Firmenwagen vor dem letzten Arbeitstag aufgeben?

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
dfriedrich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen vor dem letzten Arbeitstag aufgeben?

Hallo zusammen,

vielleicht können Sie mir zu folgender Situation einen Rat geben:

Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber vor 2 Jahren anstatt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen angeboten bekommen, der auch privat genutzt werden darf.

Vor ca 1 1/2 Jahren, bekam der AN einen neuen Firmenwagen da die Laufzeit für den alten ausgelaufen war. Die Leasinglaufzeit beträgt 3 Jahre, Laufleistung 30.000 km per Anno.

Der AN ist seit Anfang 2006 in einem Projekt untergebracht. Dazu fährt er täglich zu dem Kunden hin, einfach Streck ca. 130 km.

Seit Januar 2007 hat der AN den AG mehrfach darauf hingewiesen, dass die Laufleistung ziemlich hoch ist und das wahrscheinlich in diesem Jahr die 90.000 km erreicht werden würde. Der AG hat darauf aber nicht reagiert.

Jetzt hat der AN zum 31.07. gekündigt. Der Vorgesetzt vom AN hat angeordnet, dass der AN den Firmenwagen eine Woche vor dem letzten Arbeitstag abzugeben hat oder früher, falls 89.000 km erreicht werden. Der AN würde dann für die restliche Zeit einen Leihwagen bekommen.

Die 89.000 km werden wahrscheinlich zum Ende dieser Woche erreicht werden. Der AN hat nun darum gebeten, den Firmenwagen gegen den Leihwagen einzutauschen. Durch die Fahrten zum Kunden erstehen allerdings hohe Tankkosten. Daher hat der AN den AG gefragt, ob er einen entsprechenden Spesenvorschuss erhalten könnte. Der AN erhält Ende Juli sein Gehalt und dann noch mal Ende August die Auszahlung der Projektstunden, die im Juli geleistet wurden. Der Spesenvorschuss könnte also problemlos verrechnet werden.

Dies hat der AG jedoch abgelehnt. Stattdessen soll der AN seinen Firmenwagen trotzdem abgeben und mit Taxi, Bahn und Hotel die letzten Tage beim Kunden verbringen. Allerdings bräuchte der AN für die Taxifahrten auch einen entsprechenden Vorschuss.

Meine Fragen:

1. Kann der AG vom AN einfach so verlangen, den Firmenwagen vor dem letzten Arbeitstag aufzugeben, schliesslich ist der Firmenwagen ja Bestandteil des Gehalts? Wäre es dann nicht so, als ob der AN auf einen Teil seines Gehalts verzichten würde.

2. Ist der AG verpflichtet seinem AN einen Spesenvorschuss zu gewähren, damit dieser seinen Pflichten (Projekt beim Kunden) nachkommen kann?

3. Was soll der AN jetzt tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1) ist sicher ein streitthema - jedenfalls in dieser konstellation, denn das argument des AG, den wagen ohne überziehen der laufleistung zurückzugeben ist ja nicht unvernünftig - vielleicht lässt sich mit dem argument 'lohnbestandteil' aber eine finanezielle kompensation aushandeln.-

2. nein, verpflichtet ist der AG nicht.

3. tja - hinnehmen oder standhaft bleiben und lästig sein
:???:

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#2
 Von 
dfriedrich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär49,

danke für Ihre Antwort. Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass vom AN (wohnhaft in der Nähe von Stuttgart) erwartet wird, Arbeitsmaterialien (Notebook, Handy usw.) am letzten Arbeitstag in der Verwaltung in Koblenz abzugeben.

Was würde passieren, wenn der AN den Firmenwagen bis zum letzten Tag behält?

Könnte der AG dem AN gegenüber Regressansprüche anmelden, falls der Wagen dann doch die 90.000 km überschreitet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
biker111999
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wie wurden denn bisher die Tankkosten verrechnet?
Gab es dafür eine Kreditkarte oder eine Tankkarte, die auf ein bestimmtes Fahrzeug begrenzt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dfriedrich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frischling,

zu dem Auto gehören zwei Tankkarten.

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