Flüchtigkeitsfehler im Lebenslauf (Schulabschluss)

2. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sonne_83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flüchtigkeitsfehler im Lebenslauf (Schulabschluss)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um die Bewertung und mögliche Konsequenzen des folgenden Sachverhalts:

Ich habe mich bei einem Unternehmen beworben und die Zusage für die Stelle erhalten, die ich im Mai antreten werde.

Ich habe bei meinem Lebenslauf eine Vorlage verwendet und aus Flüchtigkeit vergessen, die dortigen Angeben zum Schulabschluss anzupassen. Ich verfüge über ein Fachabitur mit einer Note von 2,3, im Lebenslauf steht jedoch nun Allgemeine Hochschulreife mit einer Note von 2.0. Voraussetzung für die Stelle ist ein abgeschlossenes Master Studium sowie 10 Jahre Berufserfahrung, welche ich über die eingereichten Zeugnisse belegen kann. Die Stelle stellt keine direkten Anforderungen an einen Schulabschluss, sondern setzt einen Hochschulabschluss voraus.

Ich habe nun Sorge davor, dass dieser Fehler im Lebenslauf auffällt, wenn sich die Personalabteilung nach meinem Eintritt das Schulzeugnis anfordert. Ich habe einen Flüchtigkeitsfehler gemacht, jedoch keine Unterlagen gefälscht. Wie soll ich in dieser Situation agieren?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Also ich habe noch nie davon gehört, dass sich ein Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft irgendwo Zeugnisse anfordert. Meines Wissens dürft Deine Schule diese auch gar nicht herausgeben da diese Informationen dem Datenschutz unterliegen. Du müsstes dem also explizit zustimmen.

Grundsätzlich gibt es doch nur die Varianten: Du hältst die Füße still und lässt es drauf ankommen oder Du machst reinen Tisch.

Und einen solchen "Flüchtigkeitsfehler" wird Dir jemand schwer glauben, es sei denn Du zeigst eindeutig auf, wo man die Vorlage runterladen kann und dort ist der unveränderte Text zum Schulabschluss enthalten.

P.S. Ich glaube einem Otto-Normalbürger ist der Unterschied zwischen allgemeiner Hochschulreife und Fachabi überhaupt nicht bewusst ;o) Ausserdem scheinst Du ja bereits dein Studium abgeschlossen zu haben und über 10 Jahre Berufserfahrung zu verfügen. Da würde ich mit keine großen Sorgen machen das sich jemand mit den Schulnoten von vor 5-10 Jahren auseinandersetzt. Spannender wäre da sicher dein Studium und der dort erworbene Abschluss.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Meine Vermutung geht auch dahin, dass einem AG die Nachweise aus den Tätigkeiten heraus allemal wichtiger und ein Schulabschluss um so unwichtiger, je länger er zurück liegt.
Ein 'Flüchtigkeitsfehler' dieser Art in einer Bewerbungsmappe wirft nicht unbedingt ein günstiges Licht auf dich. Das könnte mehr Staub aufwirbeln als die Sache für sich.

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#3
 Von 
sonne_83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Die Personalabteilung würde das Schulzeugnis von mir nach der Einstellung möglicherweise anfordern. Ich weiß aber nicht, ob dann ein Abgleich mit dem CV erfolgt oder ob das Zeugnis einfach nur abgelegt wird.

Ich sehe es auch so, dass meine Leistungen im Studium (Masterabschluss mit 1,3) und meine Arbeitszeugnisse ausschlaggebend für den Job sind.

Der Flüchtigkeitsfehler ist mir deshalb unterlaufen, weil ich über Vitamin B den Job bekommen habe und in einer Nachtschicht im Hotel während des Urlaubs den CV irgendwie auf die Beine stellen musste. Das wirft in der Tat kein gutes Licht auf mich, aber damit kann ich leben. Schlimmer wäre für mich eine fristlose Entlassung, weil man mir Urkundenfälschung oder sowas in die Richtung unterstellt.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von sonne_83):
Die Personalabteilung würde das Schulzeugnis von mir nach der Einstellung möglicherweise anfordern.
Eher nicht. Das letzte Zeugnis ist normalerweise von Interesse, also dein Diplom.

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Schulzeugnisse werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber angefordert (außer bei Berufseinsteigern die gerade ihre Ausbildung beginnen wollen). Den Arbeitgeber interessieren in der Regel nur die letzten Zeugnisse, also Arbeitszeugniss und Diplom.

Meiner Erfahrung nach wollten (zumindest bei mir) meine letzten Arbeitgeber auch alle immer nur meine Magister-Urkunde von der Uni sehen und hatten nicht mal Interesse am Uni-Zeugniss mit den darauf verzeichneten Noten. Mein Abitur-Zegniss musste ich nur ein einziges Mal, nämlich bei der Bewerbung um meine Ausbildungsstelle, einreichen.

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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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