Fischkette bezahlt nur noch jeden 2.Feiertag

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2011 16:17:03
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fischkette bezahlt nur noch jeden 2.Feiertag

Hallo,

die eine Fischkette bezalht den Mitarbeitern nur noch jeden 2. Feiertag. Man arbeitet flexible ohne festen freien Tag.
Die Firma hat festgelegt das jeder 2. Feiertag der freie Tag des Mitarbeiters ist. so bekommt man zb. wenn wie jetzt am 1.Weihnachtstag ein Samstag ist diesen nicht bezahlt und diesen Tag als freien Tag vorgeswchrieben obwohl man sonst imnmer Samstags arbeitet.
Ist das rechtes? Darf eine Firma so vorgehn?



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-- Editiert am 04.01.2011 22:28

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19 Antworten
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nein, die vorgehensweise ist nicht korrekt.

Arbeitszeit die wegen eines Feiertags ausfällt muss vergütet werden. Da Sie normalerweise Samstags arbeiten muss dieser auch vergütet werden.

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall
erhalten hätte.
(…)




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#2
 Von 
guest-12312.01.2011 16:17:03
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die Firma sagt sie dürfte das.
Was soll man da tun? Seinen Arbeitgeber zu verklagen scheint mir auch nicht so ne gute idee zu sein.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
die Firma sagt sie dürfte das.


AGs behaupten gern mal die absurdesten Dinge.

quote:
Was soll man da tun? Seinen Arbeitgeber zu verklagen scheint mir auch nicht so ne gute idee zu sein.


Seit wann arbeiten Sie dort, wieviel AN beschäftigt der AG? Sind Sie der Einzige, den das stört? Einen Betriebsrat gibt es vermutlich nicht...

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#4
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Was soll man da tun? Seinen Arbeitgeber zu verklagen scheint mir auch nicht so ne gute idee zu sein.


Hallo

Wenn klagen nicht in Betracht kommt, könntest du das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen und einen Gegenvorschlag machen.

Betriebsrat gründen könnte auch weiterhelfen.

Gruß
AZ

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#5
 Von 
guest-12312.01.2011 16:17:03
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

5 Jahre arbeite ich dort

Standorte (Stand 30.09.2010):
Gastronomie und Einzelhandel 415 Standorte
347 Deutschland
39 Österreich
5 Tschechien
4 Rumänien
3 Schweiz
3 Slowakei
3 Bulgarien
3 Dubai
1 Österreich
2 Ungarn
1 Spanien
4 Türkei

Umsatzerlös:
(1.1.09 bis 31.12.09
inkl. Franchisebetriebe)
€ 353 Mio

Mitarbeiter: ca. 6.000



Betriebsrat ist vorhanden, kann aber nichts für die allgemeinheit tun. Jeder muss einzel klagen heißt es dort

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Betriebsrat ist vorhanden, kann aber nichts für die allgemeinheit tun. Jeder muss einzel klagen heißt es dort


Was sind denn das für Pfeiffen? Gewählt nat die vermutlich wieder keiner.


quote:
5 Jahre arbeite ich dort
Mitarbeiter: ca. 6.000



Dann besteht zumindest Kündigungsschutz und mann muss sich nicht alles gefallen lassen. Findet denn ein Tarifvertrag Anwendung, der die obskure Sichtweise des AG stützt?

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#7
 Von 
guest-12312.01.2011 16:17:03
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt einen Tarifvertrag mit der NGG. Dieser stüzt dieses System nicht. Die Firma hat wie aus dem nicht plötzlich damit angefangen. Vorher gab es da nie Probleme. Es sei eine Anweisung der Geschäftsleitung.

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#8
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
5 Jahre arbeite ich dort
Mitarbeiter: ca. 6.000

Dann besteht zumindest Kündigungsschutz



Da würde ich mich so ohne weiteres nicht drauf verlassen.

Meines Wissens kann in diesen Franchise-Ketten jedes Restaurant ein eigenes Unternehmen sein. Man kann da nicht einfach alle AN die in einem dieser "Fischläden" arbeiten zusammenzählen.


Gruß
AZ

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-- Editiert am 05.01.2011 00:03

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#9
 Von 
guest-12312.01.2011 16:17:03
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

347 Stores in Deutschland ca 3500 Angestellte Nordsee Nur ca 20 Franchisebetriebe Stores

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

... es dürfte rechtsmissbräuchlich sein, den freien tag immer bzw. grundsätzlich auf die geseztlichen feiertage zu legen. aber wenn sich keiner findet, der dagegen klagt, bleibt es eben so.
hilfreich wäre schon mal, den freien tag wirklich auf einen standardtag zu fixieren.

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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ob Sie gegen Ihren AG auf Ihr Recht bestehen müssen Sie wissen.

Sie müssen ja nicht gleich klagen. Teilen Sie dem AG schriftlich mit, dass nach § 2 des Feiertagsgesetz der Samstag (sowie alle Arbeitstage die auf einen Feiertag fallen) zu vergüten sei und er dies bitte beachten solle. Sollte dies nicht der Fall sein würden Sie sich vorbehalten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte Ihre Meinung bestätigt werden - wovon Sie zweifelsfrei ausgingen - würden Sie die dadurch angefallenen Rechtsberatungskosten geltend machen.


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#12
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
dass nach § 2 des Feiertagsgesetz


Bitte "Feiertagsgesetz" durch Entgeltfortzahlungsgesetz ersetzen, sonst lacht der AG dich nur aus.

quote:
sowie alle Arbeitstage die auf einen Feiertag fallen) zu vergüten sei


Bringt im vorliegenden Fall nichts, da es am Kern der Sache vorbeigeht. Der AG weigert sich ja im Grunde nicht die Feiertage zu bezahlen an denen gearbeitet worden wäre. Er will rechtsmißbräulich freie Tage auf den Feiertag legen um somit seiner Zahlungspflicht zu entgehen.


quote:
Sollte Ihre Meinung bestätigt werden - wovon Sie zweifelsfrei ausgingen - würden Sie die dadurch angefallenen Rechtsberatungskosten geltend machen.
Zitat:


Geltend machen kann man viel, jedoch sollte man wissen, dass man keinen Anspruch auf die Erstattung der Beratungskosten hat. Und selbst wenn man ihn hätte, müste man ihn wahrscheinlich auch einklagen und wäre keinen Schritt weiter.


Gruß
AZ


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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Volle Zustimmung zu den Anmerkungen von arbeits-zorro.
Sie können auch erstmal in den gültigen Tarifvertrag schauen, der im Betrieb zugänglich sein muss, und den Arbeitgeber mit der Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Bezahlung von Feiertagen konfrontieren.

Und ihn dann fragen, wo Sie die Rechtsgrundlage für seine Entscheidung nachlesen können. Dürfte schwierig für diesen werden, es gibt keine.

Nebenbei sollten Sie mal Ihren BR fragen, wie sich das rechtlich verhält. Der darf dabei gar nicht nur zugucken!!

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#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Natürlich Entgeltfortzahlungsgesetz! War wohl nicht ganz da.

Wenn man aber immer Samstags arbeitet und nur an einem Feiertag der freie Tag auf einen Samstag gelegt wird ist § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz einschlägig.

-- Editiert am 06.01.2011 06:38

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#15
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag zusammen,
kurze Anmerkung von mir, die aber leider kaum weiter helfen wird es muss aber raus:

Am schlimmsten find ich hier, dass der BR nichts unternimmt. Immer wieder erlebe ich, was doch für Pfeifen unter meinen Kollegen unterwegs sind.

Wie sehen Deine Kollegen das Problem des Feiertags eigentlich ? Kannst Du nicht mal versuchen Unterschriften zu sammeln, unter einem Schreiben, wo drin steht, dass dies im Rahmen von Wertschätzung und Mitarbeitermotivation, gar nicht gerne von den MA gesehen wird. Die Unterschriftenliste dann zum BR. Wenn sich viele aufregen, kommen die Schnarchnasen vielleicht mal ans Nachdenken.

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-- Editiert am 06.01.2011 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FishKopp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
Hier ein paar Fakten:
Seit Dezember 2010 war es so, daß für Stores die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind der jeweilige Storemanager einen fiktiven Dienstplan zu erstellen hatte und willkürlich die freien Tage auf einen Feiertag legen konnte/musste. Dies führte natürlich zu großen Ungerechtigkeiten.(Derjenige welcher gearbeitet hätte wäre bezahlt worden, Derjenige welcher nicht gearbeitet hätte hätte eben Pech gehabt)
Nun hat sich unser "toller" Betriebsrat zusammen mit NGG und Arbeitgeber etwas für uns ausgedacht: es werden pro Jahr zwei Feiertage als sogenannte "Sonderfeiertage" deklariert und nicht mehr bezahlt. Auch nicht für Stores die an Sonn-und Feiertagen nicht geöffnet sind. Diese "Sonderfeiertage" fallen niemals auf einen Sonntag.
Die "Sonderfeiertage" für 2011 und 2012 wurden den Mitarbeitern bekanntgegeben.
Dies wurde gemeinsam von der Geschäftsführung dem Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats und dem Vorsitzenden der NGG D...-W... beschlossen.
Der Betriebrat versucht dies als großen Erfolg zu verkaufen. Etwa:"2 unbezahlte Feiertage sind besser als 5".Und:"Irgendein Richter hat sich geäussert er könne sich unter bestimmten Voraussetzungen eventuell vorstellen, daß vielleicht nur jeder 2. Feiertag bezahlt werden müsse."
Da muss man dann ja ganz schnell eine Einigung finden um Nachteile für uns Arbeitnehmer abzuwenden.
Auf der letzten Betriebsversammlung haben die noch rumgetönt:"Wir kämpfen für euch. Werdet alle Mitglied in der NGG.Wenn ihr in der NGG seid habt ihr Rechtsschutz bla, bla bla...." (So geht kämpfen?)Den Rechtsschutz kann man jetzt knicken denn die NGG hat diesen Sch.... mit den "Sonderfeiertagen" selbst mitverzapft.
Den Betriebsrat kann man getrost vergessen, die Meisten kommen von der "anderen Seite" oder wollen da hin.
Vielleicht hat hier Jemand eine Idee was man tun kann.

Der FishKopp

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#17
 Von 
gaby 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Imho kann man da nichts machen.Wenn du klagst und vielleicht auch dein Recht bekommst stehst du bei denen auf der Blacklist. Die finden sicher irgendeinen Grund um dir das Leben schwer zu machen oder dich sogar rauszukicken. Wenn du dann im ungünstigsten Fall einen BR als Storemanager hast bist du sicher bald weg vom Fenster.
Kleiner Tipp: Im Krankheitsfall ziehen die dir nichts ab ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Immer wieder liest man hier, der BR besteht nur aus Orgelpfeifen.
Zwei Fragen dazu:
1. Wer hat den BR gewählt?
2. Warum kandidieren keine fähigen Kollegen?
Annähernd jeder könnte BR-Mitglied werden und es besser machen!

Die Mitarbeiter entscheiden, wer sie vertritt.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FishKopp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hamburgerin01 :
der BR wird natürlich von den MA gewählt. Der Punkt ist: Wer steht zur Wahl?
Grösstenteils sind es die jeweiligen Storemanager die sich zur Wahl stellen.
Als "kleines Lichtchen" ist es sehr schwer da reinzukommen. Die sind fast Alle schon 20 - 30 Jahre dabei und arbeiten mit allen Mitteln daran ihre Position zu verteidigen.
Ziel:Freistellung, Schickes Homeoffice, Dienstwagen, Platz im Aufsichtsrat. Das wird sozusagen per Erbfolge geregelt und wehe einer versucht da reinzukommen.
Wer soll dich auch wählen wenn dich keiner kennt?
Die fahren rum und machen ihren "Wahlkampf" und für die anderen ist es nicht möglich für ein paar Stunden freigestellt zu werden weil es der Betrieb gerade nicht zulässt.
Wenn es wirklich mal ein "Guter" schafft da reinzukommen wird er entweder rausgemobbt oder schmeisst von selbst hin.
Dann sind da noch ein paar Strohpüppchen (Küchenkräfte/Buffethilfen) dabei die bei Abstimmungen logischerweise so stimmen wie ihr Chef(Storemanager)das will.
Was glaubst du was passiert wenn ich als Verkäufer anders abstimme als mein Vorgestzter?
Was soll man da von einem BR erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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