Hallo zusammen, folgende Situation. Bin aus versehen nach feierabend in der Firma eingeschlossen worden weil ich noch in der umkleidekabine war. Zufahrt ist mit einem elektrischen tor gesichert, mein e roller musste uber dieses tor, damit ich nach hause kam. Habe mit dem stapler meiner firma den e roller druber gehoben, doch um an den stapler dranzukommen musste ich einen firmenpkw umstellen und bin dabei an einen anderen firmenpkw gestossen auf dem firmengelande. Beule, angeblicher Schaden 2800 eur lachhaft bis dreist als Voranschlag eines autolackierers....In meinen Augen maximal 500 eur Schaden.... Wie ist dieser Fall einzuschätzen, übernimmt evtl meine privathaftpflicht und ich würde gerne ein gegenangebot zu diesem überteuerten Kostenvoranschlag in die wege steuern. Darf ich das Verlangen ???? Beste Grüsse Patryk Poznanski
Firmenwagen beule Verursacht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatangeblicher Schaden 2800 eur lachhaft bis dreist als Voranschlag eines autolackierers....In meinen Augen maximal 500 eur Schaden :
Auf Basis welcher Kriterien hat man diese Aussagen getroffen?
Vollkommenen Ahnungslosigkeit, gepaart mit "kann ich mir nicht vorstellen"? Oder doch eher was valides?
Zitatübernimmt evtl meine privathaftpflicht :
Das dürfte man erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen mit der Privathaftpflicht liest.
In der Regel werden die nicht übernommen.
ZitatDarf ich das Verlangen :
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Möglich wäre aber ein Gutachten, kostet Dich so um die 500-800 EUR. Je nach Entwicklung des Verfahrens noch plus Anwalts und Gerichtskosten.
Wie immer, wenn AN dem AG einen Schaden zufügt, ist nach dem Grad der Fahrlässigkeit zu fragen. Daraus bestimmt sich, in welchem Umfang der AN in Regress genommen werden kann. Bei einem Parkrempler würde ich fürs Erste einfache Fahrlässigkeit vermuten, solange nichts Erschwerendes hinzukommt. (Beispiel: du besitzt gar keinen PKW-Führerschein, du hattest einen im Tee ..). Der AG wird also kaum den ganzen Schaden auf dich abwälzen können. Google Mal 'Arbeitnehmerhaftung' - evtl. kann der AG auch gar nichts von dir zurückfordern.
Das Andere ist die Höhe des Schadens. Da kann man sich den Kostenvoranschlag des Lackierers natürlich genau anschauen - vor allem daraufhin, ob nicht womöglich Vorschäden auf diese Weise gleich mitsaniert werden sollen.
Ein Thema für sich wäre, ob nicht Smart-Repair infrage kommt, was deutlich günstiger käme, soweit möglich. Allerdings wird das Wahlrecht für die Optionen nicht bei dir liegen; wohl aber kann smarte Reparatur eine Verhandlungsoption sein, wenn du tatsächlich zur Bezahlung des Schadens heranzuziehen sein solltest.
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Morgen, nein habe keinen Fs. Es ist aber firmen gelände eingezäunt, es ist gang und gebe das wir auch ohne fs mal ein auto innerhalb des geländes bewegen, ob es rechtens ist , weiss ich nicht, wird aber so gemacht. Nein keine vorschäden, 1 jahr altes kfz. Kostenvoranschschlag sehr hoch meiner meinung nach. Zumal Ag meinte der lackierer ist auf versicherungs schäden spezialisiert, stellt sich mir die Frage, wie gewissenhaft und korrekt erstellt er sowas. Beste GrüsseZitatKostenvoranschlag :
.... das ist aber nicht die Frage, auf die du dich konzentrieren solltest. Und das ist ja auch nix Neues, dass wegen eines Kratzers möglichst die ganze Stoßstange getauscht wird, bei entsprechenden Preisen - wenn man das Geld von jemandem wiederbekommen kann. Usw. usf.
Entscheidend ist der Grad der Fahrlässigkeit.
Wenn es unbestrittene Praxis ist, dass jedermann mit oder ohne FS die Autos auf dem Gelände rangiert, sieht es ganz gut aus. Auf Privatgelände ist es nicht verboten, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Und wenn der AG das bisher so akzeptiert hat .... .
sollte es bei der Einschätzung leichter Fahrlässigkeit bleiben können.
Gleichwohl mag es Umstände geben, die bisher nicht zur Sprache kamen.
Zitat:https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-innerbetrieblicher-schadensausgleich_76_426928.html
...
...
Privilegierte Arbeitnehmerhaftung: Haftung des Arbeitnehmers nach Verschulden
Der innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorwiegend von dem Verschuldensgrad des Arbeitnehmers ab. Zunächst werden drei Haftungsstufen unterschieden:
Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln: Volle Haftung des Arbeitnehmers
Mittlere Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers
Bildung einer Haftungsquote bei "normaler" Fahrlässigkeit
Eine Aufteilung der Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer findet nur im Bereich der mittleren Fahrlässigkeit statt. Hierzu können Pflichtwidrigkeiten gezählt werden, die sich im Bereich zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit bewegen. Der Schaden, den der Arbeitnehmer verursacht hat, wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt....
-- Editiert von blaubär+ am 07.12.2021 09:22
Ich sehe es etwas anders als Blaubär...
Du hast ja nicht während der Arbeit einen Schaden verursacht, sondern außerhalb der Arbeitszeit, um eine sehr fragliche Aktion (Roller mit dem Stapler heben, was da alles passieren könnte) durchzuführen. Sind wir da wirklich bei der Arbeitnehmerhaftung oder eher im privaten Bereich?
Wird man in der Firma eingesperrt, ruft man um Hilfe. Also einen Kollegen anrufen, der aufschließen kann, notfalls auch die Polizei / Feuerwehr.
Beim AG eingeschlossen zu werden und nicht mehr vom Hof zu kommen, würde ich i.d.T. noch der Arbeitssphäre zurechnen.
Es mag aber sein, dass bei extensiver Einzelfallbetrachtung sowohl die Umstände des Einschlusses noch thematisiert werden wie auch die Frage, ob es für diese Situation andere, tatsächlich mögliche und zumutbare Lösungen gegeben hätte. Für den eigentlichen Unfall muss das aber nicht unbedingt neue Aspekte eröffnen.
Wenn der AG aber 'wie selbstverständlich' den vollen Schadensersatz fordert, braucht der Fragesteller Argumente dagegenzuhalten. Zudem will mir scheinen, dass eine Verhandlungslösung mit einem Kompromiss eher anzustreben ist, als von vornherein vor Gericht zu ziehen. Das bleibt als letzte Lösung immer noch.
-- Editiert von blaubär+ am 07.12.2021 10:49
ZitatWie ist dieser Fall einzuschätzen, übernimmt evtl meine privathaftpflicht und ich würde gerne ein gegenangebot :
Nebenbei:
Deine private Haftpflicht wird sich der Sache kaum annehmen, es wäre denn, du hättest Arbeitshaftpflicht mit eingeschlossen.
Gegenangebot ist eine nette Idee, aber den Aufwand kannst du dir schenken, weil der Geschädigte die Freiheit hat festzulegen, wie der Schaden behoben werden soll.
Ja er will nur den teilkasko beitrag von ca 600 eur haben. Denke werde 300 anbieten.
ja ein anruf beim chef hätte alles erspartZitatin :
es ist passiert wie geschildertZitatArbeitgeber :
Ich sehe hier auch einen Schaden der nicht der Arbeit des TE zuzurechnen ist. Der TE hatte weder den Auftrag den Firmenwagen zu fahren, noch hatte die die dafür notwendige Qualifikation, da spielt es dann auch keine Rolle ob es sich um ein abgeschlossenen Privatgelände handelt oder nicht. Aber selbst wenn man es der Arbeitsshpäre zurechnen würde, so müsse man ihm im gegebenen Fall eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
Ergo, er ist für den entstanden Schaden voll ersatzpflichtig! Darüber hinaus wäre der AG auch berechtigt arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, Abmahnung oder ggf. sogar fristlose Kündigung.
Zum Schaden müsste man prüfen ob der PKW eventuell Vollkaskoversichert ist. In diesem Fall wäre zu prüfen ob diese Versicherung den Schaden übernimmt und somit der für den AG real entstandene Schaden lediglich der Kaskoschaden/Selbstbeteiligung wäre, denn nur dieser Schaden wäre zu ersetzen.
Zitatlediglich der Kaskoschaden/Selbstbeteiligung :
ZitatJa er will nur den teilkasko beitrag von ca 600 eur haben. :
Mir stellt sich bei der Thematik auch die Frage, ob der ganze Wiggel notwendig war.
- Man ist eingeschlossen - wieso ruft man nicht jemanden an, der einem aufschliessen kann
- Man schafft es nach draussn - Wieso muss unbedingt der Roller so waghalsig "befreit" werden
natürlich war es nicht notwendig. Man hätte anrufen können. Aber bekanntlich lernt man aus Fehlern. Das ist Leben Fehler passieren Waghalsig war es eigentlich nicht. Auf dem Bau muss man oft ImprovisierenZitatwieso :
Zitat- Man ist eingeschlossen - wieso ruft man nicht jemanden an, der einem aufschliessen kann :
Kurzschlusshandlung ...
ZitatKurzschlusshandlung ... :
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