank


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,

da steckt soviel Geld und berufliche/familäre Existenz drin, dass der Rat von Profis vor Ort (=Fachanwalt Arbeitsrecht) sicher viel besser angelegt ist, als der Rat aus Laienforum.

Wurde schon eine Summe in der Raum gestellt ?
Wenn halbwegs gute Aussichten auf eine neue Anstellung woanders bestehen, entscheiden sich die Leute schon eher für den goldenen Handschlag.
Es gibt unendlich viele Fallstricke bei Aufhebungen, die auch eine relativ hohe Abfindung schnell aufzehren, weil es z.B lange Kein Arbeitslosengeld gibt und man danach arbeitslos ist.

Durch den einen Kollegen ist die vom Gesetz geforderte Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung sicherlich vor Gericht leicht torpedierbar, auch wenn das wegen der Qualifikation kompliziert werden könnte.
Ist eher ein Traumfall für Anwälte, weiil sie risikolos direkt vom Streitwert partizipieren.

Wurde schon eine Summe in den Raum gestellt ? Da wird dann gerne "unter Preis" angeboten um zu gucken wie der AN reagiert. Im Bedarfsfall dann nachgelegt.
Sollte mind. 8 Gehälter plus verkürzte Kündigungsfrist (die beträgt mind. 6 Monate) sein.

In jedem Fall würde ich schonmal schnell aber diskret nach einer neuen Stelle suchen. Denn das wäre der Idealfall: Bessere Job in Firma, die nicht am Hungertuch nagt, und dazu eine kleine Beigabe. Gut für alle drei Parteien.
Aus ungekündigten Arbeitsverhältnissen lässt es sich dramatisch besser woanders bewerben. Habe mal was von Faktor 5 gelesen.




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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

... dieses forum kann die eine oder andere rechtsfrage erörtern und auch mal tipps geben. aber ganz unmöglich können die forumsmitglieder dir helfen zu wissen, was du willst. berate dich mit guten freunden und zieh ggf. auch juristischen fachrat hinzu. mein dringender rat.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Betriebsrat ist nicht vorhanden? Der hätte ja ein Wörtchen mitzureden.

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#4
 Von 
kündigung241110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
Ja, eine Summe hat man mir schon vorgeschlagen, ist aber vom goldenen Handschlag weit entfernt.
Betriebsrat haben wir, den werde ich noch dazu ansprechen. Mal gucken, ob die von den Plänen überhaupt schon etwas wissen.
Aber was meinst du mit "Faktor 5"?
Danke nochmal



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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
mit "Faktor 5" meinte ich die Anzahl von Bewerbungen, die man mehr schreiben muss. Vereinfacht gesagt. War damals eine Auskunft eine Auskunft von der Agentur für Arbeit. (Kann aber auch "4" gewesen sein). Der Sinn bleibt aber der gleiche.


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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Es gibt nicht wirkliche viele Optionen

1. Nimm die Kohle und wechsle direkt in einen neuen Job
2. Werde betriebsbedingt gekündigt mit oder ohne Abfindung, nach langem Prozess.
3. Der Chef gibt seine Pläne auf und du wirst sein bester Freund.

Ich würde aktiv und ganz schnell einen neuen Job suchen, die Kohle einstecken und mich freuen.

Einen Anwalt kannst du nur für die Nr. 2 brauchen und gute Nerven. Denn eins ist sicher, in der Firma wirst du kaum glücklich bleiben

Uwe





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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php :

"Der Betriebsrat hat bei Kündigungen generell ein Mitbestimmungsrecht. Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören, wobei ihm der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist nach § 102 (1) BetrVG unwirksam."

Nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber gerne auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten will :devil:

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Der Betriebsrat hat bei Kündigungen generell ein Mitbestimmungsrecht.


Erstens muss es einen geben und zweitens sind viele die letzten Pfeifen die den Mund nicht aufmachen.

Uwe

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Es gibt einen Betriebsrat.
2. Der Betriebsrat muss sich zwangsläufig zu Kündigungen äußern.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Firma will mich loswerden, was tun?


Wie schon oben geschrieben wurde, sollte man sich hier unbedingt nach anderen Stellen umsehen. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass Sie auf Dauer weiter von Ihrem AG beschäftigt werden, wenn er wirklich auf eine Kündigung besteht.

Zwar gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese führen in den meisten Fällen über kurz oder lang dazu, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird. Diese rechtlichen Möglichkeiten dienen in der Praxis nur der Erhöhung der Abfindungssumme, nicht jedoch dem Erhalt der Anstellung.

Daher sollte man sich bei Zeiten nach einer neuen Stellung umsehen. Je früher man diese findet umso besser. Rechtsstreitigkeiten führen eher dazu, dass man auf längere Zeit AU wird, denn gegen Bossing ist kaum jemand immun.

Etwas anderes gilt natürlich, wenn der AG von einer Kdg. Abstand nimmt und wirklich freiwillig einen Sozialauswahl durchführt. Aktuell ist für den AG der Auflösungsvertrag natürlich das kleinere Übel. Es kommt eben darauf an, was er versucht, wenn Sie dem Aüflösungsvertrag nicht zustimmt.

Umschauen nach einer neuen Stelle ist jedoch nie verkehrt.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.11.2010 12:04

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