Hallo ich hätte mal eine Frage:
Ich habe Vertraglich einen Firmenwagen mit der normalen Versteuerungen. Leider wird dies nicht beachtet und trotz mehrmaligen Auffordern bekomme ich den Wagen nicht versteuert. Wenn ich jetzt kündige muss ich den Betrag nachzahlen trotz erinnerungen? Oder reicht das aus wenn ich ein Fahrtenbuch führe?
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Firmenfahrzeug - Kündigung und Fahrtenbuch
27. Oktober 2010
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Frage vom 27. Oktober 2010 | 19:04
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 7x hilfreich)
Firmenfahrzeug - Kündigung und Fahrtenbuch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2010 | 21:16
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
insofern duch die Nutzung des Firmenfahrzeugs ein geldwerter Vorteil entsteht ist dieser Vorteil vom AG in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Dieses jedoch ist Sache des AG und nicht deine! Deine Frage kann allerdings, aufgrund fehlender Informationen nicht endgültig beantwortet werden. So wäre es möglich, das der Vorteil des laufenden Monats erst im Folgemonat berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich kann der AG auch abgelaufene Monate in deiner letzten Abrechnung berücksichtigen.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2010 | 21:47
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Steht eine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag? Eine Frist für gegenseitige Forderungen?
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