Firmenfahrzeug - Kilometerpauschale von meinem jetzigen Wohnort?

3. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
General_xx
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenfahrzeug - Kilometerpauschale von meinem jetzigen Wohnort?

Guten Morgen

ich hoffe meine zwei Fragen gehören auch zum Arbeitsrecht.

1. Mir steht seit dem 01.10.10 ein Firmenfahrzeug Vertraglich zu. Da das Fahrzeug erst bestellt werden muss, wurde mir ein "SIXT" Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Bei meiner ersten Abrechnung wurde dieses Fahrzeug nach der 1% Regelung versteuert.Da es sich um ein sehr hochwertiges Fahrzeug handelt ist die Summe entsprechend hoch.
Frage:
a) ist es korrekt, dass das Unternehmen ohne Rücksprache mit mir den SIXT Wert angeben muss und oder muss das Unternehmen überhaupt einen Leihwagen mit der 1% Regelung abrechnen

2. Der neue Job ist 350km von meiner Heimatstadt entfernt und ein Umzug ist erforderlich. Da ich die ersten 3 Monate aber ausschließlich auf Schulungen bin, habe ich mich mit meinem neuen Arbeitgeber verständigt, dass ich erst nach den drei Monaten umziehen werde.
Frage:
b) ist es korrekt, dass das Firmenfahrzeug mit der Kilometerpauschle von meinem jetzigen Wohnort berechnet wird?

Zusammenfassung
Ich bin ein wenig hinten rüber gefallen als ich gesehen habe, wie viel die Berechnung diese Fahrzeuges ausmacht wenn man einen Arbeitsweg von 350km hat und einen Fahrzeugwert von 60k€.


Ich hoffe es kann mir jemand helfen wie ich mich in dieser Sache aufstellen kann.

Danke im Voraus

ts

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
1. Mir steht seit dem 01.10.10 ein Firmenfahrzeug Vertraglich zu.


Ein bestimmtes (Wert, Typ, Klasse o.ä.)?

quote:
a) ist es korrekt, dass das Unternehmen ohne Rücksprache mit mir den SIXT Wert angeben muss und oder muss das Unternehmen überhaupt einen Leihwagen mit der 1% Regelung abrechnen


Der Berechnung liegt grundsätzlich der Listenpreis des Fahrzeugs zugrunde - das wird weder durch Sixt noch dem AG beeinflusst. Ob das ein Leihwagen, Leasing- oder durch Unternehmen gekauftes Fahrzeug ist, spielt keine Rolle.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung für den AN ist grundsätzlich durch den AG vorzunehmen. Wenn nicht nach 1%-Regelung, dann halt nach tatsächlicher Nutzung (Fahrtenbuch). Letzteres ist als immer wieder von Steuerprüfern wegen nichtigen Kleinfehlern abgelehntem Instrument für Unternehmen allerdings nicht zu empfehlen - mit der 1%-Regelung steht man hingegen immer auf der sicheren Seite und ist vor Nachforderungen des Fiskus geschützt.

quote:
b) ist es korrekt, dass das Firmenfahrzeug mit der Kilometerpauschle von meinem jetzigen Wohnort berechnet wird?


Korrekt ist die Berechnung der tatsächlichen Kilometer vom aktuellen Wohnort zur Arbeitsstätte. Ein Teil der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten Zuhause/Arbeitsstätte kann durch Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15% erfolgen. In der Regel fährt der AN damit günstiger, auch wenn dadurch die Möglichkeit der späteren Abrechnung dieser Fahrtkosten im Rahmen der eigenen Steuererklärung entfällt.

quote:

Da ich die ersten 3 Monate aber ausschließlich auf Schulungen bin ...

... bedeutet, dass gar keine Fahrten vom jetzigen Wohnort zur 350km entfernten Arbeitsstätte stattfinden?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#2
 Von 
General_xx
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.
Es finden "derzeit" keine Fahrten zur im Arbeitsvertrag abgestimmten Arbeitsstätte statt.
Ich bin zwar in Werken des Unternehmens unterwegs, aber nicht im dem Werk, in dem ich später arbeiten werde.

Gruß


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Dann solltest Du mal beim AG um Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung - sprich Fahrtenbuch anklopfen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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