Hallo Gemeinde!
Ich denke ich kann meine Fragen recht kurz formulieren.
In meinem Arbeitsvertrag
steht:
quote:.
Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Brutto-Entgeld von EUR [...]** [...] **) Dieses Entgeld wird nachträglich fällig und ist bis zum 30. des Kalendermonats zahlbar.
Bedeutet das, dass mein Gehalt vom Monat August bis zum 30ten September erst gezahlt sein muss? (Ich als Laie würde es so interpretieren...)
Und wenn nicht, was kann ich tun und welche Möglichkeiten habe ich? (Zinsen, Entschädigung weil Rechnungen zurückgebucht wurden, Zurückhaltung der Arbeitskraft)
Zur Information: Wir haben den 01.11.2011 und die letzte Zahlung die ich erhalten habe ist ein Abschlag (57 Prozent) meines Gehalts vom September 2011 (erhalten am 21.10.2011).
Zusatz: Wie sähe es bei einer Kündigung mit Arbeitslosengeld aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG Marko.