Firmenwagen auf 1% Regelung

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen auf 1% Regelung

Guten Abend zusammen,

ich habe da mal eine Frage.

Von meinem AG bekomme ich einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt.

Diesen versteuere ich mit der 1% Regelung und zusätzlich 0,03 % für die privat gefahrenen Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.

Soweit noch vollkommen O.K.

Nun fordert mein AG, dass ich zusätzlich für jeden Kilometer, den ich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte, sowie privat fahre, 0,10 € pro Kilometer an ihn bezahlen soll. Dafür muß ich ein Fahrtenbuch führen, wo sämtliche Fahrten drin dokumentiert sind.

Wir haben mehrere MA die einen Firmenwagen fahren, nur komischerweise scheint es bei keine´m anderen ausser bei mir diese Regelung zu geben.

Nun meine Fragen :

Ist es Rechtens, dass der AG mir zusätzlich noch Geld für privat gefahrene Kilometer berechnet ??

Darf der AG MA unterschiedlich behandeln, wenn es sich um das selbe Thema handelt ? ( Ich habe da etwas von sozialer Gleichberechtigung im Kopf )

Für zahl- und aufschlussreiche Antworten wäre ich sehr Dankbar.

MfG

Astrakes

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Ihre Kollegen sich nicht an den Kosten beteiligen müssen, dann darf Ihr AG Sie nicht damit belasten.

Scheint Ihnen das nur so zu sein, oder ist es so?
Wenn es so ist, haben Sie völlig recht mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung durch den AG.

-----------------
" "

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#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo -
so einfach würde ich das nicht sehen.
Ich fahre mit dem Firmenwagen jedes Wochenende ca. 1.500 km. Dadurch hat mein AG nach Beendigung der Leasingzeit zusätzliche Kosten für Mehrkilometer für die ich z.T. aufkomme.
Das ist immer noch günstiger als einen eigenen PKW zu nehmen.
Gruss Vienna

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#3
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

"Scheint Ihnen das nur so zu sein, oder ist es so?
Wenn es so ist, haben Sie völlig recht mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung durch den AG. "

Ich habe in mehereren Gesprächen mit Kollegen raus bekommen, dass dem so ist.

Kann ich mich rechtlich auf die Gleichstellung berufen ?? Sprich gibt es dazu ein Gesetz ??

Danke für Hinweise

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Pflicht des Arbeitgebers, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gleich zu behandeln, verbietet eine unsachliche Benachteiligung einzelner oder mehrerer Arbeitnehmer.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses ausnimmt und schlechterstellt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Quelle: Bundesarbeitsgericht
6.12.1995
AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186

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#5
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Zusammen,

Generell ist m.E. die Regelung, dass ein AN zuzahlt rechtens. Allerdings verringert sich um diesen Betrag der geldwerte Vorteil /Sachleistung.

Zum Gleichheitsgrundsatz:
Das lässt sich m.E. nicht pauschal beantworten, weil ein Dienstwagen letzlich nichts anderes als eine Lohnzahlung (als Sachzuwendung) ist.
Wenn durch keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung o.ä. in puncto Lohn ein Kriterienkatalog festgelegt ist spricht auch nichts dagegen das individuell zu handhaben (Vertragsfreiheit).

Es ist ja auch nicht verboten MA A 20EUR/Std. und MA B nur 18EUR/Std. zu zahlen.

Der Gleichheitsgrundsatz greift also nur dann wenn Astrakes und seine Kollegen laut Vereinbarung oder Vertrag der gleichen Lohngruppe zugeordnet sind.

PS: Gleichheitsgrundsatz vgl. GG Art 3 Abs.1

Grüße EarlGrey

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#6
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo EarlGrey,

Wie verstehe ich diesen Satz ?

"Generell ist m.E. die Regelung, dass ein AN zuzahlt rechtens. Allerdings verringert sich um diesen Betrag der geldwerte Vorteil /Sachleistung."

Kann ich durch die Zuzahlung meine Steuerlast verringern ?

Es ibt bei uns keine Betriebsvereinbarungen, bzw. Kriterienkatalog.

Man wird einfach als einzelner vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne dass es direkt alle betrifft.

Danke für den GG - Hinweis.

Gruß
Astrakes

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

GG,Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hallo Earl Grey,
grundsätzlich hast du natürlicht recht mit der Vertragsfreiheit, aber eine Ungleichbehandlung von Kollegen,
auch unabhängig von der Lohngruppe, müßte der AG dennoch gut begründen können und ist meines Wissens nicht zulässig.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang zwischen den Lohngruppen und dem von dir zitierten §?



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#8
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Astrakes
Der Dienstwagen ist Teil des Lohns und erhöht das zu versteuernde Einkommen
vgl:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__8.html

Berechnung BSP.:
Bruttogehalt 2500 EUR
+Sachbezug 232 EUR
(Dienstwagen)
+ 83 EUR
2815 EUR=
Steuer und SozVers.-pflichtiges Einkommen

Berechnung Sachbezug bei Entfernung 10km Wohnung-Arbeitsplatz:
Auto-Listenpreis: 23257 EUR
Abgerundet auf volle 100 EUR: 23 200 EUR
Davon 1% = 232 EUR
sowie:
0,03% von 23200 EUR x 10 km x 12 Monate=83

Meiner Ansicht nach würde Deine Zuzahlung entsprechend das zu versteuernde Einkommen mindern.

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Steuern/SteuernVonA-Z/LohnEinkommensteuer/Anlagen/MerkblattPkwGestellung.pdf

Hallo Hamburgerin:

Meines Wissens gibt es im Arbeitrecht keinen konkreten § der den Gleichheitsgrundsatz regelt. Vielmehr leitet sich das Verbot der Benachteiligung z.B. wegen Geschlecht, Herkunft... immer vom Art 3 GG ab. Bei meiner Recherche wurde auch immer der entsprechende Art als Grundlage für den Gleichheitsgrundsatz im Arbeitsrecht gennant.

Eine Benachteiligung liegt aber m.E. nicht vor wenn eine sachliche Unterscheidung (z.B. je nach Ausbildung verschiedene Lohngruppen) der AN möglich ist, sondern wäre dann gegeben wenn Astrakes trotz gleicher Lohngruppe von seinen Kollegen abweichend behandelt werden würde.

Grüsse
EarlGrey

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

wenn ich Astrakes richtig verstanden habe, hat er bisher einen Dienstwagen gehabt und musste nichts zusätzlich zahlen. Jetzt will der Arbeitgeber auf einmal eine Zuzahlung. Da frage ich mich, ob der Arbeitgeber überhaupt einseitig die Zuzahlung anordnen darf. Ggf. befinden wir uns nämlich bereits im Bereich "Änderungskündigung". Was ist denn im Arbeitsvertrag hinsichtlich des Dienstwagens vereinbart worden?

Gruß von

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Eidechse,

Im Arbeitsvetrag ist der Dienstwagen nicht erwähnt.

Ich war schon einige Jahre im Unternehmen tätig, als die GL auf mich zukam und mir einen Dienstwagen zusagte.

Im Jahr als der Bundestag über die Erhöhung der 1% Regelung diskutierte, wurden in unserem Unternehmen alle Verträge diesbezüglich gekündigt. Wir fuhrern unsere Wagen weiter auf 1% doch es gab keine neuen Verträge. Auch als die staatliche Erhöhung vom Tisch war wurden keine neuen Verträge abgeschlossen.

M.E. fahre ich den Wagen i.M. ohne jede rechtliche Grundlage ??!! Oder sehe ich das falsch ???????



Aber um auf die ursprüngliche Frage nochmal zurück zu kommen, darf ein AN denn nun zu der 1% Regelung zusätzliche Kosten geltend machen oder nicht ????


Hallo EarlGrey,

vielen Dank für den Link, werde Ihn dann jetzt erstmal studieren.

MfG

Astrakes

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Er darf.

Wenn z.B. ein Arbeitnehmer eine Sonderausstattung des Wagens wünscht, durch welche sich die Leasingrate erhöht, muss der Arbeitnehmer u.U. diese Mehrkosten ebenfalls selbst tragen. Ähnlich dürfte es bei ausserordentlich hohem Anteil an Privatfahrten im Verhältnis zu Dienstfahrten sein.

Die Alternative wäre, ein Fahrtenbuch zu führen. Damit wird die 1%-Regelung umgangen, und die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer werden versteuert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Felixk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Habe auch mit dieser Regel ein Problem !
Mein AG hat mir eine email geschickt wo er mich auffordert 2700 € Nachzuzahlen ! In unseren Arbeitsvertrag steht drin das wir 10000 Km Privat nutzen können , ich bin 19700 km gefahren ! Was ich dazu Sagen will ist mein Arbeitsvertrag ist schon lange ausgelaufen ! Nun ja mein AG fordert 0,30 € pro gefahrene Mehrleistung jedoch führen wir kein Fartenbuch und die rechnung mit 19tkm hat der AG so angesetzt ! Ich und meine Arbeitskollegen wollen heute zu einem Anwalt um das zu klären ! Nun meine Frage ist das alles rechtens ?

MFG

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