Flugangst / Dienstreise

20. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
flugangst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugangst / Dienstreise

Hi

ich habe ein Problem. Ich leider unter Flugangst und soll demnächst dienstlich in die USA. Was kann ich tun? Ich muss hierfür ein bisschen ausholen. Als ich vor 15 Jahren meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, habe ich auch für Dienstreisen unterschrieben. Damals waren diese innerhalb Deutschlands und das angrenzende Ausland. Damit habe ich auch kein Problem.

einen Flug bis zu ca 3h schaffe ich auch so halbwegs meine Panikattacken unter Kontrolle zu halten. Ich muss dazu sagen, daß ich bei einer Panikattack dazu neige mich selbst zu verletzen indem ich mein Haut zerkratze bis es großflächig blutet und ich werde anderen gegenüber agressiv sobald jemand dann versucht mich davon abzuhalten. Ich habe mich bei so einer Attack absolut nicht unter Kontrolle.

Als ich damals den Vertrag unterschrieb waren meine Probleme noch nicht so massiv. 1. war ich damals noch nie geflogen und wußte nichts von meiner Angst und 2. kam diese selbstverletzende Probleme erst später durch eine Posttraumatische Belastungsstörung. Dank der Therapie habe ich keine Selbstmordgedanken und Flashback mehr bzgl dem Ereignis damals, aber die Panikattacken und Selbstverletzungen sind geblieben.

Diese Verletzungen haben meine Chefs auch schon selber gesehen nachdem ich in einer anderen Situation so eine Attacke bekam und wissen um das Problem.

Beruhigungsmittel helfen bei mir leider nicht, selbst so Mittel wie Dormicum (LMAA Mittel), was vor OPs gegeben wird, versagen bei mir nachweislich.

Das Fliegen selber macht mir dabei kein Problem, sondern die Angst was mit meiner Familie wird falls das Flugzeug abstürzt und das Gefühl des freien Falls wenns soweit ist. Angst vorm Tod selber habe ich nicht, nur vor dem Sturz und der Zukunft meiner Familie. Ich bezweifel das mit ein Seminar in dem Punkt helfen kann, denn das kann ja nicht die Folgen eines solchen Ereignisses verhindern. die würden ja unverändert bleiben. Zumal ich stark bezweifel, daß ein einfaches Flugangstseminar das schafft was eine Psychiaterin in 3 Jahren Therapie nicht geschafft hat, nämlich zu verhindern das ich austicke und meine Panik kontrolliert bekomme.

Hinzukommt, daß ich mittlerweile nicht nur Angst vor dem Fliegen und ggf seinen Folgen habe sondern schon alleine vor den Panikattacken. Quasi die Angst vor der Angst. Meine Arme sind bereits vernarbt und es ist alles andere als angenehm wenn man in aller öffentlichkeit austickt und sich selbst massiv blutig verletzt und nach vermeintlichen Helfern tritt und rumschreit. Soweit es geht möchte ich diese peinliche Situation auch vermeiden aber bei 12h Flug werde ich das kaum schaffen.

Was kann ich jetzt tun? Meinem Chef habe ich bereits gesagt, daß ich unter massiver Flugangst leide und er meine Panikattacken nicht unterschätzen soll. Ich habe ihndiesbezüglich auch schon auf vergangene Verletzungen hingewiesen. Aber die Reaktion war nur: Nimm ne Pille und fertig.

Ich weiß nicht was ich jetzt tun kann und welche Folgen das für mich haben kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn Sie bereits seit 15 Jahren in der Firma arbeiten und Dienstreisen in so weit entferte Länder mache sollen, dann ist das vermiutlich kein 0/8/15-Job und es geht um einiges.

Die Situation ist wirklich knifflig und sollte daher mit einer Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden.

Eine Schiffsreise käme nicht in Frage? Ich hab spontan keine Ahnung, wie lange dies heutzutage dauert und wieiviel Mehrkosten gegenüber einem Flug anzusetzen sind.

Auf jeden Fall sind Sie mit Ihrer Flugangst nicht alleine, wie z.b. ein bekannter Fussballspieler letztes Jahr zeigte. Weiss gar nicht, ob der dann letztlich mit einem Schiff wieder zurück nach Hamburg kam.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

panikattacken sind freilich ganz was anderes als allgemeine flugangst. das muss auch dein ag ernstnehmen. ein fachanwalt wird dir sagen können, ob ob sich daraus und/oder durch die bisherige praxis über fünfzehn jahre nicht mittlerweile eibe betriebliche übung entstanden ist, die dein einsatzgebiet entsprechend begrenzt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Du hast im AV Flugreisen innerhalb D und dem angrenzenden Ausland zugestimmt - dazu gehört Übersee m. E. nicht.

Wie vorgehen: Wenn der AG meint, das Problem wäre mit Medikamenten zu beheben, du aber nachweislich nicht auf die Beruhigungsmittel ansprichst, dann hilft ein Attest vom Arzt bzw. dem behandelnden Psychiater. Sollte der AG trotzdem kein Verständnis haben und eine Schiffsreise nicht in Frage kommt, folgt u. U. eine Reaktion des AG gegen die du dich arbeitsgerichtlich wehren musst. Wenn man dann den Text im AV berücksichtigt, hast du aber m. E. gute Chancen. Diese Panik ist ein Angststörung, also eine Krankheit und so wird sie im Klagefall sicher auch beurteilt.



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