Firmenwagen und Überstunden

16. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Timo495
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen und Überstunden

Guten Tag, ich bin seit Mai in einem neuen Arbeitsverhältnis. Als Service-Techniker bin ich zu 30% im Außendienst, ansonsten am Standort.
Firmenwagen ist Voraussetzung um mobil zu sein. ( Passat-Klasse ).
Ich frage mich nun folgendes:
1. Wenn in Zukunft z.B Überstunden ausbezahlt werden, wird dann automatisch der Geldwerte Vorteil größer weil mehr Brutto? Oder wird sowas immer vom Grundgehalt berechnet? Ansonsten hat es ja eher Nachteile auszuzahlen?

2. Wie genau sieht das Arbeitszeitgesetz aus? Wir fahren z.b auch mal Tage 10-14 Stunden raus, sind halt einige Stunden Autofahren dabei. Dies kommt aber unregelmäßig vor. Gibt es hier Probleme als Arbeitnehmer in Bezug auf Versicherung etc? Stunden werden ganz normal vergütet.

-- Editiert von Timo495 am 16.06.2022 18:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

1. Der geldwerte Vorteil bemisst sich nicht nach dem Bruttoeinkommen, sondern beträgt für Privatnutzung 1% von Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Kostet der z.b.. 40.000 Euro , werden monatlich 400 Euro dem Gehalt aufgeschlagen, versteuert und wieder abgezogen. Ob man also Überstunden ausgezahlt bekommt oder nicht, ist egal.

2. Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Höchstdauer von täglich 8 Max. 10 Stunden vor, und auch nur dann wenn innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz hat, wenn er länger arbeitet,

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