Firmenwagen - Selbstbeteiligung bzw. Eigenanteil und Gleichberechtigung

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
DubZ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen - Selbstbeteiligung bzw. Eigenanteil und Gleichberechtigung

Hallo,

ich habe folgenden Fall:
ich darf einen Firmenwagen auf 1% Regelung bestellen und diesen auch vollständig für private Zwecke nutzen. Dafür zahle ich 45Euro mtl. an Selbstbeteiligung.

Wir sind in verschiedenen Kategoriestufen zugeordnet (je nach Position in der FIrma) und haben entsprechend unterschiedliche Referenzraten, bis zu welchem Wert wir ein PKW bestellen dürfen.

In meinem Fall ist es so, dass ich bspw. bis zu einer Fullservice Leasingrate von 550euro mtl. bestellen darf. Wenn durch die Ausstattung der Betrag überstiegen wird, muss ich diesen monatlich selbst von meinem Konto aus bezahlen.
Beispiel:
Der Wagen kostet 620 Euro mtl. so muss ich jeden Monat zu meinem Geldwerten Vorteil, den 45 Euro Eigenbeteiligung noch 70 Euro mtl. vom Konto (Lastschrift) bezahlen.

Soweit so gut. Jetzt ist es aber so, dass die Referenzrate auf Basis des durchschnittlichen betrieblichen jährlich gefahrenen KM berechnet wird. Beispielsweise 40000km / Jahr. Dieser Wert wird für alle Mitarbeiter/in gleich behandelt zur Errechnung des Eigenanteils - aus angeblichen Gründen der Gleichberechtigung. Ich sehe es aber komplett anders: ich fahre bspw. nur 30000 km / Jahr und hätte dann statt 70 Euro Eigenanteil nur 20 Euro Eigenanteil zu tragen und fühle mich dementsprechend nicht gleichberechtigt gehandelt - so zumindest meine Auffassung.

Wie seht ihr das? Übrigens: die tatsächliche jährliche Fahrleistung muss ich in einem Bemerkungsfeld dann trotzdem angeben, weil darauf dann der der tatsächliche Preis der Fullservice Leasingrate berechnet wird - mein Anteil bleibt aber trotzdem gleich. Klingt irgendwie nicht richtig wie ich finde.

Was meint ihr dazu?
LG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

die Regeln und Kategorien legt der AG nach billigem Ermessen fest.
größenteils sind diese nicht mal mitbestimmungspflichtig wenn es einen BR gibt.
Letzlich ist die private Nutzung eine freiwillige Leistung des AG.
Wenn du einen Dienstwagen für dienstliche Fahrten benötigst muss der Ag dir eine Fahrmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Die private Nutzung muss er nicht!

sorry - aber ich sag mal dein Anspruchsdenken ist zu hoch -
Rechne dir durch, Was dich das Fahrzeig kostest und vergleiche ob dir ein Privat KFZ günstiger kommt (unter Berücksichtigung alles Kosten (Wertverlust, Versicherung, Reperaturen, Inspektion, Kraftstoff, Stuer usw.)
und dann nimm den Dienstwagen oder lass es.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DubZ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier nicht um mein Anspruchsdenken. Es geht darum herauszufinden, wie die gesetzliche Lage ist.

Da ich einen Einzelvertrag habe und es zusätzlich eine Betriebsvereinbarung gibt, in der die private Nutzung ganz klar geklärt ist, ist der AG in jedem Fall dazu verpflichtet, mir die private Nutzung zu erteilen!

Ich spreche das Thema nur aus dem Grund an, weil es in der Vergangenheit eben anders gehandhabt wurde. Wenn ich 30000km/Jahr an Laufleistung angegeben habe, wurde mir mein Eigenanteil auch auf 30000km/Jahr kalkuliert und eben nicht auf irgendwelche anderen Werte.

Bitte nur die antworten die auch die Gesetzeslage kennen. Alles andere ist Mutmaßung und die kann ich auch selbst ganz gut, wie in meinem Eingangspost gezeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

Wieso Gesetzeslage?
Du hast einen Einzelvertrag. Der Betrieb hat zum Leasing eine BV.
Was steht denn dort drin? Hier kann man nur deine andere Einzelsicht lesen.

Zitat (von DubZ):
ist der AG in jedem Fall dazu verpflichtet, mir die private Nutzung zu erteilen!
Ja? Das mag sein, aber zu welchen Konditionen.
Ist außerdem evtl. die Gleichbehandlung der Mitarbeiter gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Hallo DubZ,
mir war völlig klar das dir die Antowort nicht gefällt.

Wie ich aber schon schrieb - kann der AG die Regeln selbst festlegen - da gibt es kein Gesetz.
Die einzige auch schon von mir erwähnte Einschränkung ist das Mitbestimmungsrecht des BR - welches - wie du erst jetzt schreibst - aber bereits in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.
Und damit hast du die Rechtsgrundlage auf die der AG sich stützt.

Nur wenn Du in deinem AV andere Regellungen dinr stehen hättest - die für dich günstiger wären - käme diese in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

zum Thema Gleichbehandlung ein Denkanstoß:

die Anzahl an km im Auftrag der Firma ist ja etwas, dass der MA nicht wirklich beeinflussen kann.
So kann es sein, dass der eine MA dienstlich 60Tkm fahren muss, der andere nur 30Tkm. Daher ist es - aus einer gesamtperspektive durchaus fair, wenn der, der 60Tkm hinsichtlich seiner Zusatzleistung genauso gestellt wird, wie der der nur 30Tkm dienstliche km hat.

Ich halte eine solche Regelung sogar für geboten, insbesondere wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Ich würde sogar vermuten, dass man sie darin findet.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.822 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen