Formulierung im Arbeitsvertrag/Verspätetes Gehalt

1. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marko N.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Formulierung im Arbeitsvertrag/Verspätetes Gehalt

Hallo Gemeinde!

Ich denke ich kann meine Fragen recht kurz formulieren.

In meinem Arbeitsvertrag steht:

quote:
Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Brutto-Entgeld von EUR [...]** [...] **) Dieses Entgeld wird nachträglich fällig und ist bis zum 30. des Kalendermonats zahlbar.
.
Bedeutet das, dass mein Gehalt vom Monat August bis zum 30ten September erst gezahlt sein muss? (Ich als Laie würde es so interpretieren...)

Und wenn nicht, was kann ich tun und welche Möglichkeiten habe ich? (Zinsen, Entschädigung weil Rechnungen zurückgebucht wurden, Zurückhaltung der Arbeitskraft)

Zur Information: Wir haben den 01.11.2011 und die letzte Zahlung die ich erhalten habe ist ein Abschlag (57 Prozent) meines Gehalts vom September 2011 (erhalten am 21.10.2011).

Zusatz: Wie sähe es bei einer Kündigung mit Arbeitslosengeld aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

MfG Marko.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die unklare Formulierung geht m.E. zu Lasten des Arbeitgebers, wenn Sie das gerichtlich klären lassen wollen.
Gehalt wird meistens nachträglich fällig, die Zahlung um einen ganzen Monat nach hinten zu verschieben dürfte nicht korrekt sein.

BGB
§ 614
Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Da Sie die Möglichkeit haben, das jederzeit rechtlich klären zu lassen, würde eine Kündigung Ihrerseits höchstwahrscheinlich zu einer Sperre des ALG für drei Monate führen.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

"Bedeutet das, dass mein Gehalt vom Monat August bis zum 30ten September erst gezahlt sein muss? (Ich als Laie würde es so interpretieren...)"

Ich deute die Klausel so, dass der Lohn für August bis zum 30.August auf dem Bankkonto ist, also im laufenden Monat. Das würde im Prinzip auch der gesetzlichen Regelung des BGB entsprechen.

Im juristendeutsch klingt das dann so:

"§ 614 Fälligkeit der Vergütung.

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten."
http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html


"Und wenn nicht, was kann ich tun und welche Möglichkeiten habe ich? (Zinsen, Entschädigung weil Rechnungen zurückgebucht wurden, Zurückhaltung der Arbeitskraft)"

Zinsen kann man geltend machen, bringt aber kaum was. Entschädigung für Rückbuchungen meines Wissens hingegen nicht. Zurückbehaltung der Arbeitkraft ist möglich und anerkannt, wenn ca. 2 komplette Monatsgehälter rückständig sind. Konkret gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. In der Rechtsprechung haben sich derzeit die 2 Monate herauskristalisiert. Das selbe gilt für fristlose Kündigungen.
Wie letztens jemand trefflich im Forum schrieb, werden solche Urteile von sehr gut bezahlten Richtern gesprochen, die auch mal locker mehrere Monate ohne Gehalt überbrücken können. Das ne Menge AN kaum ein paar Tage zu spät gezahlten Lohn verkraften, übersteigt wohl deren Vorstellungsvermögen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitnehmer.html



@hamburgerin01

:cheers:

-- Editiert 1000kleinesachen am 01.11.2011 22:55

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