Firmenwagen - warum soll ich die Raten auch noch zahlen??

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alfa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen - warum soll ich die Raten auch noch zahlen??

Hallo,

ich habe eine Frage über die Nutzung eines Firmenwagens. Ich hatte 2 Jahre einen Firmenwagen, der nur mit der 1%Prozent Regelung versteuert wurde. Das ich ja auch ganz in Ordung gewesen. ABer mein neue Arbeitgeber will mir auch einen Firmenwage stellen, der allerdings neben der 1%Prozent Regelung noch zuzüglich die Monatlichen Leasing, Tank, Versicherungsbeiträge (bis zu einem bestimmten Prozentteil meines Bruttogehalt) abgezogen werden soll. Da frage ich mich aber warum ich die Raten auch noch zahlen soll, wenn es doch nicht mein Wagen ist. Kann mir vielleich einen Rat geben? Habe zwar im Moment einen eigenen PKW aber ich benötige einen Kombi, und ausserdem hat meiner schon einige KM drauf, und im Moment würde ich im Falle des Verkaufs noch nicht so viel Verlust machen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Es kommt m.E. darauf an, welche Berechnungsmethode der AG wählt. Dabei sind grundsätzlich zwei Methoden möglich.

Wird das Firmenfahrzeug für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der geldwerte Vorteil kann nach der Listenpreismethode oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.

Listenpreismethode (umgangsprachlich: 1-Prozent-Methode):

Die Höhe des geldwerten Vorteils bestimmt sich danach, für welche Fahrten das Fahrzeug überlassen wird.

Für Privatfahrten: Der geldwerte Vorteil ist mit 1-Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.

Fahrtenbuchmethode:

Wird für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt, kann der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung für private Zwecke mit den tatsächlichen Aufwendungen, die für das Fahrzeug entstanden sind, angesetzt werden. Zu den tatsächlichen Aufwendungen zählen: Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung und Kosten für die eventuelle Unterstellung (Garage) des Fahrzeuges.


Gruß
Jörg

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#2
 Von 
Alfa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Habe allerdings immer noch ein problem, da ich ja die 1%Regelung bevorzuge, weiss ich jetzt nicht warum die Kosten dann auch von mir zu tragen sind. Vielleicht kannst du mir ja noch mal helfen. Mein AG möchte mir auch ein Firmenhandy stellen, allerdings meint er ich benutze mein eigenes Handy. Dann wäre es ja eigentlich kein FIRMENHANDY mehr. Oder sehe ich da was falsch.

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#3
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Allerdings könnte er ja deine Rechnungen zahlen und so hättet ihr beide etwas davon. Du hast das Handy deiner Wahl, zumindest die Grundgebühr und den Mindestumsatz gespart und die ganzen anderen Vorteile eines privaten Handys und dein AG braucht sich nicht an einen zusätzlichen Vertrag zu binden.

Gruß
Jörg

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die 1 % sind zu versteuern, die erhält nicht der Arbeitgeber. Und beides gleichtzeitig geht nicht. Die 1 % sind nur zu versteuern, wenn der Wagen wirklich kostenlos auch für Privatzwecke genutzt werden darf.

Muß der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag bezahlen (das ist nicht unüblich), muß er nur die Differenz zwischen diesem Betrag und den 1 % des Listenpreises versteuern.

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