Hallo wieder mal !
Was müssen AN beachten, wenn folgendes passiert: Geschäftsführung (vorher 2 Personen, nur auf Papier) wird auf eine neue 3. übertragen (die schon im Unternehmen beschäftigt war und als "Chef" fungiert hat), Name des Unternehmens wird geändert, Rechtsform bleibt. Am Geschäftsbetrieb ändert sich nichts.
Gibt es neue Verträge ? Was muss da beachtet werden ? Kann man die bisherige Betriebszugehörigkeit "übertragen" ? Oder sonst irgend was, was mir gerade nicht einfällt ?
Viele Grüße,
Claudia
Folgen bei Namensänderung der Firma ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Am Vertragsverhältnis ändert sich dadurch absolut nichts.
Einen neuen Arbeitsvertrag oder einen Änderungsvertrag sollte man grundsätzlich NICHT akzeptieren.(Es sei denn, er wäre wesentlich vorteilhafter, was aber genau zu prüfen wäre)
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 16.03.2005 12:34:30
Ich habe schon 3 Namenswechsel der Firmen duchgemacht (innerhalb 4 Jahre). Die Veträge etc. bleiben alle bestehen. Das wird vorher mit dem Betriebsrat und der Geschäftsführung so besprochen.
Sollte die Firma verkauft werden, so war es dann zum Schluss bei uns, wurde festgesetzt, dass die bestehenden Vertr. auch für weitere 3 Jahre so bestehen bleiben. Danach setzen sich Betriebsrat und die gegenseite zusammen und verhandeln neu. wobei der BR sich nicht auf schlechtere Verträge einlassen wird
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Guten Morgen !
Danke Euch für die Infos !
Also bleibt es mehr oder weniger beim alten, das beruhigt mich.
Bisher ist von neuen Verträgen noch nicht die Rede, aber wenn ich irgend etwas nicht akzeptiere, weil es mich schlechter stellt als vorher, was hätte das für Konsequenzen ?
BR haben wir leider nicht.
Viele Grüße,
Claudia
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