Forderungskaufvertrag im Insolvenzverfahren?

3. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
oliverl123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungskaufvertrag im Insolvenzverfahren?

Ich bin auf 450 Euro Basis in einer Firma beschäftigt, die gerade Insolvenz angemeldet hat und bei einer Nachfrage, ob und wann ich mit meinem Gehalt vom November erhalte, sollte ich eine Vollmacht ausfüllen:

Ich, ..., bevollmächtige

Frau……………., geb. am ……

wohnhaft in:
Straße …..……..
Ort ………………..


den Forderungskaufvertrag November/Dezember 2013 in meinem Namen zu unterzeichnen.



Was genau bedeutet das?

Muss ich das unterzeichnen oder kann ich auch so auf mein Geld bestehen?

Was soll ich tun?

-- Editiert oliverl123 am 03.12.2013 16:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Vor Unterschrift der Vollmacht sollte man genau in Erfahrung bringen, was im "Forderungskaufvertrag November/Dezember 2013" vereinbart wurde.

http://www.insolvenzverein.de/archiv/vortragstexte/Berscheid.htm

quote:
Damit nicht alle Arbeitnehmer einzeln zum dem vorfinanzierenden Kreditinstitut gehen müssen, wird der vorläufige Insolvenzverwalter i.d.R. von den betroffenen Arbeitnehmern bevollmächtigt, gegenüber der vorfinanzierenden Bank oder Sparkasse alle notwendigen Erklärungen zur Durchführung der Insg-Vorfinanzierung abzugeben. ...


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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das ist ein Standardprozedere bei Insolvenzen in Betrieben, wo noch gearbeitet wird.
Der AG wird bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Lohn mehr zahlen. Erst nach der Eröffnung kann man bei der Insolvenzgeldstelle der Arbeitsagentur den Antrag auf Insolvenzgeld stellen.
Je nach dem wieviel Löhne bereits rückständig sind, wird es knapp 2 bis 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauern.
Danach dauert es dann nicht selten noch weitere 4 oder 6 Wochen, bis man das Geld endlich bekommt. Wenn Du so lange warten möchtest, dann musst Du den Forderungskaufvertrag nicht abschliessen.

Mit diesem Vertrag verkaufst Du sozuagen Deine Insolvenzgeldansprüche an eine Bank, die bereits jetzt das Geld zahlen wird.

Die Vorfinanzierung wird i.d.R. von den vorläufigen Insolvenzverwaltern organisiert. Ziel ist es letztlich, dass die Arbeitnehmer bei der Stange gehalten werden und ohne groß zu murren erst mal weiter arbeiten.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Auch wenn das das Standartprozere sein mag, so würde ich niemals...:

quote:
Ich bevollmächtige Frau…………….
den Forderungskaufvertrag November/Dezember 2013 in meinem Namen zu unterzeichnen.

unterschreiben, ohne den Inhalt des Kaufvertrags zu kennen.

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