Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder eure Gedanken!
Wenn in einem AV steht, dass der überlassene Firmen-Pkw jederzeit durch ein gleichwertiges Fahrzeug ausgetauscht werden kann, wie ermittelt man die Gleichwertigkeit? Über den Bruttolistenpreis?
Und wenn man theoretisch ein Fahrzeug mit Bruttolistenpreis 50.000,-- € überlassen hat und dieses austauscht gegen eins mit Bruttolistenpreis von 40.000,-- €, muss dann irgendwie ein Ausgleich werfolgen, weil man ja quasi das teurere Fahrzeug als Gehaltsbestandteil ausgehandelt hat?
Ich danke euch!
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"In dubio...Prosecco!"
Firmen-Pkw Gleichwertigkeit
24. Juli 2013
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Frage vom 24. Juli 2013 | 12:03
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
Firmen-Pkw Gleichwertigkeit
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#1
Antwort vom 24. Juli 2013 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119366 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:
wie ermittelt man die Gleichwertigkeit? Über den Bruttolistenpreis?
Eher Weniger.
Ausstattung, Sicherheitselemente, Typ; das wären Vergleichsmerkmale.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 25. Juli 2013 | 11:05
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Sehe ich aus dem Bauch raus auch so.
Zudem erfolgt ja auch ein gewisser finanzieller monatlicher Ausgleich durch den geldwerten Vorteil, der bei einem niedrigeren Bruttolistenpreis geringer ausfällt.
Wenn mal allerdings das Wort "gleichWERTIG" wörtlich nimmt, könnte durchaus umgekehrt ein Schuh draus werden, denn ein Wert wird wohl hauptsächlich durch den Preis bestimmt. Dieser Anspruch könnte allerdings dazu führen, dass die Firmenwagen künftig kleiner bzw. schlechter ausgestattet sein werden, denn billiger werden Neuwagen in Zukunft wohl kaum werden.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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