Formulierung Antrag auf Elternzeit

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung Antrag auf Elternzeit

Angenommen, man befindet sich im 10. Monat der Schwangerschaft und möchte den Punkt Antrag auf Elternzeit schon mal abhaken.

Das Ziel ist erst einmal EZ auf 2 Jahre mit der Möglichkeit während der EZ beim AG oder jemand anderem in TZ bzw. 400€ Basis zu arbeiten, ohne Vorschriften zu verletzen.
Währe dieses Schreiben korrekt und ausreichend??

Ich beantrage Elternzeit für mein Kind, vorraussichtlicher Geburtstermin .....
Die Elternzeit soll von ....2008 bis ....2010 sein, bzw. 2 Jahre nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Diesen teile ich Ihnen dann umgehend mit.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut wird.

Desweiteren könnte ich mir vorstellen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Möchte mir diese Entscheidung aber noch offen halten.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das schreiben wäre schon o.k.
ich weiß aber aus eigener kenntnis, dass verwaltungen mit soviel vorsorge *überfordert* sind - die befassen sich lieber erst mit den dingen, wenn sie dran sind. m.a.w.: du produzierst nur einen zusätzlichen schriftverkehr, eben weil die genauen dinge dann doch abzusprechen sind.

ansonsten lohnt es sich für dich gewiss, unter *elternzeit* zu googlen.

... (nachsatz kann ich mir nicht verkneifen) und ich habe immer gedacht, die schwangerschaft dauere 9 monate ....

:???:

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#2
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit den neun Monaten hast du fast Recht. Eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen. Das ist in Kalenderwochen wohl 9 Monate und 2-3 Wochen. Doch die Ärzte rechnen für einen Monat 4 Wochen. Und da ich jetzt in der 35. Woche bin, ist das der 9. Monat.

Ja, für nicht schwangere klingt das verwirrend. Also: klingt komisch - ist aber so. :grins:

Naja, zurück zum Thema: Verwaltungsaufwand hin oder her, ich hätte die Sache jetzt gerne vom Tisch. Da der Antrag auf Elternzeit spätestens 1 Woche nach Geburt des Kindes eingehen muss. Und ich denke, dass man 1 Woche nach Geburt des Kindes andere Sachen im Kopf und zu erledigen hat..... :sweat:

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kann man so machen.

Besteht denn beim AG überhaupt Bedarf, falls du Teilzeit arbeiten wollen würdest?

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