Firma zwingt uns Urlaub zu nehmen .

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kevin1234567
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Firma zwingt uns Urlaub zu nehmen .

Hallo ,

Ich arbeite in einem Kunsstoffbetrieb mit ca. 300 Mitarbeitern.

Wir arbeiten 7 tage die Woche in früh spät und Nachtschicht an 365 Tagen im Jahr.
Ausgenommen an Weihnachten da ist über den Feiertagen betriebsurlaub.

Nun gibt es folgendes Problem.

An Pfingsten will der Arbeitgeber am 20-21.5.2018 nur mit halber belegschaft arbeiten .

Das heisst spätestens morgen will der Arbeitgeber einen Plan aushängen wer von den 12 Mitarbeitern pro Schicht arbeiten muss und wer zu Hause bleiben muss .

So weit so gut .

Nun verlangt der Arbeitgeber aber von den Leuten die zu Hause bleiben müssen, das diese dann Urlaub bzw. Freistellung nehmen müssen.

Meine Frage ist nun ,darf der Arbeitgeber das so einfach oder muss er uns quasi den Urlaub geben ohne das wir einen Urlaubstag abgezogen bekommen ?

Weil wir werden ja quasi dazu gezwungen .

Der Betriebsrat meinte zu uns das die Firma das nun so machen will weil sie irgend etwas gefunden hätten was ihnen erlaubt dies so zu machen wie ich es oben beschrieben habe.

Sollte dies nicht erlaubt sein ,wie kann ich mich dann dagegen wehren?


Lg

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Sicher ist, dass Firmen Betriebsurlaub einrichten dürfen.
Die Ankündigungsfrist ist zwar nicht üppig bemessen, aber doch wohl ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das ist aber mitbestimmungspflichtig. Da es einen Betriebsrat gibt existiert vermutlich eine Betriebsvereinbarung in der dieses Thema geregelt wird, inklusive Details wie Vorlaufzeit. Die sollte sich der TE mal durchlesen.

Wenn es keine ausreichend detaillierte BV gibt, tja, dann hat der BR geschlafen und die Mitarbeiter leider Pech.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Kevin1234567):
Der Betriebsrat meinte zu uns das die Firma das nun so machen will weil sie irgend etwas gefunden hätten was ihnen erlaubt dies so zu machen wie ich es oben beschrieben habe.


Und den Betriebsrat interessiert es nicht, was dieses "irgend etwas" genau ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und den Betriebsrat interessiert es nicht, was dieses "irgend etwas" genau ist?


Zitat (von Kevin1234567):
Kunsstoffbetrieb mit ca. 300 Mitarbeitern

Die Erfahrung zeigt: In dieser Liga hat so mancher Betriebsrat noch nichts davon gehört dass man als BR auch mal eine Schulung besuchen sollte und der Arbeitgeber das bezahlen muss, Widerspruch zwecklos. Alternativ kann man es dem BR unter Hinweis auf die angespannte finanzielle Lage des Betriebes und die damit verbundenen möglichen Einschränkungen der nächsten Bonuszahlungen leicht ausreden. Dann gibt es gerne noch die eine oder andere Altlast-BV die vor Urzeiten von irgendwelchen Gewerkschaftlern hingebastelt wurde und die auch keiner im BR mehr durchblickt, geschweige denn dass sie nach Abkehr von der tariflichen Beschäftigung überhaupt noch passen würde. Was dem Arbeitgeber jedoch umso besser passt.

Wenn dem BR dann noch die Liebe zum Detail und der Mut zur Veränderung fehlt, dann passiert "so etwas".

@Kevin: Wenn es Dich stört dann frage Deinen Betriebsrat warum die Geschäftsleitung dies mutmaßlich so handhaben darf (Details !), und ob/was man zukünftig dagegen zu tun gedenkt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen