Hallo,
ist bzgl. der Kündigungsfristen die Formulierung
"Sofern sich gemäß §622 BGB
für den Arbeitgeber längere Fristen ergeben, so gelten diese auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer"
im Arbeitsvertrag zulässig?
Ich bin bisher von den im Arbeitsvertrag stehenden 3 Monaten zum Monatsende ausgegangen, falls durch diese Formulierung §622 BGB
gilt, wäre ich bei 12 Jahren Firmenzugehörigkeit nun bei 5 Monaten angekommen...
Darf der Arbeitgeber also diese Klausel verwenden und mich somit vor dem Gesetz benachteiligen?
Formulierung im Arbeitsvertrag
8. September 2016
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Frage vom 8. September 2016 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung im Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. September 2016 | 17:16
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
/// ... zulässig?
Ja.
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