Förderung Umschlung

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
wikingerlady31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Förderung Umschlung

Hallo Allerseits,

mal sehen ob hierzu jemand Erfahrungen gesammelt hat und mir Tips geben kann.

Also folgender Sachverhalt:

Ich bin 31, habe ursprünglich mal Verkäuferin gelernt. Dann war ich 2004 arbeitslos, beantragte eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen. Rückenprobleme wenn ich den ganzen Tag stehen muß, wie ja bei Verkäuferin üblich.

Zwei ärztliche Gutachten wurden erstellt. 2005 wurde die Umschulung bewilligt. Ziel Bürokauffrau.
2007, sechs Wochen vor der Abschlußprüfung stellte das Arbeitsamt die Maßnahme ein und strich mir die Gelder. Begründung: Ausbildungsziel wird wahrscheinlich nicht erreicht, bzw, Prüfung wird wahrscheinlich nicht bestanden.

Anlass: war eine simulierte Abschlussprüfung des betreuenden Bildungszentrum, wo uns gesagt wurde das auch bei nichtbestehen der simulierten Abschlußprüfung die Umschulung weiter gefördert wird. Sinn sei nur den aktuellen Bildungsstand zu erfahren um Stützunterricht geziehlt anzustezen!
War natürlich gelogen- Prüfung versemmelt- Leistung gestrichen!

Seitdem bin ich arbeitslos und bekomme hartz4! Weder vom Arbeitsamt noch vom Landkreis habe ich seitdem etwas gehört. Keine Termine, keine Stellenangebote.

Soviel zur Vorgeschichte.

Nun möchte ich eine neue Ausbildung machen um mal endlich in Arbeit zu kommen. Und zwar als Heilerzieherin. bzw.Heilerziehungspflegerin.
Eine Schule für diese Ausbildung habe ich mir schon gesucht in meiner Nähe.
Nun besteht das Problem der Finanzierung. Soweit ich weiß bekomme ich kein Bafög mehr da ich über 30 bin also würde nur eine Umschulung bleiben.
Steht mir nochmal eine zu? Als Verkäuferin kann ich ja quasi nicht arbeiten und war zuletzt in der Reha-Abteilung des Arbeistamtes. Und die letzte Umschulung wurde ja nicht von mir sondern vom Amt beendet, gestrichen ect.

Bin über jeden Tip und Antwort dankbar. Vielen Dank und Gruß aus OHV

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Frag mal im Forum Sozialrecht. Das Thema hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich denke mal nicht das du noch was bekommst du hast doch erst eine umschulung gemacht bzw gezahlt bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

soweit mir bekannt, wird eine Heilerziehungspfleger-Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt. D.h. wie in *normalen* Ausbildungen, Arbeit + Schule.
Diese Arbeit wird relativ gut bezahlt, so dann man davon leben kann.

Oder, wie sieht diese Ausbildung bei dir aus?

Grüßle

Noch eine Frage:
Wie willst du den anstrengenden Beruf einer HEP durchführen, wenn du den der Verkäuferin nicht machen kannst?
Ich kann dir versichern, HEP ist körperlich bedeutend anstrengender...



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 21.04.2008 10:56:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.085 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen