Formfehler in Arbeitszeugnis?

17. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler in Arbeitszeugnis?

Hallo,

kann ein Arbeitszeugnis von zwei unterschriftsberechtigten Personen in einem Unternehmen mit jeweils unterschiedlichen Farben unterschrieben werden? Z.B. eine der Personen unterschreibt in der Farbe Schwarz und die andere Person in der Farbe Rot? Oder eine Person unterschreibt in der Farbe Blau und eine Person in der Farbe Schwarz? Die Verwendung bestimmter Farben für Unterschriften innerhalb unternehmensinterner Hierarchien spielen vorliegend keine Rolle.

Die Frage stellt sich in dem Kontext, dass es sich bei dem mit unterschiedlichen Farben unterzeichneten Arbeitszeugnis um ein inhaltlich korrigiertes Arbeitszeugnis handelt und das vorherige Zeugnis mit fast identischem Blau von denselben zwei unterschriftsberechtigten Personen unterzeichnet wurde. Liegt ein Formfehler vor? Auch wenn dazu eine der beiden Unterschriften in dem inhaltlich korrigierten Zeugnis deutlich unschöner geleistet wurde als in der vorherigen Zeugnisversion?

Danke + Gruß

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
kann ein Arbeitszeugnis von zwei unterschriftsberechtigten Personen in einem Unternehmen mit jeweils unterschiedlichen Farben unterschrieben werden?

Klar.



Zitat (von TeBeju76):
Oder eine Person unterschreibt in der Farbe Blau und eine Person in der Farbe Schwarz?

Oder im pink oder in metallic-glitter ...



Zitat (von TeBeju76):
Liegt ein Formfehler vor?

Nö.
Es besteht weder eine Vorgabe / ein Recht auf Farbeinheit, Farbwahl oder "Schönschrift" bei der Unterschrift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17996 Beiträge, 6618x hilfreich)

Tja, der Spekulation sind Tür und Tor geöffnet.
Soweit ich es weiß, sind gewisse Spielarten nicht erlaubt, die Zweifel aufkommen lassen an der Ernsthaftigkeit eines Zeugnisses, etwa quer unterschreiben zur Textausrichtung. Ob 2 unterschiedliche Tintenfarben zweier Unterschriftsberechtigter dazu ausreichen, bzw. diesen Eindruck rechtfertigen. Und nur, weil es bei einem früheren Zeugnis nicht so ist? Ich wüsste nicht, dass Unterschriften was mit Schönschrift zu tun hätten.
Man müsste also sehen, ob Anhaltspunkte für Alberei zu erkennen sind.
Klage und du wirst klüger werden.

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#3
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Arbeitszeugnis wurde als letztes Satzzeichen wie üblich ein Punkt gesetzt. Durch die Unterschrift des einen Unterzeichners mit der Farbe Schwarz wurde dieser Punkt fast vollständig überdeckt und man muß schon etwas genauer hinschauen, um den Punkt noch erkennen zu können. Wie ist das neben den unterschiedlich verwendeten Unterschriftsfarben sowie der nun sichtbar unschöner geleisteten Unterschrift zu bewerten?

-- Editiert von User am 18. Mai 2024 20:37

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Wie ist das neben den unterschiedlich verwendeten Unterschriftsfarben sowie der nun sichtbar unschöner geleisteten Unterschrift zu bewerten?

"In den Hallen des Vergessens, wo die Schatten tanzen und die Echos flüstern, wird ein Geheimnis enthüllt. Die Sterne formen ein Muster, das nur die Auserwählten erkennen. Doch die Wahrheit bleibt im Nebel verborgen, wie ein verschlüsselter Traum."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Wie ist das neben den unterschiedlich verwendeten Unterschriftsfarben sowie der nun sichtbar unschöner geleisteten Unterschrift zu bewerten?


Drehen wir das Ganze mal um.
Was willst du denn errreichen?

Soll das bereits korrigierte Zeugnis nochmal abgeändert werden? Der ehemalige Ag wird das sicher nicht freiwillig tun. Du wirst dann wohl klagen müssen.

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#6
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Lassen wir die unterschiedlichen Unterschriftsfarben und die unschöner geleistete Unterschrift einmal kurz beiseite und betrachten nur diesen Punkt:

Zitat (von TeBeju76):
In dem Arbeitszeugnis wurde als letztes Satzzeichen wie üblich ein Punkt gesetzt. Durch die Unterschrift des einen Unterzeichners mit der Farbe Schwarz wurde dieser Punkt fast vollständig überdeckt und man muß schon etwas genauer hinschauen, um den Punkt noch erkennen zu können


Wie ist das zu bewerten? Handelt es sich hier um einen Umstand, welcher einem zum Nachteil ausgelegt werden kann? Einen Fehler, Kennzeichnung, Abwertung etc?

Das Recht auf ein in jeder Hinsicht korrekt ausgestelltes Zeugnis besteht ja.

-- Editiert von User am 18. Mai 2024 22:04

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Das Recht auf ein in jeder Hinsicht korrekt ausgestelltes Zeugnis besteht ja.

Nö.



Zitat (von TeBeju76):
Handelt es sich hier um einen Umstand, welcher einem zum Nachteil ausgelegt werden kann? Einen Fehler, Kennzeichnung, Abwertung etc?

Wenn Du Pech hast und auf Dein Gegenstück im HR Bereich triffst, dann ist das Füllhorn der abenteuerlichsten Interpretationen natürlich gut gefüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17996 Beiträge, 6618x hilfreich)

Ich verweise auf meine Antwort #2.
Dein Problem ist, einen optisch-ästhetischen Gesamteindruck mit mit beschreibenden Mitteln nur unzureichend vermitteln zu können. Wenn dein Eindruck ist, dass die 'Auffälligkeiten', wie du sie beschreibst, den Schluss nahe legen, dass dadurch das Zeugnis entwertet, herabgestuft wird, dann gehst du halt vor's Arbeitsgericht.
Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass Blick und der Wahrnehmung eines unbefangenen Lesers deine Bedenken nicht zu bestätigen vermögen, bist du auch nicht schlechter dran als heute. Im anderen Fall wird das Gericht deinem AG wohl darlegen, wie das Zeugnis auszusehen hat.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39363 Beiträge, 14147x hilfreich)

Mir ist immer noch schleierhaft, inwieweit ein optisch-ästhetischer Gesamteindruck eines von einer dritten Person erstellten Dokuments irgend einen Einfluss auf die Bewertung des Fragestellers (in welche Richtung konkret?) haben sollte. Abgesehen davon ist es allgemein bekannt, dass es firmenintern durchaus Regelungen dahingehend geben kann, in welcher Farbe welche Funktionsträger unterschreiben.

wirdwerden

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#10
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beteiligungen. Ich habe noch eine andere Frage in Bezug auf konkrete Formulierungen und Vergangenheitsformen in dem Arbeitszeugnis, dass ein Abschlusszeugnis ist. Vielleicht könnten auch hierbei die bereits erwähnten Unterschriftsformen eine negative Rolle spielen und ich würde gerne versuchen, alle Zweifel auszuräumen.

In dem Arbeitszeugnis ist lediglich in dem Einleitungssatz aufgeführt, dass man seit dem 01.02.2019 bei der Firma XYZ als ABC tätig war. Das Abschlussdatum bzw. der letzte reguläre Tag des noch bestehenden
Arbeitsverhältnisses ist das Datum, welches im Zeugnistext ganz zuletzt vor den aufgeführten Unterschriften erwähnt wird.

Also z.B.: MeineStadt, 31.03.2024

Anschließend erfolgen die bereits erwähnten Unterschriften. Das Arbeitsverhältnis bestand also vom 01.02.2019 bis zum 31.03.2024. Bitte zu berücksichtigen, dass es sich bei den Datumsangaben um fiktive Zahlenbeispiele handelt.


Es geht mir nun grundsätzlich um bspw. die folgenden Formulierungen im Zeugnistext, welche in der Vergangenheitsform im Abschlusszeugnis aufgeführt sind (ich möchte allerdings nur einen exemplarischen und hoffentlich repräsentativ ausreichenden Einblick in den Zeugnistext geben):

- Besonders hervorzuheben waren hierbei seine sehr gute Auffassungsgabe und sein analytisches Denkvermögen
- Das persönliche Verhalten war vorbildlich. Bei Vorgesetzten und Kollegen war er geschätzt. Seine Führung war stets einwandfrei. Er trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter.
- Herr XYZ verfügte über ein stets guten Fachwissen
- Er war ein stets belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen den Aufgaben stets gewachsen war.


Die Reihenfolge der oben erwähnte Texte als Beispiel bitte ich dabei zu vernachlässigen. Sie sind im Zeugnistext bzgl. der Reihenfolge etwas anders aufgeführt. Es geht nur um die Formulierungen. Der gesamte Zeugnistext ist durchgehend in der Vergangenheitsform verfasst (also durchgehend konsistent), da es sich um ein Abschlusszeugnis handelt. Ledigich die Bedauernklausel am Ende des Zeugnisses ist im Präsens/Gegenwartsform verfasst, was aus meiner Sicht mit dem Unterschriftsdatum 31.03.2024 auch passen würde:

- Herr XYZ verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm für seine Arbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.


Könntet ihr bitte Feedback geben, ob dass so in Ordnung ist oder ob es bei gewissen Punkten/Textbausteinen/Formulierungen eine Mischform zwischen Gegenwart- und Vergangenheitsform erfordert? Hierbei sei noch einmal das Abschlussdatum/Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnisses erwähnt (nämlich der 31.03.2024), welches den letzten regulären Tag des bestehenden Arbeitsverhältnisses darstellt bzw. an welchem Tag das bisherige Arbeitsverhältnis endet und anschließend zum 01.04.2024 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird.

Bitte berücksichtigt im Gesamtkontext auch das bereits eingangs erwähnte Unterschriftsbild und die durch eine der beiden Unterschriften getätigte Übermalung des letzten Satzeszeichens im Zeugnistext (konkret nämlich den Punkt zum Satzabschluss innerhalb der Bedauernklausel).

Müsste es bspw. nicht "Bei Vorgesetzten und Kollegen ist er geschätzt" oder "Herr XYZ verfügt über ein stets gutes Fachwissen" oder "Er ist ein stets belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen den Aufgaben stets gewachsen war." lauten (eben aufgrund des konkreten Ausstellungsdatums des Zeugnisses), oder ist das irrelevant?

Grundsätzlich negative oder dahingehend auslegbare Textformulierungen sind nach meiner Einschätzung im Arbeitszeugnistext nicht vorhanden (also bspw. er bemühte sich oder er war aufgrund seiner stets freundlichen und höflichen Art geschätzt).

Ich habe selbst evtl. zu wenig Expertise mit Arbeitszeugnissen. Sehe ich das evtl. alles etwas zu kleinkariert und verbissen?

Danke.


-- Editiert von User am 19. Mai 2024 11:47

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(927 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Z.B. eine der Personen unterschreibt in der Farbe Schwarz und die andere Person in der Farbe Rot?


Eigentlich sollte die Farbe egal sein, zumindest wenn sie gut lesbar und dokumentenecht ist.
Gleichwohl halte ich ein grelles Rot zumindest für problematisch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17996 Beiträge, 6618x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
welche in der Vergangenheitsform im Abschlusszeugnis aufgeführt sind
Das Zeugnis wurde am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses geschrieben/unterschrieben und ein Punkt am Satzende ist nicht eindeutig zu erkennen ?
Selbstverständlich ist die Vergangenheitsform für die gesamte Zeit (von 19-24) korrekt. Und der Präsens zum 31.3. auch.
Bei Zwischenzeugnissen ist in den Zeitformen zu unterscheiden.
Dass niemand nochmal gern Zeugnisse korrigiert, dürfte verständlich sein. Evtl. rührt aus diesem Frust die *unschönere* Unterschrift.
Das 1. Zeugnis kann gut und gern in die Tonne, oder in die eigene Akte. Nicht aber zu einem pot. AG.

Zitat (von TeBeju76):
Könntet ihr bitte Feedback geben, ob dass so in Ordnung ist
Ja, das ist in Ordnung. Aus den hier genannten Auszügen des Abschlusszeugnisses lässt sich ein wohlwollendes Zeugnis erkennen.
Hat der AN ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt?
Zitat (von TeBeju76):
Das Recht auf ein in jeder Hinsicht korrekt ausgestelltes Zeugnis besteht ja.
Nein. Man hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis.

Grundsätzlich ist mE nur wichtig, WER später solch ein Zeugnis liest. Die Freaks mit ausgeprägtem Zeugnissprachen-Fimmel interpretieren evtl. schon in den Farben und Punkten und Knicken gewisse *Zeichen*.
Andere schauen sich alles zur Bewerbung an und wieder andere wollen den Menschen mal persönlich sehen und verzichten auf *Zeugnis-Archäologie*.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Zeugnis wurde am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses geschrieben/unterschrieben und ein Punkt am Satzende ist nicht eindeutig zu erkennen ?


Richtig, das Zeugnis wurde am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses geschrieben/unterschrieben. Der Punkt am Satzende ist zwar noch zu erkennen, aber man muss aufgrund der getätigten Unterschrift in der Farbe Schwarz nun schon sehr genau hinschauen, um diesen zu erkennen.


Zitat (von Anami):
Selbstverständlich ist die Vergangenheitsform für die gesamte Zeit (von 19-24) korrekt. Und der Präsens zum 31.3. auch.


Also habe ich Dich richtig verstanden, dass in dem gesamten Abschlusszeugnis die gewählte Vergangenheitsform korrekt ist (insbesondere auch bei dem jetzigen Satz "Bei Vorgesetzten und Kollegen war er geschätzt") und der verwendete Präsens ist in der Bedauernklausel ebenfalls korrekt?


Zitat (von Anami):
Hat der AN ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt?


Ja, wurde verlangt.



Bzgl. des aktuell verwendeten Satz im Zeugnis "Bei Vorgesetzten und Kollegen war er geschätzt" kommt bei mir irgendwie subtil die innere Fragestellung auf "Ist er dort jetzt nicht mehr geschätzt, oder wie ist das zu verstehen"?

-- Editiert von User am 19. Mai 2024 14:09

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
um diesen zu erkennen.
Na und?
Zitat (von TeBeju76):
Also habe ich Dich richtig verstanden
Ja.
Zitat (von TeBeju76):
Ist er dort jetzt nicht mehr geschätzt,
Jetzt ist er ja dort weg. Schon seit 31.3. Wer oder was soll ihn nach Ende seiner Zeit dort noch als Kollegen schätzen?
Ich meine, du willst die Flöhe husten hören? :???: Dazu besteht kein Grund.

Im qual. Arbeitszeugnis müssen auch die Tätigkeiten des AN während seines Beschäftigungsverhältnisses beschrieben sein. In der Vergangenheitsform. Denn nach dem 31.3. hat er dort nichts dergleichen mehr gemacht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Sehe ich das evtl. alles etwas zu kleinkariert und verbissen?

Durchaus, ja


Es ist aktuell grundsätzlich überaus fraglich wie glaubwürdig solche Zeugnisse sind. Ich kenne Firmen die bekommen nur noch „gut" und „sehr gut" auf den Tisch – praktisch alles Altpapier.

Ein Personaler meinte mal "Arbeitszeugnis? Diese durch Rechtsprechung entwertete Lügensammlungen?"

Es gibt einige (immer mehr?) Unternehmen in denen Arbeitszeugnisse deshalb keinerlei relevante Bedeutung mehr haben.

Wichtig ist nur noch warum / wie das Arbeitsverhältnis endete, die „Bedauernsformel" und
das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten / Dienstleistern.



Zitat (von TeBeju76):
kommt bei mir irgendwie subtil die innere Fragestellung auf "Ist er dort jetzt nicht mehr geschätzt, oder wie ist das zu verstehen"?

Logischerweise.
Wie soll man denn jemanden noch schätzen, der sich durch dauerhafte Abwesenheit jedweder relevanten Bewertungsmöglichkeit entzieht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na und?


Ich meine mal gelesen zu haben, dass durch den nun schwer bis gar nicht sichtbaren Punkt suggeriert wird, dass der ehemalige Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsmäß beendet und ggf. sogar gegen den ehemaligen Arbeitgeber geklagt haben könnte. Zudem finde ich, dass es auch nicht schön aussieht, aber das ist nur meine rein subjektive Meinung.

Zitat (von Anami):
Jetzt ist er ja dort weg. Schon seit 31.3. Wer oder was soll ihn nach Ende seiner Zeit dort noch als Kollegen schätzen?


Aber eben weil der 31.03. noch der letzte bestehende reguläre Arbeitstag bzw. der letzte Tag des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und gleichzeitig das Ausstellungsdatum gewesen ist, müsste es im Wortlaut u.U. noch heißen "ist er geschätzt" oder? Wäre das Ausstellungsdatum z.B. der 01.04. dann wäre doch "war er geschätzt" erst richtig, oder sehe ich das falsch?

Natürlich, rein logisch bin ich da ganz bei Dir und Deiner Argumentation, dass auch das "war er geschätzt" stets passen würde. Mir geht es lediglich darum, dass das Arbeitszeugnis wasserdicht ist und keine formellen Schwachpunkte aufweist (also die korrekt verwendeten Textbausteine/Zeugnissätze/Satzbauten in Bezug auf das genannte Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnisses aufweist). Es geht mir hierbei nur um die formell korrekte Zeugnisformulierung, und das mir niemand etwas Negatives mit dem Arbeitszeugnis auslegen kann. Mehr nicht.
Gerade in Bezug auf Ausstellungsdatum und verwendete Zeitformen in den Zeugnissätzen bin ich mir da nicht sicher.

-- Editiert von User am 19. Mai 2024 16:06

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Logischerweise.
Wie soll man denn jemanden noch schätzen, der sich durch dauerhafte Abwesenheit jedweder relevanten Bewertungsmöglichkeit entzieht?


Die Frage ist, eben weil der 31.03. noch der letzte bestehende reguläre Arbeitstag bzw. der letzte Tag des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und gleichzeitig das Ausstellungsdatum gewesen ist, ob es dann im Wortlaut u.U. nicht noch "ist er geschätzt" heißen müsste? Und erst ab einem Ausstellungsdatum mit z.B. dem 01.04. dann die Formulierung "war er geschätzt" korrekt gewesen wäre.

Ich möchte lediglich auschließen, dass durch die aktuell im Zeugnis verwendete Formulierung für Leser des Zeugnisses irgendwie der Eindruck entstehen könnte, dass es da im ehemaligen Arbeitsverhältnis Streit, Konflikte etc. gegeben haben könnte, weswegen man jetzt evtl. nicht mehr geschätzt werden könnte. Daher rührt meine Fragestellung. Ich habe keine Ahnung, wie das Lesen eines solchen Satzes von Personalern ausgelegt werden könnte.

-- Editiert von User am 19. Mai 2024 16:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39363 Beiträge, 14147x hilfreich)

Ein Zeugnis muss wie jede Urkunde in Deutschland auf einem ordentlichen Stück Papier niedergelegt sein, so geschrieben, dass man es lesen kann, also keine Geheimschrift, mit keiner Tinte, die erst durch Tricks sichtbar bemacht wird. Weiterhin sollte es der deutschen Orthographie entsprechen. Es sollte wohlwollend formuliert sein (das Glas ist halb voll, nicht das Glas ist halb leer), aber der Wahrheit entsprechen.

Wer was wie verinnerlicht, das weiß man nicht, weil unbekannt ist, wer das Teil in die Finger bekommt und dann liest. Außerdem spielen Zeugnisse inzwischen eine so eine untergeordnete Rolle, dass es einfach müßig ist, sich darüber Gedanken zu machen. Und es gibt keine Geheimsprache, genau so wenig, wie die Welt eine Scheibe ist. Keine Ahnung, warum dieser Blödsinn immer noch verbreitet wird, und warum immer noch Leute darauf reinfallen.

Wenn der (mögliche) neue Arbeitgeber was relevantes über den Bewerber wissen will, dann beschafft er sich diese Infos anders, bestimmt aber nicht durch lesen des Zeugnisses.

wirdwerden


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Ich meine mal gelesen zu haben
Soso. Na und? Wer will dieses Zeugnis mal lesen? Du oder Herr XY hat es jetzt vorliegen, es wurde bereits 1x *korrigiert*, es ist in Ordnung, es ist wohlwollend.
Ob es schön aussieht oder nicht, ist doch mal ganz deutlich gesagt: schietegal.
Wenn überhaupt, wirft es eher ein *unschönes Licht* auf den AG, der solche Zeugnisse ausgibt. Mehr aber auch nicht.

Zitat (von TeBeju76):
Aber eben weil der 31.03. noch der letzte bestehende reguläre Arbeitstag
Na und? Wen interessiert denn jemals, ob Herr X auch noch am 31.3. ein solcher Kollege oder Mitarbeiter war? Du prüfst dieses Zeugnis maßlos übertrieben.
Zitat (von TeBeju76):
dass das Arbeitszeugnis wasserdicht ist und keine formellen Schwachpunkte aufweist
Das wirst du nicht erfahren...und jeder Leser, der sich an solchen Feinheiten/*Undichtigkeiten* hochzieht, findet noch x andere *Schwachstellen* oder eben Zeugnissprech-Verdachts-Formulierungen.
Zitat (von TeBeju76):
das mir niemand etwas Negatives mit dem Arbeitszeugnis auslegen kann.
Dir als Herrn XY?
Nochmal: Ein AN hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Gerät man darüber in Streit, wird nur ein genervtes Gericht über war/ist/Punkt und rot... entscheiden.
Zitat (von TeBeju76):
dass es da im ehemaligen Arbeitsverhältnis Streit, Konflikte etc. gegeben haben könnte,
Achje...Das kann der geneigte Leser jetzt schon.

Was ein neuer AG wissen will, fragt er Herrn XY im Bewerbungsgespräch...oder er ruft mal eben beim alten AG an. DAS sind die gängigsten Varianten, wenn ein neuer AG über ein Zeugnis stolpert und ihn andere Bewerbungsunterlagen nicht auf Anhieb überzeugen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Ich möchte lediglich auschließen, dass durch die aktuell im Zeugnis verwendete Formulierung für Leser des Zeugnisses irgendwie der Eindruck entstehen könnte, dass es da im ehemaligen Arbeitsverhältnis Streit, Konflikte etc. gegeben haben könnte, weswegen man jetzt evtl. nicht mehr geschätzt werden könnte

Dann müsste man schon das Gehirn des jeweiligen Lesers kontrollieren können.
Ansonsten steht es jedem Leser des Zeugnis frei, da die wildesten Interpretationen zu tätigen ohne das man es verhindern kann.



Zitat (von wirdwerden):
Wenn der (mögliche) neue Arbeitgeber was relevantes über den Bewerber wissen will, dann beschafft er sich diese Infos anders,

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na und? Wen interessiert denn jemals, ob Herr X auch noch am 31.3. ein solcher Kollege oder Mitarbeiter war?

Naja ich hätte gedacht, das ein erfahrener Personaler sich beim Lesen des Zeugnisses schon dafür interessiert und sich gewisse Dinge ableiten kann und genau auf solche Details achtet.


Zitat (von Anami):
Soso. Na und? Wer will dieses Zeugnis mal lesen? Du oder Herr XY hat es jetzt vorliegen, es wurde bereits 1x *korrigiert*, es ist in Ordnung, es ist wohlwollend.

Naja eben der Personaler als Leser von derzeitigen oder vielleicht irgendwann von einem potenziellen neuen Arbeitgeber einmal.

Zitat (von Anami):
Ob es schön aussieht oder nicht, ist doch mal ganz deutlich gesagt: schietegal.

Ich finde, dass ist ein ganz wichtiger Punkt. Danke für das Feedback.

Zitat (von Anami):
Wenn überhaupt, wirft es eher ein *unschönes Licht* auf den AG, der solche Zeugnisse ausgibt. Mehr aber auch nicht.

Auch ein wichtiger Punkt, um ggf. Dinge nicht auf sich als ehemaligen Arbeitnehmer zu projezieren.


Ich versuche jetzt einmal zusammenzufassen. Das Zeugnis so wie es jetzt ist also akzeptieren. Mit der unschöneren Unterschrift, den unterschiedlichen Unterschriftsfarben, sowie dem übermalten Punkt am Satzende. Auch die gewählte Vergangenheitsform im Zeugnistext also so akzeptieren. Und die Verwendung des Präsens in der Bedauernklausel ebenfalls. Fertig.

-- Editiert von User am 19. Mai 2024 21:31

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte noch vergessen eine Sache zu erwähnen. Nämlich durch die unschönere Unterschrift in der Farbe Schwarz wurde auch das Ausstellungsdatum 31.03.2024 teilweise mitüberschrieben. Teile davon sind zwar noch lesbar, allerdings sehr unschön und man muss ebenfalls genauer hinsehen. Also ein ähnlicher Umstand, wie bei dem bereits übermalten Satzzeichen Punkt in der Bedauernklausel. Ändert sich hierdurch noch irgendetwas?

-- Editiert von User am 20. Mai 2024 11:38

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5634 Beiträge, 2515x hilfreich)

Kein erfahrener Personaler liest noch die Texte von Arbeitszeugnissen.

Ich empfehle dir eine Therapie bezüglich deiner Hyperempfindlichkeit, die wird dir nämlich ansonsten auch anderswo noch im Weg stehen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17996 Beiträge, 6618x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Ändert sich hierdurch noch irgendetwas?

Ja. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass dahinter etwas Zwanghaftes steckt.
Oder aber - im Gegenteil - , dass du als Troll unterwegs bist.
Arbeit für den Moderator, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
TeBeju76
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Kein erfahrener Personaler liest noch die Texte von Arbeitszeugnissen.


ok danke, und in Bezug auf das Ausstellungsdatum und die getätigte Unterschrift meinte ich?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
ok danke, und in Bezug auf das Ausstellungsdatum und die getätigte Unterschrift meinte ich?


Meine Güte, dann reich doch einfach Klage ein, dann bekommst du eine rechtssichere Antwort oder frag voher hier kostenpflichtig einen Anwalt, den du nebenan findest.

Die hier geäußerten Meinungen von Laien, die aber diverse Erfahrungen haben reichen dir eh nicht.

Ich hab erst letzte Woche ein Zeignis schreiben müssen. Da es wohlwollend und nicht schlechter als eine 3 sein darf, ist es völlig wertlos. Ich darf ja nicht schreiben, dass die Arbeitsbereitschaft und die Belastbarkeit nicht wirklich gegeben war. Das wird der neue AG schnell selbst feststellen oder sich eben mal telefonisch rückversichern, wie denn so das Arbeitsverhältnis war. Was da dann evtl. gesagt wird oder eben auch nicht wird der AN nie mitbekommen.

Umgekehrt schauen wir uns ein Arbeitszeugnis nur oberflächlich an. Wir schauen welche Qualifikationen der pot. AN nachweisen kann. Wenn wir der Meinung sind, dass der Bewerber in unser Konzept passen könnte, dann wird er/sie eingeladen, man redet, verschafft sich einen Eindruck, macht einen Probearbeitstag aus und dann entscheiden wir. U.U. fragen wir beim ehemaligen AG nach, wenn z.B: das Berufsleben sehr bisher sehr unstetig war oder der AN innerhalb der Probezeit wechseln will.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
Naja ich hätte gedacht,
Ich hatte ja gefragt, ob du weißt, wer das Arbeitszeugnis mal liest?
Daraus ergibt sich, ob du auch weißt, ob
- es ein erfahrener Personaler mit Hobby Zeugnissprache und Geheimcodes sein würde
- ein Personaler befugt ist, Bewerbungen vorzusortieren, auszusortieren oder über Einstellungen zu entscheiden.
- ein einsames Arbeitszeugnis ausschlaggebend ist.

Ein Leser liest, dass der AN von x-y bei xxx beschäftigt war.
Das vorliegende Zeugnis wurde bereits vom AG korrigiert. Alle weitere, was man noch geändert haben möchte, müsste man vor Gericht per Klage erreichen... und höchstwahrscheinlich irgendwann eine Klageabweisung kassieren.

Ansonsten schließe ich mich dem # 25 an.
...Es liegt wohl nicht am Zeugnis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5634 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
ok danke, und in Bezug auf das Ausstellungsdatum und die getätigte Unterschrift meinte ich?


Was genau an "nicht lesen" hat du denn nicht verstanden?

Es gibt zwei Arten von Zeugnis:

- Durchwahl des Vorgesetzen steht drauf: Bewerber wird sofort aussortiert

- keine Durchwahl: falls Bewerber interessant wird telefonisch die reale Bewertung erfragt

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(438 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von TeBeju76):
n dem Arbeitszeugnis wurde als letztes Satzzeichen wie üblich ein Punkt gesetzt. Durch die Unterschrift des einen Unterzeichners mit der Farbe Schwarz wurde dieser Punkt fast vollständig überdeckt und man muß schon etwas genauer hinschauen, um den Punkt noch erkennen zu können. Wie ist das neben den unterschiedlich verwendeten Unterschriftsfarben sowie der nun sichtbar unschöner geleisteten Unterschrift zu bewerten?


Ach du *******..man kann den Punkt kaum noch lesen...da würde ich gleich vors Verfassungsgericht.. ;-)


Zitat (von TeBeju76):
Sehe ich das evtl. alles etwas zu kleinkariert und verbissen?
ach was..

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