Die Firma, in welcher ich angestellt war, hatte 2 untersch. Geschäftsbereiche.
Ein Bereich der Firma wurde verkauft, der andere Bereich existiert noch.
Ich bin nun in der Firma, welche verkauft wurde, beschäftigt, soll aber - und das mit Einverständnis meines neuen Arbeitgebers (AG) - gewisse Arbeiten immer noch für die "alte" Firma (mein alter AG) erledigen, weil die das zum einen nicht können und zum anderen dafür kein Personal haben.
Mein jetziger AG würde mit meinem alten AG für die Zeit abrechnen in welcher ich für die "alte" Firma tätig wäre/bin.
Dazu muss ich sagen, dass mit mir persönlich nie gesprochen wurde, in welchem Geschäftsbereich ich denn arbeiten möchte. Meine Frage ist nun, da meine Arbeit eine Dienstleistung darstellt, der Geschäftsbereich meines neuen AG's aber keine Dienstleistung in dem Bereich vorsieht, wie er mit meinem "alten" AG das dann abrechnen will und ob er das überhaupt darf?
Für den alten AG möchte ich nicht mehr tätig sein, die wollen sich nur das Geld für Personal sparen!
Firmenübernahme, dennoch für alten AG "arbeiten" rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie die beiden AG miteinander klar kommen, kann dir einigermaßen egal sein.
Interessanter scheint mir die Frage, ob hier unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung stattfindet.
Zitatob hier unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung stattfindet. :
Der Verdacht kam mir auch - und ich glaube das das duchaus zutreffend ist.
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Wie kann/soll ich mich jetzt verhalten?
Nach "unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung" habe ich gegoogelt, aber so wirklich glaube ich nicht, dass das darauf zutrifft.
Mir ist klar, dass sich hier kein Anwalt kostenlos einschaltet ... wollen alle immer Geld, dabei will ich ja nur eine kl. Auskunft was ich machen soll.
Herausfinden konnte ich, dass es eine Dienstleistung ist/sein soll... Darf man eine Dienstleistung aber nur einem Unternehmen zur Verfügung stellen?
Das FA konnte mir da auch nicht wirklich eine Auskunft geben!
ZitatDarf man eine Dienstleistung aber nur einem Unternehmen zur Verfügung stellen? :
Ja, das darf man. Man darf eine Dienstleistung sogar keinem Unternehmen zur Verfügung stellen.
Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Strom, Gas, Wasser) herrscht Vertragsfreiheit, bedeute jeder darf seinen Vertragspartner selbst bestimmen.
ZitatDas FA konnte mir da auch nicht wirklich eine Auskunft geben! :
Wer ist FA?
/// Nach "unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung" habe ich gegoogelt, aber so wirklich glaube ich nicht, dass das darauf zutrifft.
Was du glaubst oder nicht, ist deine Sache.
/// Mir ist klar, dass sich hier kein Anwalt kostenlos einschaltet ... wollen alle immer Geld, dabei will ich ja nur eine kl. Auskunft was ich machen soll.
Rechtsberatung kostet nun mal Geld.
Wieso soll dir hier einer sagen können, was du zu machen hast. Mach es oder lass es bleiben. Mehr als auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hinzuweisen, wird hier kaum möglich sein.
Wenn das FA = Finanzamt sein sollte: Was sollen die denn dazu sagen? Da hättest du auch die Müllabfuhr fragen können oder das Bauamt.
Mit FA ist das Finanzamt gemeint.
Die müssten das ja wissen - ist ja keine Rechtsberatung!
Bisher war ich der Auffassug, dass mein eine Dienstleistung nicht nur einem Unternehmen anbieten darf, da das dann wie Scheinselbständigkeit wäre, da man ja nur von einem Unternehmen bezahlt wird!
Gut, das trifft jetzt so hier nicht direkt zu, da ich von meinem Arbeitgeber bezahlt werde, auch wenn ich für das ehemalige Unternehmen Arbeiten übernehme.
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