Firmenwagen in Gehalt umwandeln. Welcher Wertansatz und welches Recht ist bei betrieblicher Übung du

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen in Gehalt umwandeln. Welcher Wertansatz und welches Recht ist bei betrieblicher Übung du

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer A erhält ohne vertragliche Fixierung einen Firmenwagen. Als Geldwerter Vorteil wird 270Eur zzgl. Entfernungspauschale von 200Eur festgestellt, also 470Eur (Golf 2 Türer110PS). Nach 3 Jahren gewährt man dem Arbeitnehmer A schriftlich auf dem Leasingangebot mit Bleistift unterzeichnet ein Hybridfahrzeug zu einem Listenpreis von 65.000€ was nur zu 0,5% zu versteuern ist. Argumentativ wird gesagt, dass das Fahrzeug zwar netto in der Leasingrate teuer als ein Golf Variant ist, aber die wirtschaftlichkeit besser ist und damit die Kosten vergleichbar zu dem neuen Benziner ist (jetzt jedoch ein Golf Variant 150PS). Aus der Lieferzeit des Hybrids wird plötzlich 1 Jahr. Die Beziehung zwischen AN & AG hat sich sehr verschlechtert und Arbeitnehmer A will anstelle des Fahrzeuges eine Gehaltsauszahlung.

Welchen Anspruch kann er geltend machen? Welchen Wertansatz kann man ansetzen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Steuerzahler123):
Welchen Anspruch kann er geltend machen?


Den vertraglich Vereinbarten.

Zitat (von Steuerzahler123):
Welchen Wertansatz kann man ansetzen?


0 EUR.

Zitat (von Steuerzahler123):
Arbeitnehmer A will anstelle des Fahrzeuges eine Gehaltsauszahlung.


Dann sollte er dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Einen Anspruch darauf sehe ich aber nicht.

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#2
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

....es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Das exakte Auto gibt es nach 3 Jahren nicht mehr. Der neue genehmigte ist nicht lieferbar. Ein Firmenwagen sollte doch im Rahmen der betrieblichen Übung Gehaltsbestandteil sein? Daher verstehe ich nicht wie ein Wertansatz Null sein kann und welchen Spielrahmen man hat?

Mal angenommen der AG sagt, nimm exakt den der nicht lieferbar ist, was anderes gibt es nicht. Entweder den oder keinen. Muss dann der Arbeitgeber 1 Jahr auf ein Fahrzeug verzichten?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Steuerzahler123):
Ein Firmenwagen sollte doch im Rahmen der betrieblichen Übung Gehaltsbestandteil sein?
Gehaltsbestandteil wird das sicher nicht. Aber geldwerter Vorteil.
Die Zuwendungen, die freiwillig und mit *betrieblicher Übung* und geldwerter Vorteil gewährt werden, sind als solche in den Arbeitsverträgen auch so benannt.
Zitat (von Steuerzahler123):
Muss dann der Arbeitgeber 1 Jahr auf ein Fahrzeug verzichten?
Der AN wird dann wohl seine Tätigkeit nicht ausführen können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

....ist ein mündlicher Vertrag und die betriebliche Übung durch jahrelange Gewährung nicht als Vertragsbestandteil zu definieren? Der Ausweis der 1% Versteuerung auf der Lohnabrechnung zeigt dies doch?

-- Editiert von Steuerzahler123 am 27.03.2019 22:30

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Natürlich besteht Anspruch auf einen Firmenwagen. Aber halt kein Anspruch auf Umwandlung in Gehalt.

0x Hilfreiche Antwort

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