Firmenfahrzeug - Kündigung und Fahrtenbuch

27. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
beccale
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 7x hilfreich)
Firmenfahrzeug - Kündigung und Fahrtenbuch

Hallo ich hätte mal eine Frage:
Ich habe Vertraglich einen Firmenwagen mit der normalen Versteuerungen. Leider wird dies nicht beachtet und trotz mehrmaligen Auffordern bekomme ich den Wagen nicht versteuert. Wenn ich jetzt kündige muss ich den Betrag nachzahlen trotz erinnerungen? Oder reicht das aus wenn ich ein Fahrtenbuch führe?

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
insofern duch die Nutzung des Firmenfahrzeugs ein geldwerter Vorteil entsteht ist dieser Vorteil vom AG in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Dieses jedoch ist Sache des AG und nicht deine! Deine Frage kann allerdings, aufgrund fehlender Informationen nicht endgültig beantwortet werden. So wäre es möglich, das der Vorteil des laufenden Monats erst im Folgemonat berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich kann der AG auch abgelaufene Monate in deiner letzten Abrechnung berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Steht eine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag? Eine Frist für gegenseitige Forderungen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen