Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer A erhält ohne vertragliche Fixierung einen Firmenwagen. Als Geldwerter Vorteil wird 270Eur zzgl. Entfernungspauschale von 200Eur festgestellt, also 470Eur (Golf 2 Türer110PS). Nach 3 Jahren gewährt man dem Arbeitnehmer A schriftlich auf dem Leasingangebot mit Bleistift unterzeichnet ein Hybridfahrzeug zu einem Listenpreis von 65.000€ was nur zu 0,5% zu versteuern ist. Argumentativ wird gesagt, dass das Fahrzeug zwar netto in der Leasingrate teuer als ein Golf Variant ist, aber die wirtschaftlichkeit besser ist und damit die Kosten vergleichbar zu dem neuen Benziner ist (jetzt jedoch ein Golf Variant 150PS). Aus der Lieferzeit des Hybrids wird plötzlich 1 Jahr. Die Beziehung zwischen AN & AG hat sich sehr verschlechtert und Arbeitnehmer A will anstelle des Fahrzeuges eine Gehaltsauszahlung.
Welchen Anspruch kann er geltend machen? Welchen Wertansatz kann man ansetzen?
Firmenwagen in Gehalt umwandeln. Welcher Wertansatz und welches Recht ist bei betrieblicher Übung du
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWelchen Anspruch kann er geltend machen? :
Den vertraglich Vereinbarten.
ZitatWelchen Wertansatz kann man ansetzen? :
0 EUR.
ZitatArbeitnehmer A will anstelle des Fahrzeuges eine Gehaltsauszahlung. :
Dann sollte er dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Einen Anspruch darauf sehe ich aber nicht.
....es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Das exakte Auto gibt es nach 3 Jahren nicht mehr. Der neue genehmigte ist nicht lieferbar. Ein Firmenwagen sollte doch im Rahmen der betrieblichen Übung Gehaltsbestandteil sein? Daher verstehe ich nicht wie ein Wertansatz Null sein kann und welchen Spielrahmen man hat?
Mal angenommen der AG sagt, nimm exakt den der nicht lieferbar ist, was anderes gibt es nicht. Entweder den oder keinen. Muss dann der Arbeitgeber 1 Jahr auf ein Fahrzeug verzichten?
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Gehaltsbestandteil wird das sicher nicht. Aber geldwerter Vorteil.ZitatEin Firmenwagen sollte doch im Rahmen der betrieblichen Übung Gehaltsbestandteil sein? :
Die Zuwendungen, die freiwillig und mit *betrieblicher Übung* und geldwerter Vorteil gewährt werden, sind als solche in den Arbeitsverträgen auch so benannt.
Der AN wird dann wohl seine Tätigkeit nicht ausführen können.ZitatMuss dann der Arbeitgeber 1 Jahr auf ein Fahrzeug verzichten? :
....ist ein mündlicher Vertrag und die betriebliche Übung durch jahrelange Gewährung nicht als Vertragsbestandteil zu definieren? Der Ausweis der 1% Versteuerung auf der Lohnabrechnung zeigt dies doch?
-- Editiert von Steuerzahler123 am 27.03.2019 22:30
Natürlich besteht Anspruch auf einen Firmenwagen. Aber halt kein Anspruch auf Umwandlung in Gehalt.
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