Firmen-PKW

21. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Doris Glawe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmen-PKW

Ich arbeite in einem ambulanten privaten Pflegedienst. Vom Arbeitgeber werden Dienstfahrzeuge gestellt. Wenn schwere Mängel an dem Fahrzeug festgestellt werden, die eventuell zu einem Unfall führen könnten ( schlechte Bremsbeläge, abgefahrene Reifenetc. ), wer wird dann haftbar gemacht? Der Fahrer oder der Halter, der schon mehrfach auf vorhandene Mängel angesprochen wurde?
Wenn mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen könnte, würde ich mich freuen.
Doris Glawe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Für die jetzigen Mängel an dem Fahrzeug (die durch normalen Gebrauch und nicht durch einen Unfall entstanden sind) haftet natürlich der Halter also ihr Arbeitgeber.

Wenn sie jetzt mit dem Fahrzeug einen Unfall bauen, richtet sich die Haftung für den entstandenen Schaden nach dem jeweiligen Verschulden.
Hat der Fahrer den Unfall vorsätzlich oder grob Fahrlässig (z.B. bei Rot über die Ampel oder mit Alkohol) verursacht, haftet der Fahrer alleine.
Ist dem Fahrer nur mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen, dann wird der Schaden in der Regel geteilt.
Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber alleine.

Versäumt es der Arbeitgeber die Fahrzeuge zu Warten und ist ein Unfall auf einen solchen Wartungsmangel zurückzuführen, dann wird das Verschulden des Arbeitgebers wohl immer zu erhöhen sein - bis hin zur völligen Entlastung des Arbeitnehmers - hier kommt es aber sehr stark auf den Einzelfall an.

Sie könnten allerdings dann schon wieder grob fahrlässig handeln, wenn sie in ein offensichtlich verkehrsuntüchtiges Fahrzeug einsteigen. Sie müssen ihren Arbeitgeber dann schon mit Nachdruck auf die Mängel aufmerksam machen - im Zweifel die Fahrt mit dem PKW verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doris Glawe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Ist es eventuell sinnvoll, bestehende schwere Mängel unter Zeugen dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wenn ich meinen Arbeitgeber richtig einschätze, würde er bei einer Verweigerung des Fahrtbeginns sofort von Arbeitsverweigerung sprechen.

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