Firmenfusion / Asset-Deal - neuer Arbeitsvertrag

28. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
kasello
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenfusion / Asset-Deal - neuer Arbeitsvertrag

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine alte Firma wird vollkommen eingegliedert/geschluckt von einer neuen Firma mit Stichtag 01.08.2010. Nach Aussage der Verantwortlichen der neuen Firma erfolgt dies im Sinne eines Asset-Deals bis Ende des Jahres, danach ist der Übergang als Fusion zu bezeichnen. In jedem Fall kommt §613a BGB zur Anwendung. Nun wurden folgende Möglichkeiten seitens des neuen Arbeitsgebers „zur Verfügung" gestellt:
1. Widerspruch gegen den Asset-Deal/Fusion einlegen, damit von der alten Firma gekündigt werden und sozusagen arbeitslos zu sein
2. Ein neuen Arbeitsvertrag (Haustarifvertrag IG BCE) zu unterschreiben mit Konditionen die dem des Alten (Haustarifvertrag IG ABU) entsprechen unter Annahme des Eintrittsdatums bei der alten Firma (+), ohne Probezeit (+) und genauso viele Urlaubstage (+). Das Jahresbrutto ist gleich dem des Alten (+).

Meine Fragen hierzu:
1. Wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wird, entfällt dann der 1-jährige Bestandsschutz im Sinne des §613a BGB und es gelten die Kündigungsfristen die im neuen Arbeitsvertrag stehen? Das wäre ein Nachteil, da nicht sichergestellt ist, ob die Dienste des AN erwünscht sind und es das Ziel der neuen Firma ist, sich schnell von ihm zu entledigen!? (gesundes Misstrauen)

2. Welche Folgen/Auswirkungen hat es für den AN, wenn der neue Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet wird? Wie würde der 1-Jährige Bestandsschutz greifen und wäre dann der alte Arbeitsvertrag maßgebend? (Sicherlich macht man sich damit nicht bei der neuen Firma beliebt und wird in jedem Fall nach 1-Jahr auf die Strasse gesetzt).

Ich weiß das ihr sicherlich noch verschiedene Angaben zur Gesamtsituation braucht, aber ich bin im juristischen Bereich eine Niete und habe mich zu §613a BGB nur im Google/Internet belesen. Leider weiß man nie, ob die Regelungen noch gültig sind bzw. welche Fallbeispiele entscheidend sind. Ich habe nur irgendwo gelesen: „Bloß keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben!!!"

Noch etwas was dies nicht direkt betrifft: Ich spiele mit dem Gedanken (gerade auch für solche Fälle) mir eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, deshalb eine Ergänzungsfrage: Ist Advocard wirklich Anwalts Liebling oder sind andere auch empfehlenswert? Eine Link würde reichen, wenn das im Forum hier erlaubt ist!?

Ich danke Euch


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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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