Hallo,
kurz zum Sachverhalt:
Dem AN wurde betrieblich bedingt gekündigt und unberechtigterweise der Frimenwagen, der auch für Privatnutzung gestattet war abgenommen. (Abgabe 03.04.2009). Für April wurde berechtigterweise noch der geldwerte Vorteil bei der Gehaltsabrechnung einbezogen, nun aber auch noch für die Abrechnung 05/2009. Somit nekommt der AN 240 EUR weniger Netto als ohne der Einbeziehung des geld. Vorteils.
Was kann/muss der AN nun tun um an sein Geld zu kommen ?
Zwecks Kündigung wurde bereits über einen RA ein Vergleich geschlossen, ist somit alles geklärt wg. Abfindung.
mfg
Thomas
Firmenwagen/geldw. Vorteil
28. Mai 2009
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Frage vom 28. Mai 2009 | 16:14
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Firmenwagen/geldw. Vorteil
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#1
Antwort vom 28. Mai 2009 | 17:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das erste ist doch wohl, die Abrechnung zu beanstanden und das Minus zurückzufordern.
#2
Antwort vom 28. Mai 2009 | 17:36
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Ist das Minus reell oder würde man dieses Minus bei der Steuererklärung wiederbekommen ??
mfg
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#3
Antwort vom 28. Mai 2009 | 21:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.... die 240 euro wurden dir doch real abgezogen, oder?
#4
Antwort vom 28. Mai 2009 | 22:06
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Nein,
es wurden ca. 600 EUR aufgeschlagen und die Steuern+Sozialabgaben wurden davon abgezogen, wobei mir das schon die Antwortgibt, die Sozialabgaben bekomme ich sicher nicht wieder.....
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